Kann sich jeder von jedem adoptieren lassen?

vom 14.12.2011, 04:20 Uhr

Wenn es um Adoptionen geht, dann ja häufig um Adoptionen von Kindern. Diese werden adoptiert, weil sich ein leiblicher Elternteil oder Beide aus unterschiedlichsten Gründen nicht um das Kind kümmern können oder möchten. Dabei spielt das Jugendamt eine Rolle und vermutlich noch andere Behörden. Kinder kann natürlich auch nicht jeder so leicht adoptieren und die leiblichen Eltern oder ein Betreuer müssen zustimmen. Doch wie sieht es bei Erwachsenen aus?

Kann theoretisch jeder jeden adoptieren oder gibt es Gesetze und Regeln, wovon ich ausgehe. Wo ist so etwas festgehalten? Spielt es eine Rolle, welche Bindung man zueinander hat, wie alt man ist oder könnte man auch jemanden adoptieren, der älter ist, als man selbst und den man eigentlich kaum kennt? Spielt es dabei eine Rolle, ob die leiblichen Eltern noch leben? Haben die leiblichen Eltern ein Einspruchs- oder Mitspracherecht? Werden sie informiert? Und würden sie andersherum ihre Rechte und Pflichten als Eltern verlieren? Macht es einen Unterschied, ob man sich nur von einer Person adoptieren lässt oder könnte man sich auch von zwei Menschen als Erwachsener adoptieren lassen?

Und wie läuft so eine Adoption dann ab? Meldet man sich einfach im Rathaus? Was kostet so etwas ungefähr und wie lange dauert es? Kann man seinen Namen dann frei wählen oder auch seinen alten Namen behalten?

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» Trisa » Beiträge: 3305 » Talkpoints: 34,27 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei einer Erwachsenenadoption muss ein Eltern-Kind-Verhältnis nachgewiesen werden. Somit kann schon mal kein Jüngerer einen Älteren adoptieren und auch Gleichaltrige können sich nicht adoptieren. Eigentlich achtet man immer darauf, dass die Adoptiveltern so alt sind, dass sie auch biologisch die leiblichen Eltern sein könnten. Also wäre das absolute Minimum wohl ein Altersunterschied von 12 Jahren, das Maximum so was um die 45 Jahre. Aber hier ist die Mitte wohl golden, am besten wäre ein Altersunterschied von 20 bis 30 Jahren. Denn ansonsten entwickelt man doch eher ein geschwisterliches oder ein großelterliches Verhältnis. Aber es gibt keine festen Grenzen, das ist Ermessenssache.

Die leiblichen Eltern spielen bei der Adoption gar keine Rolle. Es handelt sich hier immerhin um die Adoption eines erwachsenen Menschen. Der braucht die Erlaubnis nicht. Man verliert auch nicht die Rechte und Pflichten als Kind seiner leiblichen Eltern. Man hat mit der Adoption sozusagen zwei Elternpaare. Um beide muss man sich im Alter finanziell kümmern, wenn sie es nicht können, z.B. die Altersheimkosten übernehmen. Und von beiden kann man erben.

Macht es einen Unterschied, ob man sich nur von einer Person adoptieren lässt oder könnte man sich auch von zwei Menschen als Erwachsener adoptieren lassen?

Man kann sich natürlich von einem Ehepaar adoptieren lassen. Aber nicht von zwei Menschen, die nichts miteinander zu tun haben. Immerhin muss man ein Eltern-Kind-Verhältnis nachweisen und ein solches hat man eigentlich nicht zu willkürlich vielen Personen. Interessant wäre allerdings der Fall, dass Frau A. eine Mutter für einen darstellt und Herr B ein Vater. Aber ich bezweifel irgendwie, dass dann zwei Adoptionen möglich sind.

Wenn man eine Adoption vollziehen lassen will, muss man mithilfe eines Notars einen Antrag an das Vormundschaftsgericht stellen. Darin wird das Eltern-Kind-Verhältnis beschrieben. Dann kommt es zu einer Anhörung, in der ebenfalls vor allem dieses Verhältnis besprochen wird. Wenn die Richter einem glauben, bewilligen sie die Adoption.

Der Nachname wird damit in den der Adoptiveltern geändert. Es sei denn, es handelt sich um eine verheiratete Person. Dann könnte aber auch der Ehepartner seinen Namen ändern. Der Geburtsname des Adoptierten wird aber in jedem Fall geändert. Also wenn Herr Müller sich von Familie Schmidt adoptieren lässt, heißt er fortan Herr Schmidt oder - wenn seine Frau nicht zustimmt und den Ehenamen Müller behalten will - Herr Müller, geb. Schmidt. Wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, kann man einen Doppelnamen daraus machen (Müller-Schmidt). Wenn man z.B. den Bekannheitsgrad des Namen nicht einbüßen will.

Die Kosten des Verfahrens können extrem variieren. Meistens geht es bei Erwachsenenadoptionen um Vermögen und man führt sie durch, um Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu sparen. Notare und Anwälte machen ihr Honorar daher vom Vermögen abhängig. Die Gerichtsgebühren belaufen sich auf etwa 1000 Euro. Die Dauer hängt davon ab, wie viel das Gericht zu tun hat. Wie gesagt: Antrag einreichen und Anhörung. Aber dazwischen liegt eben eine gewisse Bearbeitungszeit. Gesetzlich geregelt wird die Adoption Erwachsener Vom Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragrafen 1767 bis 1772.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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