Können minderjährige Personen Kindergeld beantragen?

vom 12.03.2014, 15:16 Uhr

A wohnt jetzt seit über einem dreiviertel Jahr nicht mehr bei seinen Eltern. Seine Mutter, mit der er nur wenig Kontakt hat, behält seit seinem Auszug das Kindergeld und den Unterhalt, den sie ihm eigentlich zahlen muss, für sich selbst ein. Sein Vater, der in Finnland wohnt, hat schon mehrere Male probiert, bei der Kindergeldkasse sich den Antrag schicken zu lassen, jedoch ohne Erfolg.

Jetzt wollte er selbst aktiv werden und den Antrag ihm selbst zukommen zu lassen - A ist aber nur 16 Jahre alt - den er dann an seinen Vater weiterleite, da er die einzige Person aus seiner Familie ist, die auch für ihn da ist.
Da beide das Sorgerecht haben, weiß er nicht, wie das ganze abläuft. Das Jugendamt hilft ihm nicht, so muss er irgendwie aktiv werden um das Geld, welches ihm zusteht, zu bekommen.

Vor einigen Tagen habe er per Email die Kindergeldkasse in Hof kontaktiert, wobei nichts zurück kam. A habe denen ausführlich seine Situation erklärt, jedoch weiß er nicht, wie er das ganze angehen soll. Wie würde man das als minderjährige Person angehen?

» cheeks » Beiträge: 11 » Talkpoints: 2,69 »



Unterhalt steht dem Kind zu und das kann A auch einklagen. Das Kindergeld wird dann mit dem Unterhalt verrechnet. Denn nur die Eltern können Kindergeld beantragen und nicht das Kind. Kindergeld steht immer den sorgeberechtigten Eltern zu und wenn das Kind nicht mehr zu hause wohnt, dann muss A das zustehende Geld einklagen und das ist dann in Form von Unterhalt. Dass das Jugendamt da nicht hilft, kann ich nicht glauben.

Der Vater kann doch online einen Antrag ausdrucken. Allerdings müssen da beide sorgeberechtigte Personen unterschreiben. Ein Antrag vom Kind gestellt wird nicht beachtet. Die Eltern müssen ihn unterschreiben. Da A noch minderjährig ist, sollte A sich ans Jugendamt wenden und versuchen, dass das Jugendamt seine Belange verwaltet und das Sorgerecht der Mutter aberkannt wird, damit dann das Kind auch zu seinem Recht kommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das Kind kann hier nichts weiter machen! Sogar der Unterhalt wird nicht direkt an das Kind auszuzahlen sein. Wobei hier noch zu klären sein müsste, wo das Kind jetzt untergebracht ist. Auf eigene Faust alleine Wohnen wird nicht gehen - jedenfalls nicht mit Unterstützung des Jugendamts. Schließlich sind die Erziehungsberechtigten auch diejenigen, welche im Zweifel für das Kind in Haftung genommen werden können.

In dem Fall schätze ich, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Wenn also das Kind ohne Erlaubnis der Mutter weggegangen ist, steht ihm erst mal nichts zu und das Problem muss auf anderem Weg gelöst werden. Auch der Vater wird aus der Entfernung nicht viel ausrichten können, zumal alle Entscheidungen gemeinsam mit der Mutter zu fällen sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Zahlt der Vater Unterhalt für das Kind? Falls ja, ist die Hälfte des Kindergelds eh schon berechnet und er könnte die Hälfte, die er ja einbehält, seinem Sohn schon überweisen. Der Sohn sollte sich ans Jugendamt wenden. Wenn er 16 Jahre alt ist und nicht mehr zu Hause wohnt, ist er ja wahrscheinlich sowieso schon in Kontakt. Er selber kann ansonsten nichts tun, erst wenn er 18 ist. Wenn der Sohn nicht mehr zu Hause wohnt, leistet die Mutter keinen unbaren Unterhalt mehr. Das ist auch nicht in Ordnung. Das Problem mit dem Unterhalt kann nur das Jugendamt lösen.

Wegen des Kindergeldes ist es so, wie oben gesagt. Der Vater bekommt eh schon die Hälfte (als Abzug vom Unterhalt). Das kann er ja gerne seinem Sohn überweisen, die andere Hälfte, die die Mutter hat, kann sie einbehalten, wenn der Sohn nur eine schwierige Phase hat und von sich aus ausgezogen ist, denn sie muss ihm ja wahrscheinlich sein Zimmer noch bereithalten. Ähnlich wird wahrscheinlich auch beim Unterhalt entschieden.

Man müsste halt die Gründe wissen, warum der Junge nicht mehr zu Hause wohnt. Warum nimmt der Vater seinen Sohn nicht in Finnland auf, wenn er so einen tollen Kontakt hat? Aus der Ferne kann man seinen Vater leicht verklären. Die Probleme und Sorgen hat diejenige/derjenige, bei dem das Kind wohnt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es wird ja schon Kindergeld an die Mutter von Herrn A gezahlt und das kann man ja auch auf dem Konto der Mutter auch konkret nachvollziehen. Dieses Geld muss die Mutter komplett weiterleiten, denn Herr A hat ja eine eigene Wohnung. Bezieht Herr A beispielsweise Wohngeld, kann es nämlich schon zu eventuellen Problemen kommen. Er selbst kann und darf es laut Gesetz nicht selbst beantragen, weil es nicht auf sein Konto gezahlt wird.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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