Kleinigkeiten von Arbeit mitnehmen als legitimes Verhalten?

vom 22.02.2014, 11:02 Uhr

In einem anderen Beitrag wurde eine Bankangestellte thematisiert, die dafür verwarnt wurde, dass sie Gummibärchen von Arbeit mitgenommen hat. Manche schrieben ja, dass ihr dies recht geschehe, denn es sei Diebstahl und man dürfe selbst Kleinigkeiten nicht von der Arbeit mitnehmen. Ich habe das bisher eigentlich eher anders kennengelernt und auch anders gelebt. Mir sind zwar die Berichte, dass jemand wegen so etwas gekündigt wurde, auch bekannt, aber bei mir war das bisher nie so; ich kenne solche Fälle nicht persönlich und auch in den Unternehmen, in denen ich gearbeitet habe, wurde das nicht so gehandhabt. Zudem ist ja die Grenze zwischen Arbeit und Privat oft fließend.

Wenn ich etwa von mir ausgehe; ich drucke jeden Tag so viele Seiten und da ist mitunter auch Zeug dabei, wo ich nachher feststelle, dass ich das vielleicht nicht hätte ausdrucken müssen oder Fehldrucke, Seiten, auf denen ich dann noch einen Rechtschreibfehler entdecke. Das fliegt dann weg. Manchmal hat man auch einen Briefumschlag zugeklebt und sieht dann, dass da die falsche Adresse drauf steht, dann macht man den nochmal auf und wirft ihn wieder weg. Wäre es nun viel anders, beispielsweise ein Blatt zu nehmen und das privat zu verwenden, etwas Privates zu drucken oder einen Briefumschlag mitzunehmen? Wenn ich beispielsweise in meiner Pause gerne male und meine Zeichnung auf einem Blatt aus dem Drucker draufpinsle, ist das dann auch schon Diebstahl? Oder fällt es gar nichts ins Gewicht, wenn man neben 30 für die Arbeit bedruckten Seiten auch mal ein Blatt Papier privat nutzt?

Genauso ist es mit den Süßigkeiten. Manchmal stellt unser Arbeitgeber Süßigkeiten für Kunden oder Gäste hin, manchmal, für uns. Das vermischt sich alles irgendwie. Die Süßigkeiten für die Mitarbeiter sind meistens ein wenig was Besseres und die für die Kunden einfach nur Bonbons. Aber trotzdem ist es bei uns üblich, dass jemand, der gerade Appetit hat, auch mal in den Bonbon-Topf für die Kunden greift, wenn die anderen Süßigkeiten alle sind. Hier ist es also legitim, dass die Mitarbeiter etwas nehmen, was eigentlich für Kunden bestimmt ist. Explizit erlaubt ist es nicht, aber es macht jeder, auch wenn der Chef daneben steht und daher ist es wohl indirekt erlaubt.

In dem anderen Beitrag hatte dann noch jemand berichtet, dass er auch mal Briefumschläge von Arbeit nimmt oder einen Kugelschreiber. Das ist hier auch so. Die Kugelschreiber benutzt man etwa den ganzen Tag und nimmt sie auch mal wo mit hin, transportiert sie und stellt dann vielleicht daheim fest, dass man den „Firmenkugelscheiber“ versehentlich eingepackt hat. Bei vielen Kugelschreibern, die ich daheim habe, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, wo die herkommen – ob ich die selber mal bekommen habe oder ob ich die von Arbeit mitgenommen habe.

Zudem habe ich letztens bei meinem Nebenjob ein neues Zimmer bekommen. In meinem alten Zimmer lagen noch ganz viele Dinge herum, die ich mir da mal aus dem Materiallager geholt hatte, aber nicht verwendet hatte. Etwa ein Stapel DVDs, diverse Stifte, Textmarker usw. Wenn man was aus dem Materiallager holt, dann wird das dort gebucht, also „ausgebucht“ und als entnommen abgerechnet. Man kann das also nicht mehr zurückgeben, der umgekehrte Weg ist nicht vorgesehen. Nachdem die Handwerker mein Zimmer ausgeräumt haben, haben die das alles in einen Karton getan und mir den in die Hand gedrückt. Und weil mein neues Zimmer zu dem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stand, hab ich das nun alles in meiner Garage gelagert. Ist das nun auch Diebstahl?

Die DVDs etwa, die brauche ich auf Arbeit eben doch nicht, wie ich das dachte, als ich mit die mal aus dem Materiallager geholt hatte. Die brauchen auch meine Kollegen nicht. Vielleicht gäbe es irgendwo in der Firma jemanden, der durchaus DVDs nutzt, aber eh ich den gefunden hätte? Und zurückgeben kann ich es nicht, weil das im Buchungssystem nicht vorgesehen ist. Die würden mich alle komisch anschauen, wenn ich versuchen würde, dem Materiallager die DVDs wiederzugeben. Ist es dann Diebstahl, den Packen DVDs zu behalten?

Ich finde, dass die Grenze zwischen „für die Arbeit“ und „für private Nutzung“ oft total verwaschen oder fließend ist; dass man Dinge nicht genau zuordnen kann oder etwas irgendwo dazwischen ist. Klar bezahlt der Arbeitgeber auch den mitgenommenen Kuli oder Briefumschlag, aber ich hatte bisher dort, wo ich gearbeitet habe, immer den Eindruck, dass das gar nicht als Diebstahl angesehen wird, sondern dass man es eher als kleinen Bonus für die Mitarbeiter betrachtet, dass die auch mal etwas mitnehmen dürfen. Wie ist das bei Euch? Dürft Ihr Kleinigkeiten mitnehmen? Ist das offiziell bei Euch so oder hat sich das eher im Laufe der Zeit so herauskristallisiert?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich bin äußerst vorsichtig im Umgang mit Büromaterialien und sonstigem Kleinkram am Arbeitsplatz und achte schon darauf, nicht versehentlich einen Kugelschreiber oder Ähnliches einzustecken. Höchst wahrscheinlich würde es sowieso niemand merken und ich würde auch keinen Ärger bekommen, aber das trifft nur solange zu, wie man mit mir zufrieden ist und keinen Grund sieht, mich zu versetzen oder meine Stelle einzusparen. Diese Vorstellung ist zwar in meinem Fall eher unwahrscheinlich, aber man muss dem Arbeitgeber ja keine Munition liefern, die problemlos gegen die eigene Person und den eigenen Arbeitsplatz verwendet werden kann.

Gerade in der freien Wirtschaft kommt es sicher immer wieder mal vor, dass personelle "Umstrukturierungen" anstehen oder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in den Kram passt, aber nicht einfach so rausgeworfen werden kann. Dann kann ein mitgenommener Kugelschreiber oder private Internetnutzung schnell dazu führen, dass man trotzdem auf der Straße steht. Der Arbeitgeber muss dazu nur ein paar inoffizielle Regelungen ändern oder genau nach den Buchstaben des Gesetzes handeln. Und wenn man etwas mitnimmt, das einem nicht gehört, handelt es sich um Diebstahl, auch wenn es sich um Centbeträge handelt. Dazu haben sich in den letzten Jahren zudem genug Präzedenzfälle angesammelt, in denen Mitarbeiter versehentlich ihr eigenes Grab geschaufelt haben. Deshalb bin ich da wirklich sehr vorsichtig und frage lieber vorher.

» Gerbera » Beiträge: 11335 » Talkpoints: 53,75 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


Die beschriebenen Beispiele sind schon eine verzwickte Sache. Der Fall mit dem Kugelschreiber ist mir auch schon passiert. Wenn man auf Dienstreise sein Schreibzeug von der Arbeit mit nimmt, passiert das ganz schnell, dass man einen Kugelschreiber mal nicht mehr mit in das Büro nimmt.

Außerdem bekommt man ja auch hin und wieder ein kleines Geschenk von Lieferanten oder Kunden, die man für die Arbeit nicht benutzen kann. Wir bekommen zum Beispiel regelmäßig USB-Sticks, die ich in der Firma wegen IT-Sicherheitsregeln gar nicht einsetzen darf. Die nehme ich dann natürlich mit nach Hause. Bis zu einem kleinen zweistelligen Euro-Betrag sind private Geschenke von Kunden und Lieferanten auch erlaubt.

Wenn wir Bewirtung für ein Kundengespräch bestellen, bleibt häufig etwas übrig. Zurückgehen lassen geht hier auch nicht und zum wegschmeißen wäre es zu schade. Also verteilen wir das meistens unter den Kollegen. Womöglich wäre das streng genommen auch Diebstahl, aber es widerspricht eigentlich dem gesunden Menschenverstand, wenn man Lebensmittel deswegen kaputt gehen lässt.

Mit allem anderen halte ich mich aber sehr zurück. Ich würde zum Beispiel nie größere private Ausdrucke machen. Wenn es mal um ein Formular geht, das ich gerade drucken muss, weil ich das gleich nach Feierabend aufs Amt bringen will, wäre ich vermutlich aber auch wenig zimperlich. Ich würde dann aber schon genau darauf achten, dass ich das nur in den Pausenzeiten mache. Meine Arbeitszeit ist nämlich viel teurer als das bisschen Papier und Toner.

Bei uns werden auch regelmäßig Möbel, Transportkisten und Gerätschaften verschrottet. Hier gibt es einen offiziellen Weg, um die Sachen legal zu bekommen. Mein Arbeitgeber "verschenkt" häufig fast fabrikneue Möbel, weil sie nicht mehr gebraucht werden. Dadurch bin ich schon an einen ordentlichen Bürostuhl und einen Schreibtisch gekommen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



In meiner Firma werden Verpackungsmaterial und Fehldrucke in einem Regal gesammelt und da kann sich dann jeder bedienen. Bei uns fallen solche Sachen wie Luftpolsterumschläge und A0 Drucke an, die kann man geschäftlich natürlich nicht weiter verwenden, aber wenn man privat etwas verschickt oder ein großes Malpapier für seine Kinder braucht kann man gut etwas gebrauchtes weiter verwenden. Also hat das mal jemand vorgeschlagen und das wurde dann auch direkt umgesetzt. Es gewinnen so schließlich alle, die Firma spart Müll, die Mitarbeiter sparen Geld und die Umwelt freut sich auch.

Ansonsten kann man bei uns wenig mitnehmen, in meinem Bereich arbeitet man in der Regel digital und viel zu Hause im eigenen Büro. Werbegeschenke bekommt man direkt in die Hand gedrückt oder wird gebeten sich etwas auszusuchen, da ist der Fall also völlig klar. Und wenn es in Besprechungen etwas zu Essen und Trinken gibt ist auch klar, dass jeder zugreifen darf.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Bei uns im Betrieb wird es zum Glück auch nicht so streng gehandhabt, dass man bei der Mitnahme eines Kugelschreibers oder einer Tüte Gummibärchen schon abgemahnt wird. Es kam durchaus mal vor, dass ich einen Kugelschreiber von der Arbeit mit nach Hause genommen habe. Auch ein Brillenputztuch nehme ich mir hin und wieder aus der Schublade, in der die Proben für die Kunden sind. Eine richtige Erlaubnis von meinem Chef habe ich für diese Dinge nicht, aber es ist einfach bekannt, dass es bei uns toleriert wird, wenn die Angestellten mal eine Kleinigkeit nehmen. Es wird bei uns auch nicht ausgenutzt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Wenn der Arbeitgeber nichts anderes sagt, ist es grundsätzlich verboten, Dinge aus der Arbeit privat zu verwenden. Ein mitgenommener Bleistift kann schon ein Kündigungsgrund sein. Ob das kleinlich ist oder nicht - es ist einfach so und ich wäre da sehr vorsichtig. Ich würde mich nur am Firmeneigentum bedienen, wenn ich genau wüsste, dass es erlaubt ist oder wenn mir eine Kündigung egal wäre. Es gibt ja genügend Urteile, die den Arbeitgebern in solchen Fällen Recht geben, wie etwa der berühmte Kassenbon oder die Brötchenhälfte.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Selbst wenn es erlaubt wäre, mich am Firmeneigentum zu bedienen und auch mal Kleinteile mit nach Hause zu nehmen, ich würde es wahrscheinlich nicht tun. Mir wurde am Beginn meiner Ausbildung gesagt, dass ich in der Materialausgabe auch ruhig nach Utensilien für die Berufsschule bitten darf und dort auch meine Stifte und Hefte beziehen könnte. Selbst das habe ich unterlassen, ich bin sowieso speziell was Stifte und Hefte angeht. Deswegen bin ich eh allgemein vorsichtig und nehme sehr selten etwas aus der Firma mit nach Hause, außer ich benötige es dringend.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12594 » Talkpoints: 13,15 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Auch ich kenne es nur so, dass es nicht erlaubt ist, etwas von der Arbeit mitzunehmen, wenn es nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber erlaubt worden ist. Es ist wahrlich ein berechtigter Kündigungsgrund, wenn man einfach etwas aus der Arbeit mit nimmt. Immerhin ist es, wenn man es genauer betrachtet, Diebstahl. Auch, wenn es nur ein Bleistift ist, ist und bleibt es Diebstahl, wenn der Arbeitgeber dies nicht erlaubt hat.

Dein Beispiel mit dem Ausgedruckten oder mit den Briefumschlägen ist für mich völlig aus dem Kontext gerissen. Immerhin erledigst du damit deine Arbeit und brauchst auch die Blätter und Briefumschläge für die Arbeit. Wenn du einen Fehler gemacht hast und diesen dann beheben musst, betrifft es doch auch deine Arbeit. Stell dir doch einfach mal vor, jeder würde bei der Arbeit etwas privat drucken oder kopieren. Irgendwann ist doch auch mal die Farbe und das Papier leer und das kostet dann Geld. Das Geld wird dann von der Arbeit gestellt, aber teilweise für das Privatvergnügen der Mitarbeiter und das ist nicht rechtens.

Natürlich mag es kleinlich wirken, wenn man sagt, dass ein Bleistift ein Kündigungsgrund sein mag, aber man muss ja auch feste Grenzen setzen. Wenn dein Arbeitgeber es nicht allzu schlimm findet, dass ihr ab und an was mitnehmt oder privates druckt, dann ist das doch alles okay für dich. Aber andere Betriebe handhaben das einfach anders.

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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