Kind hat Ausbildung geschmissen - Unterhalt Vater?
A ist Vater einer 19 jährigen Tochter. Von der Mutter ist er seit 9 Jahren geschieden und zahlt auch seitdem Unterhalt für die Tochter. Die Tochter hat 2008 eine Ausbildung ala Einzelhandelskauffrau begonnen, die sie im gleichen Jahr noch abgebrochen hat. 2009 hat die Tochter eine 2. Ausbildung als Friseurin begonnen, die sie nach fast 1 1/2 Jahren jetzt vor ein paar Monaten geschmissen hat.
A´s Tochter sitzt seitdem zuhause bei ihrer Mutter und macht auch keine Anstalten sich was anderes zu suchen. Sie hält am Monatsanfang beim Vater die Hand auf für den Unterhalt und bettelt um noch mehr Geld, weil das Leben ja so teuer ist. A möchte sich erst mal keinen Anwalt nehmen, weil er nicht weiß, ob er trotzdem noch unterhaltspflichtig ist. Er würde seiner Tochter gerne nahelegen, dass sie arbeiten muss, weil er nicht mehr zahlen will. Aber wenn er zahlen muss, kann er das ja nicht sagen.
Fakt ist, dass die Tochter die zweite Ausbildung geschmissen hat. Klar ist, dass eigentlich die Eltern dem Kind eine Ausbildung finanzieren müssen. Aber ist das auch so, wenn das Kind zwei Ausbildungen einfach abbricht? Die Tochter argumentiert, dass es nicht das Richtige war und sie sich was sucht, was richtig ist. Aber Anstalten dazu macht sie ja nicht. Wieviele Ausbildungen kann ein Kind abbrechen, ehe der Vater dann keinen Unterhalt mehr zahlen muss?
Ich habe mal gelesen, dass man seinem Kind dann keinen Unterhalt mehr zahlen muss, wenn es ein halbes Jahr zu Hause sitzt und nichts macht, weil es nicht will. Das hängt aber sicherlich auch von bestimmten Faktoren ab. Der Weg zum Anwalt ist da sicherlich genau das Richtige. Zudem sollte man dem Mädel aber klar machen, dass es wirklich wichtig ist, dass man eine Ausbildung macht und diese auch beendet, allein schon für die eigene finanzielle Zukunft.
Zum Anwalt muss A nun wirklich nicht sofort. Er kann sich natürlich auch beim Jugendamt erkundigen, wie in einem solchen Fall die Sachlage ist. Da sollte er sich dann allerdings Gesetze oder Urteile schriftlich geben lassen. Sobald A also schriftlich den Nachweis hat, dass er durch das Verhalten der Tochter keinen Unterhalt oder eben weniger bezahlen muss, kann er auch die Zahlung einstellen.
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