Schülerausweis von Oberstufenzentrum: Bahn Ermäßigung?

vom 08.01.2014, 04:53 Uhr

Ich weiß nun leider nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, oder ob es da einheitliche Regelungen gibt, aber in Berlin gibt es Oberstufenzentren, in denen sowohl allgemeinbildende Klassen untergebracht sind, die beispielsweise auf ihr Abitur hin arbeiten, und an denen allerdings auch Klassen existieren, die man als Berufsschulklassen bezeichnen könnte, gemessen an ihren Inhalten.

Was ich allerdings weiß, ist, dass die Schüler an manchen dieser Oberstufenzentren, egal, ob sie Berufsschüler oder "normale" Schüler sind, einen Schülerausweis vom Oberstufenzentrum erhalten. Auf diesen Schülerausweisen steht nichts Genaueres darüber, welche Art von Schulform sie nun besuchen, nur der Begriff "Oberstufenzentrum" ist vermerkt, aber der sagt ja nichts darüber aus, ob der Schülerausweis-Inhaber nun wegen einer berufsbildenden oder einer allgemeinbildenden Unterrichtsform dort ist.

Kann nun jemand, der Berufsschüler ist und einen Schülerausweis vom Oberstufenzentrum nutzt, damit bei öffentlichen Verkehrsbetrieben ein ermäßigtes Schülerticket kaufen und nutzen? Oder muss der Berufsschüler eine andere Form von Ermäßigungsticket lösen? In Berlin wird beispielsweise zwischen Schülertickets und Azubi-Tickets unterschieden. Muss der Azubi, selbst, wenn er das halbe Jahr über nur Berufssschulunterricht hat, das Azubi-Ticket lösen, oder kann er mit dem Schülerausweis vom Oberstufenzentrum auch ein kostengünstigeres Schülerticket nutzen?

Die Schülerausweise scheinen übrigens immer gleich auszusehen, über die Form von Schule, die besucht wird, gibt nur ein Eintrag oder ein Stempel der jeweiligen Schule Auskunft. Wenn es heißt, dass ein Schülerticket kaufen kann, wer einen gültigen Schülerausweis besitzt, dann müsste es doch theoretisch auch mit einem vom Oberstufenzentrum gehen?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es ist wichtig was drauf steht. Steht auf dem Kärtchen Schülerausweis hast du einen Schülerausweis und kannst damit alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Es interessiert doch auch niemanden, was du da nun genau an der Schule lernst, sondern es ist wichtig, dass du diesen Ausweis hast und den hast du ja egal was du da an der Schule machst. Es geht ja auch darum Schüler ein bisschen zu entlasten und das ist dann an der Schule dasselbe.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


An meinem Wohnort kann man mit einem Schülerausweis nicht alle Vergünstigungen mitnehmen, die für Schüler angeboten werden. Viele Institutionen erwarten und fordern noch andere Nachweise, außer einem Schülerausweis.

Die örtlichen Verkehrsbetriebe, wie auch der ortsübergreifende Verbund, haben einen extra Antrag, mit dem man eine Schülerfahrkarte beantragen kann. Dazu braucht man aber keinen Schülerausweis, sondern muss mit dem Antrag zum Sekretariat der Schule und bekommt dort einen Stempel. Dann gibt man den Antrag bei den örtlichen Verkehrsbetrieben ab und bekommt eine Kundenkarte, die einen als Schüler ausweist.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne es auch so, dass wenn man in einen Besitz eines Schülerausweises ist, dass man eben auch diesen mit seiner Vergünstigung nutzen kann. Warum also sollte es anders sein? Da ich vorher auch in einen anderen Bundesland gelebt habe, kann ich nur bestätigen, dass es damit bei mir keinerlei Probleme gab. Man sollte sich ausreichend informieren und sonst Widerspruch einlegen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann jetzt nur für Berlin sprechen, aber hier scheint ein Schülerausweis für eine berufsbildende Schule beziehungsweise ein Oberstufenzentrum nicht als gültig für Schüler-Ermäßigungen anerkannt zu werden. Zumindest die Verkehrsbetriebe hier betonen bei Nachfrage, dass die Schülerermäßigungen nur für die Schüler allgemeinbildender Schulen angeboten würden. Berufsschüler gehen also leer aus, beziehungsweise können nur das teurere Auszubildenden-Ticket verwenden, auch, wenn sie einen Schülerausweis einer Schule mit angeschlossenem Oberstufenzentrum besitzen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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