Weitergabe von Daten durch Schule an Versicherung
Frau A. hat eine Tochter, die eine Grundschule besucht. Vor kurzem brachte die Tochter einen Informationszettel mit nach Hause. Auf dem Informationszettel wurde eine zahnärztliche Untersuchung angekündigt und man bat die Eltern darum, diesen Zettel zu unterschreiben. Damit stimmten die Eltern dieser zahnärztlichen Untersuchung zu und stimmten auch zu, dass die Daten der Untersuchung über das Telefon übermittelt werden.
Frau A. hat diese Erklärung nicht unterschrieben. Heute Nachmittag rief nun eine Versicherung an und wollte Frau A. für ihre Tochter eine Zusatzversicherung für Zahnmedizinische Behandlungen verkaufen. Die Daten von Frau A., beziehungsweise von ihrer Tochter, habe man von der Schule erhalten. Die Schule habe die Eltern ja bereits per Informationsschreiben davon unterrichtet, dass eine Versicherung eine zahnärztliche Untersuchung durch führen würde und prüfen würde, welche Kinder eine solche Versicherung eventuell benötigen würden.
Frau A. hatte einer zahnärztlichen Untersuchung aber gar nicht zugestimmt. Erst Recht nicht einer Weitergabe ihrer Daten oder der Daten ihrer Tochter. Wie kann Frau A. nun am Besten gegen den Datenmissbrauch der Schule vorgehen, ohne das ihrer Tochter Nachteile dadurch entstehen?
Dieser Vorfall verwundert mich und wenn das alles so stimmen sollte, bzw. Frau A. alles richtig verstanden hat, dann sind dort wirklich Daten einfach so weitergegeben worden, was die Schule nicht darf.
Zahnärztliche Untersuchungen sind in der Grundschule vollkommen normal und werden regelmäßig durchgeführt. Das macht aber in der Regel ein Amtsarzt, also ein verbeamteter Arzt der Stadt, im Auftrag der Schulbehörde. Das sind also offizielle Untersuchungen. Wenn die Ärzte feststellen, dass bei den Kinder etwas nicht in Ordnung ist, kriegen die Eltern Bescheid und es wird ihnen empfohlen zum Zahnarzt zu gehen.
Dass aber irgendetwas an eine Versicherung gemeldet wird, noch dazu ohne Einwilligung der Eltern, darf nicht sein. Ich würde die Schulleitung darauf ansprechen und mich beschweren. Dem Kind wird ja kein Nachteil daraus entstehen. Die Lehrer werden damit ja nichts zu tun haben, so etwas wird immer von oben sprich Schulbehörde und/oder Schulleitung organisiert.
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