Wegen eines Leserbriefs den Job verlieren?

vom 09.12.2013, 21:28 Uhr

Ein Herr, der im öffentlichen Bereich beschäftigt ist, hat derzeit in Österreich mächtig Ärger, weil er in einem Leserbrief ein Magazin mit nicht angebrachten Worten und Bezeichnungen attackierte. Nachdem die Wortwahl mehr als bedenklich war, will ich auch keinen Link dorthin setzen.

Denkt Ihr, dass manche Leute einfach auf manche Artikel zu sehr überreagieren und auch sich daher in der Wortwahl stark vergreifen? Kann so etwas mit freier Meinungsäußerung verwechselt werden und der Leserbriefschreiber gar nicht daran denken, dass er dank seiner Äußerungen auch seinen Job verlieren könnte? Hättet Ihr Bedenken, in einem scharfen Leserbrief, Euren vollständigen Namen anzugeben oder würdet Ihr ein Pseudonym verwenden?

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Auch der Inhalt eines Leserbriefs ist nun einmal kein rechtsfreier Raum. Die Wortwahl darf auch dort nicht beleidigend dargestellt sein. Wenn der besagte Herr sogar noch im öffentlichen Dienst arbeitet, ist die Reaktion doch total gerechtfertigt. Er hätte sich doch eigentlich über den Inhalt klar sein müssen und auch über die folgenden Reaktionen dazu. Der Arbeitgeber kann hier eigentlich auch nur so reagieren.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das sehe ich genauso. Der Herr gehört je der gebildeten Sparte an und sollte auch wissen, was man schreiben kann und nicht! Es ist zwar schön, dass man mit seinem Namen für seine Meinung geradesteht, aber dann muss dieser Leserbrief völlig korrekt und unbedenklich formuliert werden. Ich kann auch nicht ein Reisebüro in einem Brief wüst beschimpfen, selbst wenn die gebuchte Reise ein komplettes Desaster war.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Er hätte doch als einen Entwurf den besagten Brief erst einmal vorschreiben sollen und danach die unschönen Worte filtern sollen. Von der Zeit her wäre es doch kein großer Aufwand gewesen und hätte ihm viel Ärger erspart. Oder er bezweckte damit etwas, was erst einmal keiner so dachte. Auf jeden Fall erzeugt es jetzt eine Diskussion über das dortige Arbeitsrecht. Vielleicht lagern in Wirklichkeit dort die eigentlichen Interessen des Schreibers.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn dieser Schreiber im öffentlichen Bereich tätig ist und auch noch mit Kunden zu tun hat, dann hätte er sich in seinen Äußerungen zurückhalten müssen und ganz genau überlegen, was er da schreibt. Selbst wenn man anderweitig arbeitet, wo kein Hahn danach kräht, was man schreibt, kann man sich etwas gewählter ausdrücken, wenn man seine Meinung schreibt. So muss der Arbeitgeber annehmen, dass er irgendwann in gleicher Art Kunden beleidigt. Niemand möchte solch einen Arbeitnehmer haben. Er wollte wohl hinter seinen Worten stehen. Aber besser hätte er unter Pseudonym geschrieben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Hat denn Herr A den Leserbrief wirklich verfasst? Immerhin zaubern Zeitschriften da auch manche Dinge auf´s Papier, was nicht unbedingt mit der Realität zusammen passt. Namen und Inhalt eines Briefes können zwar auf eine Person zurück zuführen sein, aber ob es dann wirklich von dieser Person stammt, ist eine andere Sache. Immerhin hat jeder Mensch die Möglichkeit unter falschem Namen einen Brief an einer Zeitung zu schicken. Wer will es am Ende nachprüfen?

Daher sollte man solche Vorkommnisse mit einer gewissen Distanz betrachten und bisher lese ich nichts darüber, was Herr A dazu sagt. Und wenn jemand, wie celles schreibt, entsprechend gebildet ist, mag er zwar im ersten Moment auch entsprechend scharfe Briefe verfassen. Aber dann doch sicherlich zu einem normalen Ausdruck finden, wenn der Brief noch mal durchgelesen wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Beleidigungen sind bei niemandem in Ordnung und üble Nachrede ist auch in jedem Fall strafbar, egal, ob sie von einem Bauarbeiter, einem Bankdirektor oder einem Atomphysiker kommt. Daher finde ich, spielt es bei diesem Beispiel auch keine wirkliche Rolle, was der Mann, um den es geht, nun beruflich macht und welche Position er gesellschaftlich hat. Wobei man bei einem Beruf, zu dem eine höhere Bildung gehört, schon auch etwas besonders verwundert über dieses Verhalten sein kann.

Tatsache ist aber, dass dieser Mensch sich offenbar ziemlich dumm benommen hat. Dass er dafür jetzt die Quittung bekommt, finde ich nicht verkehrt. Eigentlich hätte er sich das ja auch früher schon denken können. Kritik kann man ja schon äußern, aber Beleidigungen oder Unterstellungen, die Unwahrheitgemäß sind, gehören definitiv nicht dazu. Ich wundere mich sowieso immer wieder, was einige Menschen offenbar für von dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt halten.

An sich würde ich es aber nicht für notwendig halten, bei einem kritischen, aber dennoch alle Regeln der Höflichkeit beachtenden, Lederbrief ein Pseudonym zu wählen. Solange man sich nicht strafbar macht, kann man theoretisch auch seinen echten Namen verwenden. Wobei ich da wohl persönlich auch etwas vorsichtiger wäre, allein schon, weil man nie weiß, ob nicht auch irgendein gewalttätiger Spinner den Brief lesen könnte.

Ein Pseudonym zu nutzen, ist also nie verkehrt. Es sei denn vielleicht, man möchte mit seinem Namen auf ein bestimmtes besonders Sachverständnis hinweisen. So kann es sinnvoll sein, als Fachmann im Leserbrief auch auf seinen Beruf zu verweisen. Oder vielleicht möchte man allgemein seinen Ruf dafür nutzen, dass der Kommentar ernst genommen wird. Dann muss man natürlich seinen echten Namen nehmen. Ansonsten tut es auch ein Pseudonym.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich finde, dass man je nachdem wie weit man im öffentlichen Leben steht schon schauen muss, dass man sich dementsprechend verhält und artikuliert. Aber auf der anderen Seite gilt in Deutschland auch die Meinungsfreiheit. Man kann jemanden dafür nicht in der Luft zerreißen. Jeder hat ein Recht auszusprechen was er will, aber man sollte immer bedenken, dass der Ton die Musik macht!

» timbo007 » Beiträge: 950 » Talkpoints: 1,27 » Auszeichnung für 500 Beiträge


timbo007 hat geschrieben:Aber auf der anderen Seite gilt in Deutschland auch die Meinungsfreiheit. Man kann jemanden dafür nicht in der Luft zerreißen.

Ich schrieb ja schon in meinem letzten Posting, dass es mich immer wieder wundert, wie schnell von Meinungsfreiheit die Rede ist. Dabei scheinen viele Leute, die dieses Wort oftmals hervorholen, gar nicht zu wissen, dass Meinungsfreiheit eben nicht bedeutet, dass man wirklich alles sagen kann, was man sagen will. Gesetzlich gibt es eindeutige Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Dass üble Nachrede, Beleidigungen und diverse Unterstellungen durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht im Geringsten abgedeckt sind, sollte eigentlich klar sein. Ein Recht kann nicht irgendwelche Straftatbestände legitimieren.

Da im Eingangsposting die Rede davon war, dass der Mensch eine bedenkliche Wortwahl genutzt habe und dass ein Magazin mit "nicht angebrachten Worten" bezeichnet worden sei, gehe ich in diesem Fall schon sehr davon aus, dass es um üble Nachrede oder Beleidigung geht. Also hat das ganze Thema keineswegs etwas mit Meinungsfreiheit zu tun.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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