Mutter Hessen - Kind NRW, kein Besuch, da Residenzpflicht?

vom 29.11.2013, 16:26 Uhr

Was hat es auf sich mit der Residenzpflicht bei Asylanten? Wenn Asylanten nach Deutschland kommen, werden sie auf die einzelnen Länder aufgeteilt. Wie ich das verstanden habe, dürfen sie aus dem zugewiesenen Land der BRD nicht einfach in ein anderes Land reisen. Was ist, wenn diese Menschen in NRW wohnen und enge Verwandte in Bayern haben und diese besuchen möchten. Dürfen sie das nicht? Und auch die Verwandten von Bayern dürfen nicht nach NRW reisen? Geht das in Ausnahmefällen mit Genehmigung oder gar nicht? Wird diese Residenzpflicht aufgehoben, wenn sie nicht ausgewiesen werden sollten? Wie will jemand feststellen, wenn trotzdem ein Asylant in ein anderes Bundesland reist? Müssen sie sich täglich auf dem entsprechenden Amt melden oder wie ist das geregelt?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Mit entsprechender Genehmigung dürfen Menschen die Asyl in Deutschland beantragt haben auch im Bundesgebiet reisen. Es ist also nicht verboten, wenn man Verwandte in einem anderen Bundesland besuchen will, aber muss es vorher genehmigen lassen. Wobei ich hier vermute, dass man damit den Missbrauch im finanziellen Bereich einschränken will.

Solange eine solche Reise am Abend beendet ist, wird das niemand merken. Aber zumindest ist das entsprechende Heim bei uns mit Wachpersonal rund um die Uhr besetzt und da sollte es dann schon auffallen, wenn eine Person länger abwesend ist. Von daher wird man es wohl recht schnell merken, wenn jemand ohne Erlaubnis das Bundesland verlassen hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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