Hat ein Millionär einen Anspruch auf eine EU-Rente?

vom 15.01.2014, 17:08 Uhr

Die Person A hat eine sehr gute berufliche Tätigkeit und hat damit schon ein recht beachtliches Vermögen verdient. Durch einen relativ schweren Unfall kann sie diese Arbeit nun überhaupt nicht mehr ausüben. In die gesetzliche Rente wurde allerdings immer eingezahlt. Also hat die Person A einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente.

Es befinden sich allerdings einige Millionen Euro als so genannter Privatbesitz in der Hand der Person A. Wenn sie diesen Besitz nun verkaufen würde, könnte sie von den erwartenden Zinsertrag ausgezeichnet leben. Steht ihr deshalb überhaupt eine solche Rente zu? Sie hat ja dann eigentlich durch die Zinsen ein sicheres Einkommen. Oder zählt hierbei nur reines Geldvermögen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was hat denn die EU-Rente mit dem persönlichen Besitz zu tun? Wenn jemand den Anspruch auf diese Rente erfüllt und eben durch Erkrankung dem Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr zur Verfügung steht beziehungsweise es recht lange dauert, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, dann ist die Rentenkasse zuständig. Die prüft nur, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu zählen zu den medizinischen Fakten auch die Zeiträume für die Beitragszahlung. Sind alle Kriterien erfüllt, dann muss die Rentenkasse auch zahlen, wenn da ein Millionenbesitz vorhanden ist. Anders wäre es, wenn die Person Leistungen von der Agentur für Arbeit beantragen würde, wo das Vermögen spätestens bei Arbeitslosengeld II eine Rolle spielt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@Punktedieb: Wenn beispielsweise der persönliche Besitz ein Einkommen durch Zinsen darstellt, sieht die ganze Sache schon anders aus. Man ist eigentlich nicht erwerbsunfähig, denn man erzielt ja beispielsweise durch hohe Zinserträge ein Einkommen. Weiterhin darf man ja auch bei Bezug einer solchen Rente nur einen gewissen Teil sich dazu verdienen. Wird dieser überschritten oder eine Überschreitung besteht ständig, wird auch keine Rente als Zahlbetrag dem Empfänger ausgezahlt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Die Person A hat eine sehr gute berufliche Tätigkeit und hat damit schon ein recht beachtliches Vermögen verdient. Durch einen relativ schweren Unfall kann sie diese Arbeit nun überhaupt nicht mehr ausüben. In die gesetzliche Rente wurde allerdings immer eingezahlt. Also hat die Person A einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente.

Du bringst jetzt aber zwei Dinge durcheinander. Geht es hier darum, dass die Person nur ihre eigentliche Arbeit nicht mehr ausüben kann oder geht es hier tatsächlich um eine Erwerbsunfähigkeit, die einschließen würde, dass man auch grundsätzlich keine anderen Tätigkeiten mehr ausüben kann.

Ansonsten hast du durchaus recht mit dem Einwand des Ertrages. Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur bei Einkünften bis maximal 450 Euro im Monat gezahlt. Aber hier werden nicht alle Einkünfte angerechnet. So werden explizit andere Renten ausgenommen, ebenso wie Einkünfte aus dem Vermögen, demnach also auch Zinserträge. Sollte also durch Arbeit mehr als die 450 Euro verdient werden, dann wird die Erwerbsminderungsrente gemindert, lässt man nur das Geld für sich arbeiten dann nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@karlchen66: Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen keinerlei Tätigkeit aufnehmen kann. Es geht also nur um die medizinischen Aspekte und nicht um private Besitzverhältnisse. Es wird auch in den Anträgen nicht nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen gefragt. Sind die Bedingungen für einen Bezug also erfüllt, so wird die Rente auch gezahlt.

Zinsen aus privatem Besitz zu erwirtschaften ist da eben keine Tätigkeit in dem Sinne. Ansonsten müsste ja jeder Antragssteller erst mal Haus und Hof veräußern und das Geld aufbrauchen, bevor eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird. Eine Rente, egal welcher Art ist eben etwas anderes, als wenn man Arbeitslosengeld II beantragt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das Einkommen durch die monatliche Zinszahlung hat mit einem Arbeitseinkommen überhaupt nichts zu tun. Jemand, der in die Rentenkasse eingezahlt hat bekommt nach Prüfung auch seine Rente, ob er Millionär ist oder nicht. Auch als Millionär und Rentner darf er sich zusätzlich noch einen gewissen Betrag hinzu verdienen. Dieser Betrag hat mit den Zinserträgen nichts zu tun. Hier geht es nur um Arbeitseinkommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Nicht bei jeder Rentenart darf dazu verdient werden. Bei Witwenrenten wird das Einkommen von der Rente abgezogen.Deshalb sollte man das nicht so pauschal sagen.

Bei der regulären Altersrente interessiert die Rentenkasse nicht, ob man Zinseinkommen oder Vermögen hat. Das stimmt schon mal. Dazu verdienen darf man hier auch.

Es geht hier aber um eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Altersrente wird ja quasi dadurch finanziert, was man auch eingezahlt hat. Also ganz grob gesagt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente sichert den Krisenfall, falls man nicht mehr arbeiten gehen kann aus gesundheitlichen Gründen.

Bei der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wird unter Anderem auch nach Einkommen und Vermögen gefragt. So werden zum Beispiel private Rentenversicherung durchaus auch mit angerechnet. Oder Einkünfte aus einer Arbeitstätigkeit, die mehr als 15 Stunden in der Woche umfassen oder über 450 Euro im Monat liegen.

In dem speziellen Fall würde ich die Rentenversicherung fragen, wie mit dem Einkommen aus Vermietung verfahren wird. Ich vermute das andere Einkünfte, als die aus einem Arbeitsverhältnis zumindest zum Teil angerechnet werden. Ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht aber in jedem Fall.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es geht in dem Fall auch nicht um Einnahmen aus einer Vermietung. Sondern darum, dass man vorhandenen Besitz verkaufen und von den Zinsen leben könnte. Auch das sind wieder zwei verschiedene Dinge. Bewohne ich eine Villa, die einen so hohen Wert besitzt, dass ich nach dem Verkauf von den Zinsen leben kann oder vermiete ich ein solches Objekt, wo eben Mieteinnahmen vorhanden sind.

Aber egal, wie man es nimmt. Es handelt sich dabei weder um eine private Rentenversicherung, noch um eine Erwerbstätigkeit, die hier für die Rentenzahlung berücksichtigt werden müsste.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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