Außer Kindergeld andere Leistungen wenn man arbeitslos ist?
Wenn man in das so genannte Arbeitslosengeld II abrutscht, ist das ja fast so, wie Sozialhilfe zu früheren Zeiten.
Nun ist meine Frage: Gibt es außer Kindergeld noch andere Leistungen, wenn beide Eltern (geschieden) arbeitslos sind? Kann man da Zusatzgelder für Schulanfang, Weihnachten oder besondere Ausgaben beantragen? Oder soll man von dem bisschen Geld, was man da Monat für Monat hat, noch etwas wegsparen, um den Schulanfang stemmen zu können?
Ich habe gelesen, dass man im Schuljahr 100 Euro extra bekommt, wenn man diese beantragt. Diese müssen dann für Bücher, Ranzen und so weiter verwendet werden. Bestätigen kann ich dies aber nicht aus erster Hand, sondern ich habe es nur gelesen. An deiner Stelle würde ich zur betreffenden Behörde gehen und mich dort beraten lassen. Die Arbeitslosigkeit sollte ja auch nur ein Übergang sein und sicherlich wirst du bald wieder arbeiten können.
Also für den Schulanfang gibt es kein Geld. Auch für Schulbücher dürfte es nichts geben, da man immer die Möglichkeit hat Leihexemplare zu nutzen, wenn es keine Materialfreiheit im Bundesland gibt. Aber ich kenne jemanden, der jetzt erst wegen dem Schulanfang seines Kindes gefragt hat und da gibt es eben kein Geld. Denn diese Ausgaben sind ja quasi schon bekannt, bevor das Kind auf die Welt kommt. Man hätte also sechs oder sieben Jahre Zeit da Geld anzusparen, um einen Schulranzen zu kaufen.
Sonderzahlungen gibt es eigentlich nur für Klassenfahrten. Und man darf auch nur einmal pro Schuljahr Geld beantragen. Hat das Kind also noch andere Fahrten, wie bei uns die Chorfahrt, so muss man sich entscheiden für was man das Geld beantragt.
Lampenschirm hat geschrieben:Nun ist meine Frage: Gibt es außer Kindergeld noch andere Leistungen, wenn beide Eltern (geschieden) arbeitslos sind? Kann man da Zusatzgelder für Schulanfang, Weihnachten oder besondere Ausgaben beantragen? Oder soll man von dem bisschen Geld, was man da Monat für Monat hat, noch etwas wegsparen, um den Schulanfang stemmen zu können?
Kindergeld bekommst du ja nicht wirklich. Das wird ja eins zu eins als Einkommen deines Kindes angerechnet und damit von den Leistungen, die das Kind erhält wieder abgezogen. Unter dem Strich bleibt also vom Kindergeld nichts über. Du kannst Schulbeihilfe beantragen, dass sind 100 Euro im Jahr und schauen inwiefern du über das Bildungspaket noch Zuschüsse bekommen kannst. Alles andere ist das Einzelfallentscheidung und muss extra beantragt werden und kann natürlich auch abgelehnt werden.
Du solltest also schon versuchen für größerer Anschaffungen etwas Geld bei Seite zu packen auch wenn es schwer ist. Am besten solltest du dich da mal beraten lassen. So hilft da zum Beispiel ProFamilia mit guten Angeboten und die sagen dir eher was man beantragen kann als die Angestellten bei der Arge.
Das Kindergeld wird bei Leistungsbezug angerechnet, weil dein Kind ja auch ein Anspruch auf Hartz 4 oder eben Arbeitslosengeld 2 hat. Das steht allerdings auch konkret im Bescheid, denn du musst ja auch sämtliche Angaben über dein Kind machen. Eigentlich gibt es nur zusätzliche finanzielle Unterstützungen wenn das Kind unter einer anerkannten Krankheit leidet. Ansonsten sind das alle finanziellen Leistungen vom Amt.
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