Prozesskosten für Zulassungsklage trotz Rechtskostenbeihilfe
Momentan strebe ich eine Zulassungsklage für das Studienfach Medizin an der Charité Berlin an. Da ich wohl Anspruch auf Rechtskostenbeihilfe habe, dachte ich mir, dass man es versuchen könnte. Ich habe mir telefonisch Auskunft bei einem Anwalt, der auf Studienplatzklagen spezialisiert ist, eingeholt. Dieser zwang mich dann erst dazu mir einen Beratungsschein zu besorgen, was laut der für mich zuständigen Rechtspflegerin nicht nötig wäre, da seine Kosten allein durch die Rechtskostenbeihilfe gedeckt wären.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Der Anwalt sagte mir desweiteren, dass gerichtlich ermittelt werden müsse, wie viele Plätze überhaupt noch vorhanden seien und sollte sich herausstellen, dass keine zur Verfügung stehen, würde mir die Prozesskostenbeihilfe nicht mehr gewährt werden. Ich müsste somit, da ich den Prozess verlieren würde, die gesamten Prozesskosten von etwa 2000€ selbst tragen.
Aber kann es nun stimmen, dass im Nachhinein darüber entschieden wird, ob ich Prozesskostenhilfe bekomme? Muss diese nicht bewilligt sein, bevor es überhaupt zu einem Verfahren kommen kann? Und kann es wirklich sein, dass man im Nachhinein zu solch hohen Zahlungen aufgefordert wird, sollte man den Prozess, dessen Erfolgsaussichten man ja vorher nur unsicher prognostizieren kann, verlieren?
Obwohl ich mich auf diesem Gebiet einigermaßen auskenne, habe ich nicht alles verstanden. Zum Verständnis vorab: Es gibt keine Rechtskostenbeihilfe. Es gibt entweder Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe bekommt man für das vorgerichtliche Verfahren. Der Anwalt wird dich also "gezwungen" haben, den Beratungshilfeschein zu besorgen, damit er auch die vorgerichtlichen Kosten ersetzt bekommt von der Landeskasse. Ansonsten hättest Du alles, was er vor der Klageerhebung anfertigt und an Arbeit hat, selbst bezahlen müssen.
Dass die Rechtspflegerin etwas anderes behauptet, liegt einfach daran, dass sie ein Interesse daran hat, möglichst wenig Beratungshilfescheine auszufüllen, damit der Landeskasse wenig Kosten entstehen. Außerdem kann sie alles Mögliche erzählen, denn es hat für sie keine Folgen. Sie wird für solche falschen Behauptungen nicht zur Verantwortung gezogen.
Die Prozesskostenhilfe zahlt dann prinzipiell alles, was ab Klageerhebung an Kosten entsteht. Aber da tritt dann ein großes Problem auf. Die Prozesskostenhilfe muss vom Gericht gewährt werden durch einen Beschluss. Voraussetzung ist nämlich, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Und viele Richter lassen sich mit dem Beschluss inzwischen sehr lange Zeit. Ich habe es sehr oft erlebt, dass der Beschluss erst gefällt wird, wenn nach durchschnittlich einem Jahr endlich mal ein Termin anberaumt wird.
Oft gehen schon monatelang viele Schriftsätze zwischen den Parteien hin und her, ohne dass der Anwalt weiß, ob er dafür überhaupt jemals Geld bekommen wird aus der Landeskasse. Nicht wenige Anwälte sind dadurch pleite gegangen, denn die eigenen Mandanten können (und wollen) meistens nicht selbst zahlen. Deshalb würde Dein Anwalt Dir im Fall der Ablehnung der Prozesskostenhilfe die Kosten auferlegen, damit er nicht umsonst gearbeitet hat. Und leider werden dann auch die Gerichtskosten nicht übernommen. Die Kosten der Gegenseite würden im Fall der Niederlage immer Dir auferlegt werden. Die werden nie von der Prozesskostenhilfe bezahlt.
Dein derzeitiges Problem ergibt sich also daraus, dass sich die Richter mit ihrer Entscheidung über die Prozesskostenhilfe so lange Zeit lassen, um der Landeskasse Geld zu sparen. Leider dürfen sie das, denn kein Gesetz sagt, wann entschieden werden muss. Damit werden dann aber im Endeffekt Anwälte und Mandanten im Regen stehen gelassen und es wird entweder von den Anwälten verlangt, umsonst zu arbeiten, oder von den mittellosen Mandanten, doch alle Kosten zu tragen. Eine Änderung ist hier dringend erforderlich, aber nicht in Sicht.
Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Jetzt verstehe ich das ganze etwas besser. Ich habe mir inzwischen einen Beratungsschein geholt und bin zu einem anderen Anwalt gegangen. Dieser riet mir nun, ich solle lieber eine Rechtsschutzversicherung abschließen, da dadurch für mich deutlich weniger Kosten entstehen, als beim Versuch eine Klage mithilfe von Prozesskostenhilfe zu finanzieren. Es gibt ja eben die relativ kleinen Erfolgschancen im Falle der Zulassungsklage. Das Risiko ist zu groß, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Mit dieser Rechtsschutzversicherung habe ich wohl Glück, da diese als einzige in Deutschland noch eine Zulassungsklage pro Kalenderjahr finanziert. Mir bleiben lediglich die Versicherungskosten und die Kosten des Anwalts für den Schriftverkehr und dergleichen vor Beginn des Verfahrens. So hat er es mir zumindest erklärt.
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