Geldbörse weg und auf Namen des Besitzers wird eingekauft
Frau A. vermisst ihre Geldbörse. Sie ist sich aber nicht sicher, ob sie die Geldbörse verloren hat oder ob sie ihr gestohlen wurde. Vorsorglich hat Frau A. aber alle Karten sperren lassen. Eine Anzeige bei der Polizei wurde erst mal nicht gemacht. Neue Ausweise wollte Frau A. in den nächsten Tagen beantragen.
Frau A. ist bei der Schufa registriert und bekommt bei Änderungen eine Meldung via E- Mail. Nun bekam Frau A. mehrere Benachrichtigungen, nach dem ihre Geldbörse verschwunden war. Frau A. fahndete, wer da Auskünfte eingeholt hat. Daraufhin rief sie die Firma, einem Mobilfunkanbieter an. Bei diesem Gespräch stellte sich heraus, es wurde mit ihrem Namen und ihren Bankdaten mehrere Aufträge an das Unternehmen abgegeben. Die Dame an der Servicehotline konnte einige Aufträge stornieren, aber leider nicht alles. Somit werden demnächst diverse Beträge von Frau A.s Konto abgebucht werden, für Sachen, die sie nie bestellt hat.
Frau A. hat sich daraufhin telefonisch an die Polizei gewendet. Dort bekam sie nur die Information, so lange nichts von ihrem Konto abgebucht wurde, kann die Polizei rein gar nichts machen. Frau A. hat nun natürlich große Sorge, dass nun höhere Beträge von ihrem Konto abgebucht werden. Was kann Frau A. noch dagegen unternehmen?
Frau A hat die Karten doch sperren lassen, also müsste das doch gar nicht gehen oder sehe ich das falsch? Ansonsten wird das sicherlich wieder zurückgebucht werden, da es ja gemeldet wurde und die Bank kann sich das Geld dann ja auch wieder zurückholen. Auf jeden Fall sollte man, wenn die Bank den Betrag trotzdem zulässt, obwohl die Karte gesperrt wurde, zur Polizei gehen, wo wie es ja gesagt wurde. Ich würde mir da keine weiteren Sorgen machen, weil ja schon alle Schritte unternommen wurden und man es ja nachweislich nicht selber abgehen lassen hat.
Da Frau A vorsorglich die Bankkarten hat sperren lassen, kann eigentlich nichts passieren. Die Mobilfunkfirma verlangt doch auch einen Personalausweis, anhand dessen sie hätte sehen müssen, dass es sich nicht um den Inhaber des Personalausweises handeln konnte. Infolgedessen müssen sie sehen, wie sie an die Geräte beziehungsweise an ihr Geld kommen. Sobald versehentlich von der Bank eine Einlösung erfolgt, muss Frau A persönlich hingehen und eine Rückbuchung verlangen. Die Polizei ist für einen Diebstahl zuständig, aber nicht für Geldbuchungen der Bank bei gesperrten Konten.
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