Warum wird mit Nebelscheinwerfer zu fahren so hart bestraft?

vom 09.02.2014, 21:42 Uhr

A war aufgefallen, dass nachts auf dem Land viele am Wagen nicht nur die normalen Scheinwerfer, sondern zusätzlich noch die Nebelscheinwerfer anschalten. Das hat A auch ausprobiert und festgestellt, dass man dadurch gerade im Bereich direkt vor dem Wagen viel besser sieht und daher ist A dann auch immer nachts mit Nebelscheinwerfer vorne gefahren. Da das nicht blendet (denn sonst müsste A ja von den entgegenkommenden Wagen, die das auch machen, geblendet werden – das ist aber nicht der Fall) hat A das eine ganze Weile gemacht.

Nun wurde A aber deswegen von der Polizei angehalten. A hatte gesagt, das ihm nicht klar war, dass das verboten ist (stimmt auch so), aber die Polizei hat A trotzdem dafür 20 EUR abgenommen. Das findet A ganz schön übertrieben. Hätte man es nicht auch bei einer Belehrung belassen können, wenn A glaubhaft macht, dass er das gar nicht wusste? Die Tatsache, dass so viele nachts mit Nebelscheinwerfern herumfahren zeigt ja auch, dass dieses Verbot nicht gerade bekannt ist. Muss das gleich 20 EUR kosten? Kosten solche Dinge nicht normalerweise 10 EUR?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 09.02.2014, 21:43, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Also ich finde schon, dass ein Nebelscheinwerfer ordentlich blendet und das ist dann eben auch der Grund für die Strafe. Es ist eben riskant, wenn man den Gegenverkehr blendet. Das wirst du als Fahrer sicher auch schon selber erlebt haben.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich sehe es auch so wie tournesol, dass der Gegenverkehr durch die Nebelscheinwerfer ziemlich geblendet wird, was unter Umständen zu einer Gefahrensituation führen kann. Natürlich kommt es aber immer auch auf die jeweiligen Autos und Scheinwerfer an, weshalb es auch sein kann, dass man mal nicht geblendet wird. Es kann ja sein, dass A nicht wusste, dass es verboten ist, ich kann mir vorstellen, dass es einige Menschen nicht wissen, dass man diese Scheinwerfer nicht immer einschalten darf, obwohl ich es schon komisch finde, weil sie doch extra Nebelscheinwerfer heißen und damit die Bestimmung eigentlich klar sein sollte.

Sicher hätte der Polizist es bei einer Verwarnung oder Belehrung belassen können, aber es ist eben so, dass man sich als Fahrer über die Bestimmungen im Klaren sein sollte und Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. So eine Strafzahlung wird einem Fahrer einfach besser im Gedächtnis bleiben als eine einfache Verwarnung, deswegen finde ich schon, dass es gerechtfertigt ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Die Ausrede, nicht zu wissen, wann man welche Beleuchtungseinrichtung am Auto nutzen kann und wann nicht, zieht nicht. Schließlich lernt man so etwas in der Fahrschule und wer einen Führerschein besitzt, hat zwangsläufig theoretischen Fahrschulunterricht gehabt. Und dort wird eben auch explizit über die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs gesprochen, hin und wieder werden diese Tatsachen auch in der theoretischen Prüfung abgefragt.

Warum nun dieses unberechtigte Nutzen der Nebelscheinwerfer gerade 20 Euro kostet, entscheidet ja nicht der Polizeibeamte vor Ort, dafür gibt es festgelegte Sätze.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Mir fallen im Straßenverkehr viele Fahrzeuge mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auf, bei denen die Nebelscheinwerfer in der Stoßstange verbaut sind. Die Fahrer schalten diese ein, weil sie denken, dass es "cool" aussieht, wenn am Fahrzeug vier Scheinwerfer eingeschaltet sind. In Wirklichkeit blendet es aber die entgegenkommenden Fahrzeuge und ich finde das harte Durchgreifen der Polizei völlig korrekt.

Wenn man die Nebelscheinwerfer benutzen muss, damit die Ausleuchtung besser wird und man mehr sieht, sollte man sich Gedanken um die am Auto verbauten Scheinwerfer machen und diese richtig einstellen oder eventuell die Leuchtmittel oder gar die Scheinwerfer tauschen, denn im Normalfall braucht man keine Nebenscheinwerfer, um nachts etwas zu sehen.

Ich selbst bin eines Nachts durch Nebel auf einer Landstraße gefahren und habe die Nebelscheinwerfer eingeschaltet. Als ich anschließend in eine Ortschaft gefahren bin, habe ich vergessen die Nebelscheinwerfer auszuschalten und mir kam ein Streifenwagen der Polizei entgegen. Die Polizisten haben gewendet, mich angehalten und auf die eingeschalteten Nebelscheinwerfer angesprochen. Ich habe Ihnen geschildert, dass ich sie vergessen habe und der Polizist hat es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Es kommt also auch an wie man mit den Polizisten reden, denn bei Strafen unter 30€ liegt es im Ermessen des Polizeibeamten, ob diese verhängt werden oder es bei einer mündlichen Verwarnung bleibt.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Ausrede, nicht zu wissen, wann man welche Beleuchtungseinrichtung am Auto nutzen kann und wann nicht, zieht nicht. Schließlich lernt man so etwas in der Fahrschule und wer einen Führerschein besitzt, hat zwangsläufig theoretischen Fahrschulunterricht gehabt. Und dort wird eben auch explizit über die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs gesprochen, hin und wieder werden diese Tatsachen auch in der theoretischen Prüfung abgefragt.

Solche Formulierungen, wie „zieht nicht“ kannst du wirklich stecken lassen. Denkst du, ich lerne die Straßenverkehrsordnung auswendig oder erinnere mich noch Jahre später an jedes Detail aus der Fahrschule? Ich hab die Scheinwerfer nur angeschaltet, weil ich so viele damit habe herumfahren sehen und wenn es beinahe jeder zweite macht, dann geht man ja davon aus, dass es wohl erlaubt sein wird. Wenn die lange genug suchen, finden die immer was.

Wenn man die Nebelscheinwerfer benutzen muss, damit die Ausleuchtung besser wird und man mehr sieht, sollte man sich Gedanken um die am Auto verbauten Scheinwerfer machen und diese richtig einstellen oder eventuell die Leuchtmittel oder gar die Scheinwerfer tauschen, denn im Normalfall braucht man keine Nebenscheinwerfer, um nachts etwas zu sehen.

Ich habe ein altes und ein neues Auto und es ist bei beiden so, dass ich mit Nebelscheinwerfern besser sehe, weil die einfach den Bereich vor dem Wagen besser ausleuchten. Das hat nichts damit zu tun, dass die normalen Scheinwerfer schlecht sind oder falsch eingestellt sind – die sind eben eher für eine gewisse Entfernung gedacht und nicht für den Boden direkt vorm Wagen. Es geht ja auch nicht darum „etwas“ zu sehen, so als wäre es ohne Nebelscheinwerfer schwarz, sondern darum, noch ein wenig mehr zu sehen.

Es kommt also auch an wie man mit den Polizisten reden, denn bei Strafen unter 30€ liegt es im Ermessen des Polizeibeamten, ob diese verhängt werden oder es bei einer mündlichen Verwarnung bleibt.

Ich bin im Kontakt zur Polizei eigentlich immer eher zurückhaltend oder schüchtern und ich musste trotzdem bisher immer zahlen, wenn etwas war. Da blieb es nie bei der Verwarnung; ich glaube fast, die haben einfach Freude daran, einem das Geld wegzunehmen. Ich hab inzwischen schon richtig Angst, wenn ich irgendwo einen Polizeiwagen sehe; nachher kontrollieren die noch das Verfallsdatum vom Verbandskasten oder die Warnweste und finden wieder was.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Also dass man die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten ab 50 Meter und weniger einschalten darf, ist nun kein Detail aus der Fahrschulzeit, was man als nebensächlich bezeichnen kann. Das gehört zum elementaren Grundwissen und sollte nicht einfach mal so vergessen werden. Wobei du in diesem Fall wohl eher die Nebelscheinwerfer der anderen mit dem Tagesfahrlicht verwechselt hast.

Diese Scheinwerfer sind auch etwa auf der Höhe verbaut, wo man die Nebelscheinwerfer hat. Daher kann das schnell zu einer Verwechslung führen. Zumal diese Tagesfahrlichter sei ein paar Jahren bei vielen Neuwagen zu finden sind. Und da ist es nicht verboten, die auch in der Nacht zu benutzen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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