Können Eltern alleine entscheiden ob Großeltern Enkel sehen?

vom 20.01.2014, 13:41 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Familie A 2 Kinder hat und Mutter A mit ihrer Mutter keinen Kontakt mehr will. Die Kinder waren immer gerne bei den Großeltern mütterlicherseits und will nun den Kontakt völlig abbrechen. Mutter A verbietet den Kindern jeglichen Kontakt mit den Großeltern und verbietet auch den Großeltern, dass sie sich bei den Kindern melden.

Die Großeltern sind sehr traurig und dass, was vorgefallen ist, ist für sie so banal, dass sie nicht auf die Enkel verzichten wollen. Bringt es etwas, wenn die Großeltern kämpfen und quasi ein Besuchsrecht einfordern? Die Eltern A sagen, dass sie das Sorgerecht haben und alleine entscheiden, wer Kontakt mit den Kindern hat und da könne auch kein Gericht was dran ändern. Ist es möglich, dass Großeltern doch das Recht haben? Wie können Großeltern dieses Recht durchsetzen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der das Sorgerecht inne hat, auch über den Aufenthaltsort des Kindes und den Umgang des Kindes mit Personen bestimmen darf.

Dazu ist aber das sogenannte Kindeswohl zu berücksichtigen. Gerichte haben schon oft festgelegt, dass das kindeswohl auch mit Personen zusammnehängt, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat. Wenn also die Großeltern in dem von Dir genannten Fall bisher regelmäßig Kontak zu dem Kind hatten und auch das Kind eine besondere Beziehung zu den Großeltern hat, könnte es durchaus sein, dass ein Familiengericht zu Gunsten der Großeltern entscheiden würde.

Dazu müsste das Umgangsrecht aber eingeklagt werden. Über das wie und ob und die Chancen für die Großeltern kann sicherlich ein Anwalt mehr sagen. Aber ganz ausgeschlossen sind solche Dinge nicht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich stimme Squeeky voll und ganz zu. Sorgerecht heißt noch lange nicht, dass man gegen das Wohl des Kindes entscheiden darf. Sonst wäre ja auch Missbrauch durch die Eltern kein Problem, solange sie das Sorgerecht haben. Es ist also durchaus möglich, etwas gegen den Willen der Eltern durchzusetzen.

Aber genau das sollten die Großeltern auch bedenken: ist es wirklich zum Wohle der Kinder, wenn man sich vor Gericht um sie streitet und sie dann gegen den Willen der Eltern jedes zweite Wochenende abholen darf. Das würde die gegenwärtige Situation ja nicht gerade vereinfachen und viele Szenen hervorrufen, unter denen die Kinder sehr leiden würden. Womöglich mehr als durch den Kontaktabbruch zu den Großeltern.

Ich denke, es kommt hier sehr auf das Alter der Kinder an. Wenn sie noch sehr klein sind, würde ich als Großmutter nicht kämpfen. Es gefährdet zu sehr die Beziehung der Eltern zu den Kindern und überhaupt die ganze Familie. Auch wenn es nicht ihre Schuld sein mag, dass gestritten wird. Dann müssen sie einfach dennoch die Klügeren sein, die es nicht auf den Schultern der Kinder ausfechten. Sind die Kinder aber schon älter, kann man es ihnen viel besser erklären und sie können auch selber vor Gericht etwas dazu sagen. Das wäre sicherlich auch hilfreich, um ein Umgangsrecht zu bekommen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Auch Großeltern können das Umgangsrecht einklagen. Verbieten können es die Eltern eigentlich nur, wenn für die Kinder eine Gefahr bei den Großeltern bestehen würde. Da aber nur die Mutter mit den Großeltern einen Streit hat, kann man nicht von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen, wenn der Kontakt weiterhin besteht.

Also sollten die Großeltern sich juristisch beraten lassen. Je nachdem wie alt die Kinder sind, wird man sie dazu auch befragen. Wenn sie sich für einen weiteren Kontakt aussprechen, dann wird das Gericht dem mit großer Sicherheit auch zustimmen. Sind die Kinder noch kleiner, dann wird man nur mit den Eltern und auch den Großeltern reden und danach eine Entscheidung treffen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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