Erbe ausschlagen, Nachlass dennoch regeln?
Wenn ich beispielsweise das Erbe meines Vaters ausschlage, muss ich mich dennoch um den Nachlass kümmern? Ich bin nämlich der Meinung, dass dafür das Nachlassgericht zuständig ist. Dies wird ja dann auch die notwendigen Unterlagen wie zum Beispiel die Kündigung der Wohnung regeln. Regeln die dann auch die auszuzahlenden Versicherungen oder muss man sich dann doch als Erbe darum kümmern? Lediglich müsste man doch nur für die Beerdigungskosten aufkommen, oder etwa nicht?
Wenn das Herr B in Österreich macht, hat man mit dem Nachlass nichts mehr zu tun. Den Nachlass auszuschlagen bringt nur etwas, wenn man weiß, dass nichts zu holen ist, außer eine Menge an Schulden. Was man los hat, ist so, wie die Sintflut hinter mir. In Deutschland mag dies aber anders sein.
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