Warensendung: Waren an Pappe kleben erlaubt?

vom 16.01.2014, 03:01 Uhr

Die Deutsche Post AG ist bei den Regeln für Warensendungen schon ziemlich penibel. So darf bei einer Warensendung nur der Artikel selbst versendet werden, schriftliche Notizen dürfen nicht beiliegen, auch kein kurzes Anschreiben. Ebenso muss auf dem Briefumschlag das Wort "Warensendung" notiert sein, und der Umschlag muss "offen" versendet werden. Man darf ihn allerdings mit einer Musterbeutelklammer verschließen, die sich theoretisch per Hand entfernen ließe. Tatsächlich sollen Warensendungen, die ja kostengünstiger als normale Briefe sein können, auch wirklich stichprobenartig geöffnet und auf das Einhalten aller Regularien kontrolliert werden.

Nun habe ich also ein "Problem", beziehungsweise viel eher die Frage, ob ich Warensendungen auch zum Versand kleiner Dinge nutzen könnte. Wenn man den Umschlag nur mit Musterbeutelklammern schließen darf, können kleinere Artikel ja theoretisch durchrutschen und aus dem Umschlag herausfallen. Zukleben darf man den Umschlag ja nicht. Und ich vermute mal, wenn man den Umschlag mit einer Vielzahl an Musterbeutelklammern verschließen würde, eine neben der anderen, dann würde man auch vorgehalten bekommen, dass das doch keine "offene" Sendung mehr sei.

Ich habe mir nun überlegt, ob es bei kleineren Artikeln nicht möglich wäre, sie mit Tesafilm auf eine Pappe zu kleben und diese dann in den Umschlag zu stecken. Dann fliegen die kleinen Gegenstände im Umschlag nicht herum und können auch nicht rausfallen. Aber wäre das als Warensendung zulässig, oder könnte es wegen der Pappe Probleme geben? Wenn das mit einer Pappe ginge, müsste ich dann darauf achten, dass die Pappe keinerlei Schrift beinhaltet, oder könnte ich jedes x-beliebige Stück Pappe benutzen?

Ich möchte übrigens derzeit hauptsächlich ein paar Parfumproben durch die Gegend schicken. Diesen würde es nichts ausmachen, an eine Pappe geklebt zu werden. Und sie wären allerdings so klein, dass sie bei einem nur mit einer Musterbeutelklammer verschlossenen Briefumschlag vermutlich rausfallen dürften. Also festmachen muss ich sie schon irgendwie. Mit einer Tüte umhüllen darf man sie aber wohl nicht, denn das würde wieder gegen die Regeln für Warensendungen verstoßen. Der Artikel darf keine Umverpackung haben.

Die Methode, die Proberöhrchen an eine Pappe zu kleben, wäre so ziemlich die einzige Methode, die mir derzeit einfallen würde. Oder wüsstet Ihr noch etwas? Eine kleine finanzielle Ersparnis wäre es jedenfalls, wenn ich die Sachen noch irgendwie als Warensendung losbekäme, denn bei der Dicke, die die Röhrchen haben, müsste ich, sofern ich den Tarif für Warensendungen nicht nutzen kann, schon jedes Mal für einen Großbrief oder gar einen Maxibrief bezahlen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hast du eigentlich schon diesen klick Infoflyer der Post zum Thema gesehen? Dort steht drin, dass man zumindest doch einzelne Ausnahmen machen kann, was den Inhalt angeht. Und auch eine Rechnung kann man beilegen, obwohl die natürlich geschrieben ist.

Ansonsten steht dort nicht, dass man die Ware nicht verpacken darf. Wo hast du denn diese Auskunft gefunden? Vielleicht stimmt sie schlicht nicht? Ich bin eher auf dem Stand, dass man so verpacken soll, dass die Post bei einer eventuellen Kontrolle leicht in die Verpackung einsehen kann, was darin ist. Zum Beispiel durch einen Zip-Lock-Beutel. Zudem sollte man eine Verpackung wohl beschriften mit eine Aufschrift versehen, die aussagt, dass die Post diese zu Prüfzwecken öffnen dürfe.

Auf jeden Fall würde ich in eine Postfiliale gehen und mir mal Informationsmaterial geben lassen. Ich gehe davon aus, dass die Post so etwas wie AGBs hat, wo solche Vorschriften detailliert festgehalten werden müssen. Oder irgendwelche sonstigen kleingedruckten Texte mit Regelungen. Da kann man sich dann verlassen, dass man auf dem jeweils aktuellen Stand ist. Ich wäre mir persönlich nämlich nicht sicher, dass meine Informationen noch wirklich aktuell sind. Und ich würde mich in dem Fall auch nicht abschließend darauf verlassen, dass die Schwarmintelligenz da klüger ist als die Flyer der Post. Ich würde mich so nur grob orientieren.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Da ich einige Jahre in einer Postagentur gearbeitet habe, kann ich dir zu deiner Frage definitiv Antwort geben. Als allererstes: es ist überhaupt kein Problem, die Waren auf ein Stück Pappe zu kleben. Selbst wenn die Pappe bedruckt sein sollte, macht das nichts aus, solange erkennbar ist, dass es kein von dir persönlich verfasstes Schreiben ist.

Eine Warensendung kann man auch zugeklebt versenden, der offene Versand ist zwar vorgeschrieben, aber wenn du einen kleinen Streifen Tesa anbringst, ist das kein Problem. Luftpolstertaschen haben ja einen Klebestreifen, den darf man auch nutzen. Zusätzlich sollte man aber die Musterbeutelklammer anbringen. Warum? Wenn du eine Warensendung zugeklebt versendest und diese wird zu Prüfzwecken geöffnet, klebt die niemand mehr zu. Wenn dann keine Klammer zum Verschließen da ist und die Ware raus fällt, dann ist das dein persönliches Problem. Also: Kleben ja, aber sich nicht darauf verlassen, sondern die Sendung wiederverschließbar machen.

Im Übrigen kannst die die Parfümproben auch jederzeit in einen durchsichtigen Plastikbeutel verpacken und dann erst in den Umschlag geben. Man kann Ware sogar in Luftpolsterfolie einwickeln, damit sie geschützter ist und obwohl das dann nicht mehr ganz so durchsichtig ist, gibt es keine Schwierigkeiten. Soooo streng ist das also mit den Warensendungen nicht gehandhabt. Nur die Wiederverschließbarkeit ist wichtig.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Du darfst den Umschlag zukleben und zwar mit diesem Klebestreifen, der an gepolsterten Umschlägen dran ist. Den kann man öffnen und danach auch wieder verschließen, wenn man den Umschlag richtig zugeklebt hat, also den Klebeteil auf das Plastikteil kleben und nicht daneben auf das Papier.

Ich verpacke die meisten Sachen, die ich verschicke, in eine durchsichtige Plastiktüte und ich habe auch schon Sachen zusammen mit einer Pappe verpackt, damit die Sachen nicht verrutschen oder herausfallen. Ich habe noch nie Probleme bekommen und die Empfänger auch nicht und wenn ich original verpackte Neuware verschicken würde hätte die ja unter Umständen auch eine Pappe und eine Plastiktüte dabei. Ganz viele Kleidungsstücke werden vom Hersteller ja so verpackt.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Die Broschüren, die auf der Website der Deutschen Post AG zum Thema Warensendung vorhanden sind, habe ich mir durchgelesen. Allerdings werden damit nicht alle Fragen im Detail beantwortet. Aber Kerry3 hat ja nun wirklich gute Tipps gegeben, und die Aussagen decken sich auch haargenau mit dem, was ich auf der Postfiliale gesagt bekommen habe. Da war ich nämlich zwischenzeitlich auch schon und habe gefragt, noch, bevor ich die Antworten hier habe lesen können. Also ich kann bestätigen, dass diese Aussagen völlig stimmen. Das vielleicht mal als abschließende Bestätigung hier im Thread, was von offizieller Seite zum Thema mitgeteilt worden ist.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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