Wie und wo Gutscheine bei der Steuererklärung angeben
Ich mache gerade die Steuererklärung meiner Schwester und sie hat im letzten Jahr wohl auch durch Umfragen ein paar Gutscheine bekommen. Einen Nachweis hat sie darüber nicht immer, weil sie auch per Post kamen und dann eben nur diese Gutscheinkarten dabei waren, die man auch überall kaufen kann. Auch per Mail kamen welche.
Nun frage ich mich, wie ich das wo bei der Steuererklärung angebe, damit auch dieser Verdienst nicht als Steuerhinterziehung gilt. Ab wann muss man das überhaupt angeben? Wie sieht das mit Gewinnen aus? Sie hat bei einem Gewinnspiel einen 100 Euro Gutschein von Zalando gewonnen und hat diesen auch eingelöst. Muss man auch diesen Gewinn angeben oder ist das eher steuerfrei, wie auch ein Lottogewinn erst mal steuerfrei ist. Wie macht man das mit den Gutscheinen? Muss man da auch einen Nachweis, wie die mails usw. mit abgeben?
Ich stelle mir gerade dieselbe Frage für meine Steuererklärung. Wenn jemand Rat weiß, wäre ich sehr dankbar darüber! Ich habe zwar schon in den Formularen nachgesehen, hab aber spontan absolut gar keine Idee wo man das eintragen kann/ muss.
Ich muss hier nun vielleicht aufklären, da ich mich hiermit bestens auskenne. Gewinne in Form eines Gutscheins durch ein Mitmachen in einer Zeitschrift ist wie der Lottogewinn erst einmal steuerfrei. Es wären erst die Zinsen des Gewinnes entscheidend. Die Zinsen bei einem Gutschein bleiben aber aus.
Was nun die Gutscheine angehen: Jeder der sich Gutscheine erarbeitet, sei es nun in Umfragen oder hier im Forum, muss sich selbst um die Steuern darauf kümmern. Ab einem bestimmten Betrag sind auch die hier verdienten Gutscheine zu versteuern. Ich habe mich damals beim Finanzamt erkundigt. Ich wurde gewerblich angemeldet, das heißt ich habe eine andere Steuernummer erhalten, ich musste einen Fragebogen, der mir durch das Finanzamt zugesendet wurde, ausfüllen und schon erhielt ich auch eine Umsatzsteuernummer, falls ich selbst Rechnungen erstellen muss. Dieser Vorgang geht ganz einfach. Jedes Jahr muss dann eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch mich geführt werden. Dort werden dann die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt und schon der Gewinn ermittelt, der dann versteuert werden muss. Ab einem Gewinn über 410 Euro muss dieser Gewinn versteuert werden. Bleibt man unter dieser Grenze, wird es wie ein Freibetrag behandelt.
Schön finde ich diese Art und Weise, da auch die Kosten abgesetzt werden können. Sollte deine Freundin Kosten wie die Nutzung des Internets haben, kann sie sie absetzen. Zum Teil auch Strom und vielleicht auch Papier. Vorsicht ist nur geboten, dass man bedenkt, dass man nicht die vollen Kosten absetzen kann, sondern weil man den Computer auch privat nutzt, nur höchstens 50 Prozent der Ausgabe. Bei mir funktioniert das wunderbar und es gab kein Problem. Man kann auch später damit einsteigen. Das Finanzamt meinte zu mir, dass es nicht schlimm ist, dass ich erst nach einem dreiviertel Jahr diesen Fragebogen ausgefüllt habe. So lange keine Gewinnabsicht damit erzielt werden sollte, müsste man es auch nicht machen, aber ich wollte nicht absichern und deswegen plädiere ich dazu, dass jeder der auch als Hobby dies ausführt, so eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung führt. Kann man ja über Excel machen und diese der Steuererklärung mitsendet. Das Finanzamt berechnet dann selbst diese Einnahme dazu, sofern sie über den "Freibetrag" liegt. Ich hoffe alle Fragen erklärt zu haben, ansonsten gern noch weitere Fragen hier oder persönlich per Nachricht stellen.
Mal davon abgesehen, dass man mit diesen Umfragen nur Kleinstbeträge verdienen kann, sind 410 Euro Nebenverdienst pro Jahr steuerfrei und soviel mit Gutscheinen zu erwirtschaften, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Lotteriegewinne sind grundsätzlich steuerfrei.
@Juri1877: Das stimmt so nicht. Sieht man zum Beispiel die Arbeit hier bei Talkteria, wie manche User sehr viel schreiben, dann kann man sagen, dass 410 Euro steuerfrei recht wenig sind. Pro Monat sind locker 50 Euro drin. Das macht insgesamt 600 Euro als Einnahmen. Die Ausgaben müssen dabei aber auch 190 Euro betragen, sodass keine Steuern anfallen.
Lediglich nur mit Umfragen kommt man nicht darauf. Aber es kommt auch auf die jeweilige Person an. Es gibt auch einige, die mehrere Paidmailer und Umfragenpanels haben und bestimmt auch genügend Zeit, sodass sie es voll bekommen.
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