Darf die Berufsschule als Minusstunden angerechnet werden?

vom 04.03.2014, 16:03 Uhr

Nehmen wir mal an, ein Kind hat es mit der Ausbildung nicht gerade leicht. Die Firma stellt sich angeblich alles so hin, wie sie es braucht. Um genauer zu sein, heißt es, dass wenn die Tochter in der Berufsschule sitzt, rechnet ihr der Ausbildungsbetrieb diese Stunden als Minus Stunden. Da das Mädchen die Berufsschule im Block besucht, entstehen ihr jede Menge Fehlstunden.

Aber wie kann das sein? Falls ich mich noch gut erinnern kann, ist es doch so, dass der Besuch der Berufsschule genauso wie die normale Arbeitszeit angerechnet werden muss. Da leider das Mädchen bereits volljährig ist, nimmt sie es so und arbeitet fleißig die Fehlstunden am Wochenende ab. Das geht doch nicht oder? Darf der Arbeitgeber die Berufsschule als Fehlstunden anrechnen? Welche Gründe kann der Arbeitgeber haben, um so was zu machen? Wie war es in eurer Ausbildung, hättet ihr auch mal so ein Problem?

» naty28 » Beiträge: 296 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin zwar kein Rechtsanwalt und kenne die Gesetze auch nicht so wirklich, als dass ich dir einen genauen Wortlaut zitieren kann, aber ich weiß, dass einem die Fehlstunden in einem Betrieb, die durch den Besuch der Berufsschule sicherlich nicht als Fehlstunden angerechnet werden können. Das geht nicht und deine Tochter muss sicherlich nicht die angeblichen Fehlstunden am Wochenende reinholen. Normalerweise wird man frei gestellt und die Stunden für die Schule werden ganz normal als Arbeitsstunden angerechnet.

Ich würde da ein Wörtchen mit dem Chef reden und wenn er nicht einsieht, dass es so nicht geht, dann würde ich entweder versuchen den Betrieb zu wechseln oder rechtliche Hilfe, egal welcher Form, hinzuziehen, was aber sicherlich die schlechtere Variante ist, als sich gütlich in einem persönlichen Gespräch zu einigen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich habe hier mal eine Ausarbeitung der IHK in Dortmund zu dem Thema gefunden Klick. Grundsätzlich ist ein Auszubildender nach dem Bundesausbildungsgesetz demnach freizustellen, was auch für alle anderen schulischen Veranstaltungen gilt. Der Arbeitgeber kann also eigentlich nur abwägen, ob die Zeit in der Schule der Arbeitszeit entspricht oder nicht. Vielleicht sollte deine Tochter mal bei der IHK anfragen oder sich in der Schule mal beraten lassen. Vielleicht gibt es da ja einen Vertrauenslehrer oder einen Bildungsgangleiter.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nein, dein Gefühl täuscht dich nicht. Das Mädchen muss keine Stunden abarbeiten, weil sie in der Berufsschule ist und die ausgemachten Stunden nicht erreicht. Sie hat ja dennoch einen ganzen Arbeitstag gearbeitet. Ich habe kein Problem damit und schreibe im Grunde auch Minusstunden in der Schulzeit. Weniger Geld erhalte ich dadurch nicht. Auch muss ich am Wochenende keine Stunden nachholen. Ich habe aber auch einen Schulvertrag und einen Ausbildungsvertrag, sodass ich damit abgesichert bin. Vielleicht sollte sie sich mal eine Rechtsberatung holen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



ich bin auch der Meinung, dass der Ausbildungsbetrieb die Zeit in der Berufsschule nicht als Minusstunden aufschreiben darf, denn das ist ja auch ein Teil der Ausbildung. Was bringt es einem Unternehmen, wenn er dort jemanden sitzen hat, der die Abläufe der Abteilung etc. kennt, aber das kaufmännische Hintergrundwissen fehlt. Ich denke, wenn man so was der IHK mal erzählt, dass die die Hände über den Kopf zusammenschlagen und dir auch bestätigen werden, dass die Zeit in der Berufsschule als reguläre Arbeitszeit angerechnet werden muss.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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