Wann steht Großeltern Pflegegeld für betreute Enkel zu?

vom 20.01.2014, 14:12 Uhr

Tochter A ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern. Sie geht arbeiten und verdient nicht gerade viel. Sie bekommt vom Amt noch einen kleinen Zuschuss. Die Mutter von A, also die Großmutter von den Kindern schaut in der Zeit immer und regelmäßig auf die Enkelkinder, damit A arbeiten gehen kann. A macht das zur Zeit unentgeltlich.

Nun hat die Großmutter gehört, dass sie Pflegegeld für die Enkel beantragen kann. Denn sie versorgt die Kinder im Alter von 1 und 4 Jahren den ganzen Tag. Das 4 jährige Kind geht vormittags in den Kindergarten. Aber das kleine Kind braucht die volle Aufmerksamkeit. Erst gegen 16 oder auch mal 17 Uhr holt die Tochter die Kinder ab.

Die Großmutter hat gehört, dass dieses Pflegegeld vom Jugendamt bezahlt wird, wenn die Tochter das nicht zahlen kann. Stimmt das? Wo kann die Großmutter Pflegegeld beantragen und hat sie Aussichten, dass sie auch Pflegegeld bekommen wird?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Pflegegeld ist meiner Meinung nach etwas anderes. Das bekommt man, wenn die Enkelkinder vollständig bei der Oma leben, weil die Mutter sie nicht versorgen kann. Aber das ist ja in dem Fall nicht so. Natürlich macht das Aufwand und ich verstehe, dass die Oma hier gerne eine finanzielle Unterstützung hätte, aber ich glaube nicht, dass es das gibt.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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