Standesamt: Wann gilt ein Vorname als geschlechtsneutral?

vom 08.01.2014, 05:30 Uhr

Kinder, die frisch zur Welt gekommen sind, müssen nach einem bestimmten Zeitraum beim Standesamt angemeldet werden. Dabei wird auch der Vorname des Kindes vergeben, möglicherweise auch mehrere Vornamen. Meines Wissens entscheidet der Standesbeamte gerade bei exotischen Namenswünschen, ob diese zulässig sind, oder nicht. So scheint es bestimmte Namens-Bücher zu geben, die definitiv erlaubte Vornamen auflisten, und in etwas unsicheren Einzelfällen müsste man erst einmal genauer darüber recherchiert werden. Außerdem gibt es in Deutschland noch die Regelung, dass bei Vergabe eines geschlechtlich undeutlichen oder geschlechtsneutralen Vornamens noch ein weiterer Vorname gewählt werden muss, welcher eindeutig auf ein bestimmtes Geschlecht verweist.

Was ich mich frage, ist nun, wann ein Vorname genau als geschlechtsneutral gilt, sodass ein zweiter, geschlechtlich eindeutiger, Vorname gewählt werden muss. Welche Kriterien gibt es da?

So gelten ja beispielsweise Kai, Robin und Alex als geschlechtsneutrale Namen. Das finde ich auch relativ eindeutig. Aber inwiefern muss man dann noch andere Kulturkreise und Sprachen mit einbeziehen? Sowohl Andrea als auch Gabriele gelten in dieser Schreibweise in Deutschland sicherlich als deutliche Frauennamen. In Italien hingegen sind es eindeutig Männernamen. Also sind die Namen schon irgendwie geschlechtlich uneindeutig, aber das Standesamt hier würde trotzdem keinen zweiten Vornamen verlangen, wenn man diese Namen für sein Kind wählt, oder?

Geht es also darum, wie geläufig ein Name zu dem Zeitpunkt als Frauen- beziehungsweise Männername ist? Dann müsste sich ja mit der Zeit auch immer wieder wandeln, ob ein Name als geschlechtseindeutig oder als geschlechtsneutral gilt.

Lustigerweise war ja auch Sabine mal in einigen Gegenden ein gar nicht so unüblicher Jungenname. Ich denke da zum Beispiel an den Dichter Sabine Baring-Gould. Ich vermute mal, der Vorname leitet sich in diesem Fall von "Sabinius" ab, was auch nachvollziehbar ist. Aber trotzdem würde hier in Deutschland wohl heutzutage kaum jemand seinen Sohn einfach Sabine nennen dürfen, oder irre ich mich? Womöglich würde dieser Name als Männername trotz Existenz eines nachweisbaren prominenten Vorbildes gar nicht zugelassen werden, weil er nach heutigen Gewohnheiten als geschlechtlich unpassend betrachtet wird?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also der Name Sabine stammt zwar aus Italien, aber geht dort nicht auf Männer allein zurück. Die Bezeichnung, wenn man es mal nennen will, kommt vom Stamm der Sabiner. Und das schließt Männer wie Frauen ein. Allerdings ist es im Deutschen halt ein typisch weiblicher Name und soweit mir das bekannt ist, dürfen Männer einen weiblichen Vornamen nur als Zweiname bekommen. Der Rufname muss also eindeutig männlich sein.

Bei sogenannten geschlechtsneutralen Namen ist das wieder anders. Da darf dieser Name auch als Rufname genutzt werden. Allerdings wird dann ein zweiter eindeutiger Vorname benötigt. So zumindest kam ein Sohn meines Mannes als Einziger zu einem zweiten Vornamen. Ähnlich wird es, nach meinem Wissen, bei exotischen Namen gemacht.

Zumindest kenne ich Eltern, die eben einen solchen Namen für ihr Kind wollten und sich vorher beim Standesamt kundig gemacht haben. Da wurde dann gesagt, dass eben ein zweiter Vorname vorhanden sein muss, woran man eindeutig das Geschlecht des Kindes festmachen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Was den Schriftsteller Sabine Baring-Gould betrifft, muss ich mich korrigieren. Der hat seinen Vornamen nicht wegen der Sabiner erhalten, sondern, weil seine Eltern ihn nach seinem Onkel benannten. Der hieß Edward Sabine, also Sabine war eigentlich der Nachname, den die Eltern dann aber als Vornamen für ihren Sohn genommen haben. 1834 schien das offenbar kein Problem darzustellen. ;) Was aber natürlich an sich auch nichts daran ändert, dass es für Jungen den Namen Sabinus oder Sabinius gibt, der wohl in frankophonen Ländern durchaus auch mal zu "Sabine" als Jungenname werden kann.

Was mich aber nun doch wirklich sehr interessiert, wäre, wer definiert, was für ein Name in Deutschland als geläufig gilt, und was für ein Name nicht. Wie gesagt, Andrea ist beispielsweise in Italien ein ganz normaler Jungenname und als Frauenname unbekannt. Hier ist es traditionell umgekehrt. Aber würde man den Namen, wenn nun immer mehr männliche Andreas aus Italien hier leben würden, irgendwann vielleicht als geschlechtsneutralen Namen einordnen?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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