Kann Begünstigter der Lebensversicherung Erbe ablehnen?

vom 04.03.2014, 14:21 Uhr

A`s Vater liegt im Sterben. Er hat kein Testament und so wird auch seine einzige Tochter in der Erbfolge die nächste sein, die alles erben wird. A´s Frau, die Mutter von A's Tochter ist schon lange tot. So wie es ausschaut, hat aber A sehr viele Schulden, die A natürlich nicht übernehmen will und das Erbe demnach auch ablehnen will. Es ist aber noch eine Lebensversicherung vorhanden wo als Begünstigte die Tochter von A drin steht.

Nun hat die Tochter von A schon sehr viel widersprüchliche Dinge gehört. Erst heißt es, dass man mit der Lebensversicherung die Schulden begleichen muss und sie nicht das Erbe ablehnen kann und die Lebensversicherung einstecken kann. In ihrem Bekanntenkreis ist aber ein Jurastudent, der fast fertig ist und der meinte, dass die Lebensversicherung nicht zur Erbmasse gehört, weil man da jeden eintragen kann, ohne dass dieser auch Erbe ist. Deswegen könnte sie das Erbe abschlagen aber die Lebensversicherung einkassieren.

Was stimmt denn nun? Kann man als Begünstigter einer Lebensversicherung das Erbe abschlagen aber die Versicherung annehmen? Sind das in der Erbschaftsangelegenheit zwei verschiedene Dinge? Wie sieht es aus, wenn ein anderer als Begünstigter in der Lebensversicherung eingetragen ist? Dann kann man ja auch damit nicht die Schulden tilgen. Oder muss der Begünstigte dann die Schulden tilgen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das eine hat meiner Meinung nach nichts mit dem anderen zu tun. Als Begünstigte bekommt sie bei Tod die Versicherungssumme ausgezahlt. Dafür hat der Erblasser seine Beiträge bezahlt, die das Todesfallrisiko abdecken und nach mathematischen Wahrscheinlichkeiten und Sterbetabellen berechnet werden. Er hat ja keine Schulden bei der Versicherung.

Jede andere Regelung widerspräche meinem gesunden Menschenverstand, da die Gläubiger keine Ansprüche an die Versicherung haben, die diese bedienen müsste. Dann dürfte auch niemand ein Erbe ausschlagen, der kurz vorher im Lotto gewonnen hat oder sich einen Bausparvertrag hat auszahlen lassen. Aber das ist nur meine Laienmeinung.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das Geld aus der Lebensversicherung hat nichts mit der eigentlichen Erbmasse zu tun. Nachlesen kann man das auf dieser Seite ziemlich in der Mitte. Die Tochter kann also das Geld aus der Lebensversicherung annehmen, aber kann eben gleichzeitig das eigentliche Erbe ausschlagen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der fast fertige Jurastudent hat in seinem Studium sehr gut aufgepasst und hat eine gute Beratung hingelegt. Hut ab! :lol: Frau A sollte ihm das nächste Mal eher vertrauen, als den anderen, die nur Halbwissen vermitteln wollen.

Damit müssen also nicht die Schulden abgezahlt werden und die Lebensversicherung wird im Falle des Todes auf jeden Falle der Frau A ausgezahlt, ob sie nun das Erbe annimmt oder ob sie es ausschlägt. Dies sind Versicherungen und auch andere Versicherungen, die auf der Basis einer Eintragung eines Begünstigten arbeiten, würden Frau A auszahlen. Eine Sterbeversicherung usw. Alles kein Problem. Dies ist eine getrennte Angelegenheit vom Erbe und darf damit nicht verglichen werden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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