Haftung bei beschädigtem Fahrwerk durch Straßenschäden

vom 13.06.2013, 21:10 Uhr

A ist über eine Straße gefahren auf der 70 km/h erlaubt waren. Dort hat sein Auto einen Schaden erlitten. Er fuhr ohne es zu ahnen durch ein ziemlich tiefes Schlagloch. Es knallte und der Unterboden war beschädigt und auch der Auspuff. Es war kein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild zu sehen und auch kein Schild, dass Straßenschäden vorhanden sind. A´s Auto war so beschädigt, dass er sich abschleppen lassen musste.

Wer würde in diesem Falle haften? Kann A sich an die Stadt, die Kommune oder die Gemeinde wenden? A hat Fotos der Straßenschäden gemacht und weiß nun nicht, wie es weiter gehen soll. Wie sollte A sich nun verhalten? Meint ihr, A hat eine Chance die Reparatur bezahlt zu bekommen? Würde das Auto nun als Unfallwagen zählen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde mal sagen der A kann gegen die Kommune nur vorgehen, wenn er dieser ein grobes Verschulden oder gar Vorsatz nachweisen kann. Das wird er in der Realität wohl nicht bewerkstelligt bekommen. Das A soweit erst einmal alles in Form von Fotos dokumentiert hat, ist ja ganz gut. Ich würde dennoch mal einem Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und mich von diesem beraten lassen. Das Auto jetzt wegen dieser Bagatellschäden als Unfallwagen einzustufen, finde ich etwas überzogen und Quatsch.

» cupertinorino » Beiträge: 119 » Talkpoints: 35,23 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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