Geht bei Mahnbescheid auch eine Meldung an die Schufa?
Es gibt ja eine Vielzahl an Gründen und Veranlassungen für einen Mahnbescheid und nun hält sich ja hartnäckig das Gerücht, dass Mahnbescheide auch bei der Schufa erfasst würden. Nur wie soll denn so etwas in der Praxis ablaufen? Wenn z.B. Vermieter A dem Mieter B einen Mahnbescheid wegen säumiger Mietzahlungen zukommen lässt, wie soll denn da die Schufa überhaupt Kenntnis bekommen? Wisst ihr wie Schufarelevant Mahnbescheide sein können?
Meinst du ein Mahnbescheid mit vollstreckbarem Titel oder ohne? Ohne geht definitiv nichts an die Schufa. Mit Titel auch nur, wenn dieser zwangsvollstreckt wird. Ansonsten kann man nicht einfach behaupten, der Mieter hat keine Miete bezahlt. Das muss man schon beweisen können und das geht eben nur, wenn man vor Gericht gewonnen hat.
@Sternenbande: Das geht aber nicht immer vor Gericht, denn hier zählen die zeitlichen Fristen. Erhebt der Mieter keinen schriftlichen Widerspruch, kommt es zur Vollstreckung. Der betreffende Vermieter ist dann nicht mehr in der Beweislast. Jetzt geht eine Meldung an die Schufa und zusätzlich kann der Vermieter noch eine Meldung an die Creditreform machen.
Meinst du ein Mahnbescheid mit vollstreckbarem Titel oder ohne?
Eher mal ohne, so weit ging mein Gedankenspiel jetzt gar nicht, ich dachte da an einen ganz normalen Mahnbescheid ohne jegliches juristisches Vorspiel.
Erhebt der Mieter keinen schriftlichen Widerspruch, kommt es zur Vollstreckung.
Ja, aber braucht denn da der Vermieter nicht auch erst einmal eine Art Ermächtigung? Wer soll denn da vollstrecken?
Dir ist aber klar was ein Mahnbescheid darstellt, denn ein Gerichtsvollzieher wird dann mit der Vollstreckung beauftragt. Dem interessiert dann auch nicht der vorherige Sachverhalt, den müsste der betreffende Mieter über einen Anwalt abklären.
Eher mal ohne, so weit ging mein Gedankenspiel jetzt gar nicht, ich dachte da an einen ganz normalen Mahnbescheid ohne jegliches juristisches Vorspiel
So was kann doch jeder verschicken. Was meinst du wie oft ich Post von Anwälten oder Inkasso bekomme, weil ich irgendwas bestellt haben soll. Ich weiß gar nicht, wo die Sachen alle sind. Vollstrecken kann man nur mit vollstreckbaren Titel und den gibt es nur vom Gericht.
Hier wird jetzt allerdings der gerichtliche Mahnbescheid mit dem ganz normalen Mahnschreiben verwechselt. Bevor ich nämlich ein gerichtlichen Mahnbescheid in die Wege leiten kann, muss ich erst einmal drei ganz normale Mahnschreiben der betreffenden Person zukommen lassen. Somit ist dann auch ein Grund egal welcher Art doch sehr logisch und nachvollziehbar.
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