Recht auf persönliche Dinge bei Ausschlag des Erbes?
Herr A., der schon lange krank war, ist gestorben. Die Verwandten haben das Erbe ausgeschlagen, da der Mann wohl Schulden hatte, weil er wegen seiner Krankheit schon länger nicht mehr arbeiten konnte, aber viel Miete zahlte. Nun frage ich mich, ob die Verwandten trotzdem persönliche Dinge mitnehmen dürfen. Dürfen sie, vielleicht mit Begleitung des Nachlassverwalters, in die Wohnung und gewisse Gegenstände mitnehmen? Welche Sachen dürfen sie mitnehmen? Nur Fotos und Dokumente oder beispielsweise auch die eventuell teuren Bilderrahmen der Fotos? Gibt es vielleicht eine Wertgrenze, unterhalb derer sie sich bedienen können?
Natürlich darf man, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat, nicht hin gehen und sich die „Sahnestücke“ trotzdem mitnehmen. Entweder nimmt man das Erbe an oder eben nicht. Es wird auch extra gefragt, wenn man entsprechende Unterschrift leistet, ob man evtl. schon etwas mitgenommen hat, oder ob einem solches Verhalten von anderen bekannt ist. Hier gilt dann zu beachten das man sich auch gleich strafbar macht wenn man hier irgendwelche Dinge entwendet hätte!
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