Mit Partner Urlaub - Ohne Reiserücktrittsversicherung?
A ist mit B ein Jahr zusammen und sie haben bereits vor 6 Monaten ihren ersten gemeinsamen Urlaub geplant. Da beide eben beim Urlaub Geld sparen wollten, haben sie auf die Reiserücktrittversicherung verzichten. So nun wenige Monate vor dem Urlaub haben sie den Salat. Beide sind mit der Beziehung irgendwie unzufrieden und sind sich einfach nicht mehr sicher, ob das alles eine Zukunft hat.
Dennoch möchten sie sich eben nicht trennen. Immerhin haben sie ja einen gemeinsamen Urlaub gebucht und freuen sich darauf eigentlich schon das ganze Jahr. Den Urlaub stornieren können sie ja nicht mehr. Was könnten A und B dann vielleicht tun?
Habt ihr vielleicht schon einmal eine Reise mit eurem Partner ohne eine Reiserücktrittversicherung gebucht und habt euch dann noch kurz vor dem Urlaub von diesem getrennt? Wie habt ihr das dann gemacht und was wurde aus dem Urlaub?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Trennung vom Partner für eine Reiserücktrittkostenversicherung einen Versicherungsfall darstellt. Also ist es völlig egal, ob sie eine solche Versicherung haben oder nicht. Wenn sie sich weiterhin gut verstehen, können sie doch trotzdem fahren, dann aber nicht als Liebespaar, sondern als Kumpel. Wenn sie meinen, dass es gar nicht geht, können sie die Reise zum Beispiel verkaufen oder versteigern. Sie machen zwar Verlust, aber es ist nicht alles weg.
Wenn sie sich nicht kurz vor der Reise getrennt haben, können sie die Reise noch stornieren. Bei Pauschalreisen ist es meistens so, dass man sogar noch die Hälfte zurückbekommt, wenn man innerhalb einer Woche vor Reiseantritt storniert. Vorher bekommt man wesentlich mehr zurück, bis zu 90%. Der genaue Satz steht aber in den AGBs und ist vom Reiseveranstalter abhängig.
Es ist ein bisschen unrealistisch, dass die beiden sich genau in der Woche vor dem Urlaub darüber klar geworden sind, dass sie nicht zusammen passen, das widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Und wenn es früher ist, können sie die Reise doch mit leichtem Verlust stornieren. Wenn es keine Pauschalreise ist, dann können sie die Zugfahrt auch stornieren, die Kosten hängen auch wieder davon ab, wann die Stornierung vor dem Termin stattfindet.
Ich sehe das ganz ähnlich, ich meine mal gelesen zu haben, dass auch mit dem Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung ein "richtiger" Grund vor liegen muss, damit man von dieser Versicherung überhaupt Gebrauch machen kann, wie etwa ein Krankheitsfall, der einen daran verhindert, die Reise anzutreten. Ob die Trennung vom Partner hier wirklich als ein ausreichender Grund angesehen werden würde, die Kosten zurück zu erstatten, wage ich einfach mal zu bezweifeln. Aber da diese eh nicht abgeschlossen wurde, dies einfach mal nur am Rande.
Was A. und B. in diesem Fall machen könnten ist natürlich letzten Endes den beiden überlassen, aber hier gibt es natürlich mehrere gute Möglichkeiten, wie ich finde. Die wohl einfachste Möglichkeit wäre es vermutlich, wenn A. und B. die Reise einfach gemeinsam antreten würden. Auch wenn aus ihrer Beziehung vielleicht allmählich die Luft heraus ist es hier Probleme in der Beziehung gibt, wäre dies natürlich die einfachste Lösung. Wer weiß, schon oft soll ein kleiner Urlaub eine Beziehung wieder aufgefrischt haben und man hat sich nach einem erholsamen Urlaub wieder besser miteinander verstanden - Auch wenn dies vielleicht nicht möglich ist, könnte man zur Not vielleicht einfach freundschaftlich in den Urlaub fahren?
Wenn dies eben nicht in Frage kommen sollte, bleibt natürlich auch noch die andere Möglichkeit, dass einer von beiden ihre Reise an eine dritte Person, die dann entweder mit A. oder B. befreundet ist, ab tritt. Ich weiß ja nicht, wohin die Reise gehen sollte, aber Namen auf Flugtickets kann man gegen einen geringen Aufpreis auch noch bis wenige Tage vor dem Flug abändern, das geht bei vielen Fluganbietern bereits auch ganz einfach online. Hier könnte man die Reise dann vielleicht einfach verkaufen und zumindest noch mal einen Teil seines Geldes wieder bekommen und A. oder B. könnte dann eben doch noch die Reise antreten. Wenn man sich so lange auf den Urlaub freut, kann ich es verstehen, dass man dann nur ungern freiwillig zurücktritt, aber mit dem Geld des Verkaufes könnte man dann ja vielleicht auch noch woanders hinfahren.
Einen solchen Fall habe ich noch nicht erlebt, obwohl ich häufig bei Reisebuchungen auf eine Rücktrittsversicherung verzichtet habe, vor allem bei kürzeren Städtereisen. Wenn man sich die Versicherungsbedingungen genauer durchliest, findet man schnell heraus, was anlupa bereits angedeutet hat, denn die Gründe, eine Reiserücktrittsversicherung letzten Endes in Anspruch nehmen zu können, sind nicht selten wirklich heftige Gründe, deren Eintritt eher unwahrscheinlich ist. Und ich war dann jeweils wagemutig genug, um zu glauben, dass keiner dieser Fälle bei mir eintreten wird, was bisher auch gut gegangen ist.
Auch, dass ich mit meinem Partner verreisen wollte und kurze Zeit vor dem Reiseantritt irgendeinen Händel mit ihm gehabt hätte, kam bisher noch nicht vor. Sicherlich gibt es in jeder Beziehung mal Knatsch, aber ich stand selten ganz plötzlich vor einer Trennungssituation, die nicht längerfristig absehbar gewesen wäre, weil sie sich langsam entwickelt hat und dann auch entsprechend handfest war und eben anders als diese kleinen Streitereien, die man hin und wieder mal hat. Ich würde also als Teil des betreffenden Paares versuchen, herauszufinden, wie ernst die Lage genau ist und Gespräche mit meinem Partner führen. Es kann gut möglich sein, dass beide im Urlaub wieder zusammenfinden, weil die Urlaubszeit für viele eben eine entspannte Zeit voller neuer Erlebnisse ist, die nichts mit dem häufig eher belastenden Alltagsgeschehen zu tun haben. Andere Paare trennen sich wiederum überhaupt erst im Urlaub, wobei ich das noch nie wirklich nachvollziehen konnte.
Wenn beide Partner noch irgendeine Möglichkeit sehen, es miteinander auszuhalten und nicht wirklich total entzweit sind, könnten sie also in Betracht ziehen, den Urlaub anzutreten und zu sehen, ob sie sich am Urlaubsort dann eher aus dem Weg gehen und sich lediglich das Zimmer teilen oder ob sie auch gemeinsame Aktivitäten wollen. Ich denke, dass es da einige Verfahrensweisen geben dürfte, wenn man sich nicht total spinnefeind ist, sodass der Urlaub auch für beide ein Erfolg werden kann, selbst dann, wenn sie sich wirklich trennen sollten. Nicht jedes Paar ist nach der Trennung gleich miteinander verfeindet, und möglicherweise trifft das ja auch auf den von Dir geschilderten Fall zu. Soweit ich Deine Ausführungen verstehe, möchten auch beide den Urlaub antreten und mir fiele dann kein Grund ein, weshalb sie das nicht tun sollten, auch, wenn die Ausgestaltung dieser Urlaubszeit vielleicht anders gehandhabt wird als ursprünglich einmal geplant. Ich würde es sicherlich probieren, diesen Urlaub mit meinem Partner anzutreten und abwarten, wie sich dann alles genau entwickelt.
Soweit ich weiß, gilt eine Reiserücktrittsversicherung ohnehin nicht für Trennungen. Stattdessen müssen weitaus schlimmere Gründe, wie etwa der Tod eines Familienangehörigen oder eine schlimme Krankheit vorliegen. Von daher kann man sich diese Reiserücktrittsversicherung ohnehin sparen, wenn man diese nur deshalb abschließen möchte, für den Fall, dass man sich trennt. In so einem Fall gilt die Versicherung ohnehin nicht. Aus diesem Grund sollte man es sich auch immer zweimal überlegen, ob man auch wirklich einen Urlaub mit dem Partner buchen möchte. Immerhin lässt sich das nicht rückgängig machen und man muss die Reise dann auch auf jeden Fall antreten, egal ob man zu dem Zeitpunkt dann noch zusammen ist oder nicht.
Ehrlich gesagt würde ich es aber auch gar nicht als Weltuntergang sehen, wenn ich mich kurz vor dem Urlaub von meinem Partner trennen würde. Zwar wäre es natürlich auch nicht schön und ich hätte es mir auch sehr gewünscht, dass wir den Urlaub zusammen verbringen könnten, wobei das für mich auch nicht so schlimm wäre, wenn das nicht der Fall wäre. Immerhin kann man dann trotzdem noch als Freunde den Urlaub antreten und gerade dann, wenn die Trennung von beiden aus geht, sollte das kein Problem darstellen, da man sich dann ja auch im Guten getrennt hat. Von daher kann man einfach als Freunde gemeinsam den Urlaub verbringen, was ja auch durchaus sehr schön sein kann.
Nur weil man mit jemandem gemeinsam in den Urlaub geht, muss das jedoch auch nicht heißen, dass man dann die ganze Zeit mit der anderen Person verbringen muss. Stattdessen kann dann einfach jeder das machen, worauf er Lust hat und man muss da auch nicht auf den anderen achten. Zudem lassen sich die Betten im Hotel normalerweise auch immer auseinander ziehen, so dass man auch nicht unbedingt mit dem Ex zusammen in einem Bett schlafen muss. Auf diese Weise kann man sich dann auch mehr oder weniger aus dem Weg gehen und solange der Urlaub dann auch nicht mehrere Wochen lang geht, sollte das gut machbar sein. Die Zeit geht ja auch irgendwann vorbei und danach kann man sich ja noch immer überlegen, wie man nun weiter miteinander umgehen möchte.
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