Voraussetzungen und Inhalte einer Bankauskunft
Unter Umständen kann ja wohl über jede Person eine so genannte Bankauskunft angefordert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren wer denn über wen und in welchem Zusammenhang eine Bankauskunft verlangen kann. An welche Voraussetzungen ist denn eine Bankauskunft geknüpft und welche Informationen sollten oder dürfen denn in einer Bankauskunft überhaupt drinstehen?
Eigentlich geht es hier um die sogenannte Zahlungsmoral eines Kunden. Dieser Kunde muss allerdings bei einer eventuellen Bankauskunft selbst zustimmen, denn ohne sein schriftliches Einverständnis funktioniert hierbei nichts. Es geht speziell um die regelmäßigen monatlichen Zahlungen eines Kunden, denn diese sollten schon vertragsgerecht erledigt werden. Auch der Umgang mit einen Dispositionskredit sollte in der Tat nach eventuellen Absprachen dann auch korrekt erfolgen. Das wird dann beispielsweise in einer Bankauskunft erfasst.
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