Geltungsdauer und Geltungsbereich vom Gewerbeschein

vom 09.02.2014, 16:00 Uhr

Einen Gewerbeschein heutzutage zu beantragen ist ja relativ problemlos möglich. Nur was ist denn eigentlich wenn man beispielsweise den Gewerbeschein vor 10 Jahren beantragt hat und sich seither aber nie gewerblich betätigt hat? Oder man einen Gewerbeschein damals in Berlin erhalten hat und jetzt aber in Köln wohnhaft ist. Ist dieser dann dennoch gültig oder sollte man vorsorglich mal einen neuen Gewerbeschein beantragen?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also wie das ist, wenn man trotz des Gewerbescheins nie gewerblich tätig war, kann ich dir nicht sagen. Aber bei einem Umzug muss man das Gewerbe am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort wieder anmelden. Wenn man innerhalb des Ortes oder einer Region umzieht, wo die selbe Behörde zuständig ist, dann muss man nur eine Ummeldung machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Warum beantragt jemand einen Gewerbeschein und ist dann nicht gewerblich tätig? Liegen vielleicht gesundheitliche Probleme vor? Diese lassen sich ja nachweisen und man kann beispielsweise den Gewerbeschein wieder abmelden. Haben sich in den 10 Jahren nie die Ämter gemeldet? Finde ich schon etwas seltsam.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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