Hausbewohner ins eigene WLAN lassen - erlaubt oder verboten?

vom 15.03.2014, 12:19 Uhr

Herr A hat in seiner Wohnung auch eigenes WLAN. Im Haugarten ist dieses auch noch sehr stark vom Signal her und dort hatte eine junge Studentin Herrn A gefragt, ob sie in sein WLAN mit einsteigen könnte, weil sie zu wenig Geld für einen eigenen Internetanschluss hätte. Herr A sagte Ihr, dass er sich vorher noch erkundigen müsste.

Ist es erlaubt, dass Herr A andere Hausbewohner ins eigene WLAN hinein lässt oder nicht? Würde der Internetanbieter von Herrn A einen starken Anstieg der Flat-Bandbreite bemerken und nachfragen, woher dieser käme? Könnte ein fremder Mitnutzer Unfug beim Mitbenutzen des gleichen WLAN Netzwerks machen und es sogar mit Viren verseuchen oder ist dies eher unwahrscheinlich? Kann Herr A die Studentin später wieder aus dem WLAN aussperren oder geht das technisch gesehen gar nicht mehr?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Also ich würde sagen, dass Herr A mit seinem W-Lan erstmal machen kann was er will, solange er kein Geld dafür nimmt. In Mehrfamilienhäusern ist es nicht ungewöhnlich, dass Nachbarn sich gegenseitig mit dem W-Lan unterstützen. Solange das im privaten Rahmen stattfindet ist das rechtlich wohl alles in Ordnung.

Problematisch wird es an der Stelle, wo die Studentin Unfug im Internet anstellt. Der Anschluss läuft auf den Namen von Herrn A und so muss er als erstes Rede und Antwort stehen, wenn Illegales mit seinem Anschluss getrieben wurde. In wie weit er selbst dafür haftet oder die Studentin kann man nicht pauschal sagen, da es auf den genauen Fall ankommt. Schließlich müsste er auch nachweisen, dass die Studentin etwas Falsches gemacht hat und nicht er. Er müsste sich auf jeden Fall auf einen unangenehmen Rechtsstreit einstellen. Die Frage wäre also wie vertrauenswürdig die Studentin ist.

Ein Freund von mir hat damit nämlich schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Er hatte einen Couchsurfer aus Südamerika bei sich zu hause und ihm auch das W-Lan Passwort gegeben. Der hat dann illegal Sachen heruntergeladen und mein Freund wurde Wochen später, als der Besuch wieder weg war, ab gemahnt. Nun muss er tausende Euros zahlen, weil es sein Anschluss war und der Couchsurfer nicht mehr ausfindig ist. Sehr ärgerlich.
Ach ja die Studentin wieder auszusperren, nachdem man sie ins W-Lan reingelassen hat, ist kein Problem. Einfach Passwort ändern.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich sehe keinen Grund, warum das nicht erlaubt sein sollte, wenn es nicht explizit verboten ist. Meine Untermieterinnen sind auch in meinem WLan. Ich habe mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken darum gemacht, weil ich mit meinen Kindern immer zusammen drin war und es ja jetzt nicht mehr Personen geworden sind. Aber man sollte vorher vorsichtshalber in die Geschäftsbedingungen schauen, ob es explizit ausgeschlossen ist.

Aus dem WLan wieder aussperren ist einfach, man muss doch nur das Passwort ändern. Unfug kann natürlich angestellt werden und man kann dafür haftbar gemacht werden. Man sollte also demjenigen, dem man den Zutritt gewährt, vertrauen können.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sobald Herr A es grundsätzlich erlaubt hat dass die Mitbewohnerin das W-LAN Netzwerk mit verwenden darf ist dies völlig in Ordnung und es ist auch nicht verboten. Aber wenn das Netzwerk verschlüsselt ist und es wird geknackt dann ist ein Zugriff darauf illegal und somit strafbar. Aber wenn ein solches Netzwerk unverschlüsselt ist, darf man darauf einfach zugreifen, ohne nachzufragen, da die Person das Netz für jeden offen zur Verfügung stellt.

Einen Anstieg der Bandbreite gibt es überhaupt nicht weil die Tarife die, die Anbieter anbieten Flats sind und Flats sind, wie der Name schon sagt unbegrenzt nutzbar. Was die Geschwindigkeit angeht, würde er nichts merken, wenn die Mitbewohnerin keine großen Datenmengen runterlädt, und ist somit sozusagen unsichtbar aber man kann schon im Router sehen, wenn einer drin ist und Voraussetzung dafür ist eben das keine Tarnprogramme verwendet werden.

Sobald aber einer im Netzwerk ist, kann dieser alles mit einem Netzwerk veranstalten. Von Datenklau, illegalem Download, Viren verteilen und so weiter. Deshalb ist es ratsam, ein solches Netzwerk zu verschlüsseln und keinen reinzulassen. Denn die meisten Leute wollen nur da rein, um böse dinge zu veranstalten.

Wenn etwas passiert ist, ist der Besitzer richtig dran und der jenige der seine illegalen Geschäfte getrieben hat ist somit fein aus der Sache raus. Herr A könnte die Dame schon im seinem Router sperren. Aber dies bringt meistens nichts, weil es immer Methoden gibt, diese zu knacken etc.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich finde solche Situationen immer schwierig. Sicher ist es erlaubt, das Herr A das Passwort weiter gibt und die junge Frau über sein Netzwerk surfen lässt. Aber man weiß eben nie, was die Menschen im Netz machen und man kann jedem nur vor den Kopf schauen. Wenn etwas illegales gemacht wird, dann haftet auch derjenige, der das WLAN bereitstellt, was in dem Fall Herr A ist. Ich würde darum nur den Personen erlauben, mein WLAN mitzubenutzen, denen ich vertrauen kann, dass sie nichts illegales in meinem Netz anstellen.

Natürlich ist es möglich, später das Passwort zu ändern, um zu verhindern, dass sich die Studentin immer in dem WLAN mit einwählt. Wenn Herr A daran denkt, der Studentin die Möglichkeit einzuräumen, das WLAN mitzubenutzen, dann sollte er vielleicht auch mal schauen, ob es ihm bei seinem System möglich ist, einen Gastzugang einzurichten. Das gibt es immer mehr und damit ist es möglich, die Zeit zu begrenzen, in der die andere Person über das eigene WLAN mit surfen kann.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Herr A hat in meinen Augen richtig gehandelt. Er überlegt sich die Angelegenheit. Und nun wird ihm dabei auffallen, dass es dabei einige Risiken gibt. Er offenbart der Studentin sein Sicherheitspasswort und sie kann durch den Netzwerkschlüssel einigen Unfug machen. Ich denke nicht, dass es ihr Sinn ist, aber man kann nie wissen und in die Verantwortung kommt erst einmal Herr A. Er muss dann nämlich beweisen, dass es die Studentin wäre.

Ich denke nicht, dass es sich um einen offenen Internetzugang handelt. Sonst hätte die Studentin nicht nachgefragt. Außerdem kenne ich keinen mehr, der sein Internetzugang nicht für andere sperrt. Es kann ja doch sehr viel Unfug gemacht werden. Wenn es aber wirklich frei sein sollte, würde ich es hier wenigstens gerecht finden, wenn sie auch hier fragt.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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