Fehlalarm bei Polizei und Feuerwehr kostenpflichtig?

vom 17.03.2014, 15:19 Uhr

Das Kind von Herrn A, der alleinerziehend ist, hatte wohl Langeweile und war für 10 Minuten alleine zu hause. In der Zeit spielte er mit dem Telefon herum und wählte die 112. Der Notruf wurde abgesetzt und die Polizei konnte auch feststellen, woher dieser Notruf kam und rückte aus um nachzusehen, ob alles richtig ist. Denn der Junge fing am Telefon an zu weinen. Er ist erst 4 Jahre alt und der Vater war nur im Keller Wäsche hoch holen.

Ein anderer Fall war, dass Person B in der Küche hantierte und Fett mit Wasser ablöschen wollte und eine große Stichflamme die Tapeten angekohlt haben und einen Schrank in Flammen versetzt hat. Er rief die Feuerwehr, die aber zu spät kam und erst ankam, als der Brand gelöscht war.

Beides waren Fehlalarme. Wie sieht das eigentlich mit den Kosten aus? Wer bezahlt diese? Sind Fehlalarme überhaupt kostenpflichtig?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit ich weiß sind Fehlalarme kostenpflichtig. Ein Bekannter erzählte mir mal von einer Hochzeit, bei der in einer größeren Halle Wunderkerzen angezündet wurden. Die Sprenkleranlage ging an und der Alarm wurde ausgelöst, sodass die Feuerwehr kam. Das Brautpaar musste ca. 1000€ Strafe zahlen, weil die Feuerwehr umsonst ausgerückt war. Ich finde 1000€ etwas sehr viel, aber andererseits kann die Feuerwehr nicht denen helfen, die wirklich Hilfe brauchen, weil sie ja dann wegen dem Fehlalarm dort ist wo sie nicht gebraucht werden. Auf diese Weise können wirklich Menschen zu Schaden kommen, weil die Feuerwehr nicht rechtzeitig da war.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Falschalarme sind immer kostenpflichtig, wenn sie vorsätzlich abgesetzt worden sind. Es kann sogar eine Straftat darstellen, die in besonders schweren Fällen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Nun zu deinen konkreten Fällen.

Bei Herrn A ist es ja so, dass nicht er, sondern sein minderjähriges Kind den falschen Notruf abgesetzt hat. Das Kind selbst kann sich natürlich nicht strafbar machen oder bestraft werden, da es ja erst 4 Jahre alt ist. Ich denke, dass man Herrn A versuchen könnte, vorzuhalten, dass er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Aber bei genauerer Betrachtung sollte sich auch das zerstreuen, da er ja nur kurze Zeit im Keller war, um die Wäsche zu holen. Aufsichtspflicht heißt ja nicht, dass man wirklich jede Sekunde sein Kind in den Augen behalten muss. Ich denke, dass gerade der Fall von Herrn A sehr häufig passiert und auch nicht so schlimm ist, wie ein Falschalarm bei der Feuerwehr.

Herr B. hat nicht wissentlich einen falschen Notruf abgesetzt, da es ja wirklich in der Wohnung leicht gebrannt hat. Dass er glücklicherweise selbst Herr der Lage wurde und der Einsatz der Feuerwehr auf diese Weise unnötig wurde, kann man ihm, meiner Ansicht nach, nicht vorhalten. Falschalarme bei der Feuerwehr können auch ohne strafrechtliche Konsequenz sehr teuer für den Verursacher werden. Das können schnell ein paar Hundert Euro sein. Ich habe mal eine sehr große Abendveranstaltung organisiert, bei der ein Gast aus "Spaß" den Feuermelder betätigte. Die Feuerwehr rückte mit vielen Wagen an und wir Veranstalter befürchteten die Kosten dafür übernehmen zu müssen. Zum Glück stellte sich ein paar Tage der Verursacher bei uns und der Polizei, sodass ich selbst nichts mehr von der Angelegenheit mitbekam, aber er musste bestimmt tief in die Tasche greifen.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im zweiten Fall war es doch kein Fehlalarm, sondern der Feuerwehrruf war berechtigt. Es hat ja gebrannt. Dass der Verursacher das selber hat löschen können, spielt keine Rolle. Ich habe auch einmal den Notarzt geholt, weil meine Nachbarin an einem Stück Kuchen fast erstickt wäre. Bevor er kam, war sie aber wieder "geheilt". Das weiß man aber doch vorher nicht. Ich musste jedenfalls nichts bezahlen. Selbst wenn, hätte ich genauso gehandelt.

Auch bei dem Kind ist klar, dass man es nicht belangen kann. Der Vater hat seine Aufsichtspflicht wahrscheinlich nicht verletzt. Aus Spaß darf man den Notruf natürlich nicht anrufen. Aber ich denke mir immer, dass einmal zu viel besser ist als einmal zu wenig.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Olly173 hat geschrieben:Soweit ich weiß sind Fehlalarme kostenpflichtig. Ein Bekannter erzählte mir mal von einer Hochzeit, bei der in einer größeren Halle Wunderkerzen angezündet wurden. Die Sprenkleranlage ging an und der Alarm wurde ausgelöst, sodass die Feuerwehr kam. Das Brautpaar musste ca. 1000€ Strafe zahlen, weil die Feuerwehr umsonst ausgerückt war.

Da sieht die Sachlage auch etwas anders aus, da man wissen sollte, dass die Rauchmelder eventuell anspringen, wenn viele Wunderkerzen auf einmal abgebrannt werden. Falls die nicht auch noch den Schaden, der durch das Wasser in der Halle verursacht wurde, haben sie noch Glück gehabt.

Für einen Fehlalarm muss man bezahlen, wenn man ihn absichtlich verursacht hat oder fahrlässig, wie mit den Wunderkerzen. Wenn ich die Feuerwehr rufe, weil ich sehe, dass es aus dem Fenster des Nachbarhauses stark qualmt, müsste ich demnach also nichts bezahlen, auch wenn am Ende nichts war, da ich ja wirklich einen Brand vermutet hatte. Wenn man erst mal rübergeht und nachschaut, kann ja wertvolle Zeit verloren gehen, wenn es wirklich brennt.

Wenn ein kleines Kind den Notruf wählt, dürfte auch nichts passieren. Das Kind ist sich den möglichen Folgen seines Handelns ja noch gar nicht bewusst und die Eltern können auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil der Zwerg mal ein paar Minuten nicht beaufsichtigt war. Mein Sohn hat es als ca. 2-jähriger auch mal geschafft, die 112 zu wählen, obwohl er in diesem Alter noch nicht mal wusste, dass es diese Nummer gibt und was es damit auf sich hat. Zum Nachschauen vorbeikommen konnte da aber schlecht jemand, da der Anruf von einem Handy getätigt wurde.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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