In welchen Fällen ist eine Gewerbeabmeldung Pflicht?

vom 15.02.2014, 22:51 Uhr

A hat vor ein paar Jahren mal ein Gewerbe angemeldet gehabt, weil er vor hatte durch Schreibarbeiten selbstständig zu arbeiten und Aufträge entgegen zu nehmen. A wollte das nebenberuflich machen und es hat wohl nie groß geklappt. So hat er es dann auch nicht mehr gemacht. Seine Steuern hat er aber immer brav jedes Jahr gemacht und die Steuererkärung abgegeben. Das Finanzamt fragte auch nicht nach dem Gewerbe. Nun hat er den Gewerbeschein noch und hat das Gewerbe auch nicht abgemeldet.

In welchen Fällen ist eigentlich eine Gewerbeabmeldung Pflicht und wann kann man das Gewerbe einfach brach liegen lassen? Wenn ich theoretisch gesehen ein Geschäft hätte und würde das schließen, müsste ich dann das Gewerbe abmelden?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Für Schreibarbeiten ein Gewerbeanmelden ist zunächst einmal etwas ungewöhnlich. Schließlich würde es unter die klassischen freiberuflichen Tätigkeiten fallen und man könnte damit die einfacheren Regeln, die sich aus dieser Einstufung ergeben, zu Nutze machen. Andererseits hat man mit einer Gewerbeanmeldung auch Vorzüge wie den Zugang zu Großhändlern, den sich viele Leute auch privat zu Nutze machen.

Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass man sein Gewerbe dann abmeldet, wenn man die gewerbsmäßige Tätigkeit einstellt. Die ist ja eigentlich klar definiert, wobei die Grenzen zu Liebhaberei fließend sind. In der Praxis wird sich das Finanzamt aber recht wenig für eine Gewerbeanmeldung interessieren, solange man nicht fleißig Verluste schreibt, um damit sein zu versteuerndes Einkommen zu drücken.

Das Finanzamt schaut sich das nach meiner Erfahrung vielleicht zwei, drei Jahre an und wird dann einfach das Gewerbe als Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht einstufen. Damit kann man Betriebskosten nicht mehr als Ausgaben deklarieren, sie werden also nicht mehr vom versteuernden Einkommen abgezogen.

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