Wie viel Kaution von Untermietern verlangen und wie anlegen?

vom 05.03.2014, 10:29 Uhr

Ich habe zur Zeit drei Untermieter. Ich habe bis jetzt keine Kaution verlangt und werde das wahrscheinlich auch in Zukunft nicht tun, weil ich keine wertvollen Sachen in den Zimmern habe. Ich habe nur eine Haftpflichtversicherung verlangt, denn diese wird ja zahlen, wenn etwas schlimmer beschädigt wird. Mir wäre es auch zu umständlich, die Kaution so anzulegen, dass das gesetzlich richtig ist.

Gelten eigentlich für Untermieter dieselben Bestimmungen für die Kaution wie für richtige Mieter? Könnte ich zwei Monatsmieten verlangen? Das erschiene mir für eine Mietdauer von drei Monaten bis zu einem Jahr als zu hoch. Muss die Kaution auch auf ein Sparbuch eingezahlt werden oder reicht eine Quittung und eine Rückzahlung ohne Zinsen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich weiß es nicht genau, denke aber, dass für den "Untervermieter", also den Vermieter des Untermieters, genau dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für den (Haupt-) Vermieter gelten müssten. Denn Du bist ja für Deinen Untermieter die Vermieterin. Mit Deinem Vermieter wiederum hat der Untervermieter nichts zu tun und auch keine vertraglichen Beziehungen zu ihm.

Daher würde ich sagen, dass Du eine Kaution in genau dem Umfang verlangen können müsstest, wie es ein Hauptvermieter auch kann. Denn Du bist ja Deinem Vermieter wiederum haftbar für den Zustand der Wohnung. Du bist dafür verantwortlich, dass Deine Wohnung Deinem Vermieter im vertraglich vereinbarten Zustand wieder zurückgegeben wird. Sollte der Untermieter etwas beschädigen und Du den Schaden nicht von ihm ersetzt verlangen können, so befreit Dich das nicht von der Haftung gegenüber und Inanspruchnahme durch Deinen Vermieter.

Aus dieser Logik leitet sich für mich ebenso ab, dass Du mit der Kaution auch genauso umgehen müsstest wie ein "richtiger" Vermieter. Soweit ich weiß, ist ein Vermieter verpflichtet, die Kaution zinsbringend und "sicher" anzulegen, ich glaube, auf ein Sparbuch, wie Du es ja auch geschrieben hast.

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» Kate110 » Beiträge: 485 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja, du kannst zwei Monatsmieten Kaution verlangen. Du darfst sogar drei Monatsmieten verlangen, mehr aber nicht. Wobei ich auch der Meinung bin, dass es egal ist ob Vermieter oder Untervermieter.

Warum willst du dir die Arbeit mit der Geldanlage machen? Lass den Mieter doch ein Sparbuch eröffnen über den vereinbarten Betrag und lass es für dich als Kaution sperren. Das Sparbuch lass dir aushändigen mit Sperrvermerk der Bank.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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