Unterhalt für volljähriges Kind welches zu hause auszieht
In meinem Bekanntenkreis ist ein sehr großes Problem. Nehmen wir mal an, dass der Vater A immer Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hat. Selbst, als er selber arbeitslos war, hat er den Unterhalt immer voll bezahlt. Nun ist sein Sohn mittlerweile 19 Jahre alt. Seit einem Jahr ist er in Ausbildung und es wurde auch ausgerechnet, dass der Sohn so viel selber verdient, dass kein Unterhalt mehr bezahlt werden muss.
Nun bekommt A einen Brief seinen Sohnes, mit dem er keinen persönlichen Kontakt hat. Warum tut hier nichts zur Sache. Der Sohn hat ein Formular zum Ausfüllen geschickt, welches der Vater ausgefüllt zurück schicken soll. Es geht darum, dass er wohl seit einiger Zeit eine eigene Wohnung hat und nun Beihilfe beantragt hat. Er ist, nicht weit von seiner Mutter in eine Wohnung gezogen. Mit dem Stiefvater hat er sich im Prinzip immer gut verstanden und so wie A gehört hat, ist der Sohn ohne große Begründung von zu hause ausgezogen.
Der Vater hat eine Familie mit einem minderjährigen Sohn, der in der Zeit des Unterhaltes für den nun erwachsenen Sohn sehr viel zurückstecken musste. Das soll nun keine Rechtfertigung sein. Aber als der älteste Sohn noch zu hause wohnte, war es ja vorbei mit dem Unterhalt. Kann es sein, dass nun, wo der 19 jährige Sohn ausgezogen ist, der Vater wieder zahlen muss? Muss denn ein 19 jähriger nicht zu hause wohnen bleiben, wenn er sich die Wohnung nicht leisten kann? War das Gesetz nicht so, dass auch ein volljähriges Kind nicht unbedingt ausziehen kann um dann wieder Unterhalt zu fordern? Solange er zu hause gewohnt hat, hat das Ausbildungsgeld plus Kindergeld wohl gereicht.
Die Situation in deinem Bekanntenkreis kenne ich von mir selbst und aus meinem Freundeskreis nur zu gut. An dieser Stelle muss ich dir leider sagen, dass das Ausziehen und der Unterhalt nicht zwangsweise etwas mit der Volljährigkeit zu tun haben, sondern mit der beruflichen Selbstständigkeit. Das heißt, ich bin auch mit 19 ausgzeogen - allerdings 120km weiter weg und nicht gleich ums Eck - wegen meinem Studium. Ich habe zwar Bafög bekommen, aber "nur" einen Teil vom Staat, einen Teil musste mein unterhaltspflichtiger Vater zahlen, der lediglich mein biologischer Erzeuger ist und sonst nichts mit mir zu tun hatte. Es war also egal, ob ich noch Zuhause wohnte oder nicht, ich war noch in Ausbildung und damit unterhaltsberechtigt.
Ich finde es übrigens lobenswert, dass der Familienvater in deinem Bekanntenkreis trotz geringem Einkommen usw. weiterhin Unterhalt gezahlt hat und sich nicht auf das Amt bezogen hat. Das erlebt man heutzutage eher selten. In seinem Fall würde ich den Sohn aber mal fragen, wie es mit BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) aussieht. Dort muss man alle Einkünfte und Unterlagen einreichen und dann kann es sein, dass er vom Staat einen Zuschuss für seine Berufsausbildung bekommt. Dazu gehört übrigens auch ein Wohngeldzuschuss, wenn er berechtigt ist. Sollte er keine Unterstützung bekommen, so wird wenigstens in den Unterlagen angegeben, wieviel Unterhalt ihm von Vater und Mutter zustehen. Vielleicht hilft euch das weiter.
Aber um diese Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, muss eben auch das Einkommen des Vaters angegeben werden. Und darum geht es doch im Moment. Da kommt auch der Vater nicht dran vorbei. Füllt er das Formular nicht aus, kann der Sohn ihn am Ende noch verklagen. Ob dem Sohn dann die Berufsausbildungsbeihilfe zusteht oder ob der Vater eventuell dann doch wieder Unterhalt zahlen muss, kann erst mit dem Bescheid der Agentur für Arbeit erkannt werden.
Man muss diese Kosten so viel ich weiß bis zum 25. Lebensjahr übernehmen. Ob das hier aber auch nötig ist, wenn er ja bei seiner Mutter wohnen könnte, weiß ich nicht. Ich finde es aber auf jeden Fall sehr löblich, dass bisher der Unterhalt immer gezahlt wurde. Vielleicht kann man auch Ausbildungsbeihilfe beantragen oder andere Sachen, sodass das Kind nicht den Unterhalt einfordern muss.
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