Erwachsenenadoption und die "alte" Familie?

vom 01.01.2012, 22:20 Uhr

Hier ist ja der Thread Gründe für eine Erwachsenenadoption? . Dort wurde auch angesprochen, dass die Kinder im Erwachsenenalter adoptiert werden sollen, weil sie sonst eventuell auch für die Elternteile zahlen müssen, die vom Sozialamt leben. Also diese dann unterstützen müssen, wenn die Eltern kein Geld haben und die Kinder gut verdienen.

Erlischt das bei einer Erwachsenenadoption denn? Wenn ein Kind zur Adoption frei gegeben wird, dann hat das leibliche Elternteil weder Rechte noch Pflichten an das Kind. Aber wenn sich ein Kind adoptieren lässt, wenn es erwachsen ist, kann es sich somit aus der Verantwortung "stehlen"? Braucht das Kind dann nicht mehr für das leibliche Elternteil aufkommen? Das leibliche Elternteil ist ja mit der Adoption wohl nicht einverstanden gewesen, sonst hätte man es ja vor der Volljährigkeit adoptieren können.

Wenn man nicht mehr für sozialschwache Elternteile aufkommen will, muss man sich ja, wenn das wirklich so ist, einfach nur im Erwachsenenalter adoptieren lassen. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das so einfach sein soll. Dann würde sich ja jeder, der mal für die Eltern zahlen muss, weil sie vielleicht in ein Pflegeheim kommen oder weil sie eben vom Hartz 4 leben und man selber einen guten Beruf hat, adoptieren lassen, damit man dann für die Eltern nicht zahlen muss. Ist der Gedankengang der Userin Nicky14 in dem verlinkten Thread richtig oder habe ich das vielleicht falsch verstanden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, da hast du nichts falsch verstanden. Die Erwachsenenadoption ist rechtlich eine ganz andere Sache als die Adoption Minderjähriger. Danach hat das adoptierte Individuum zwei Elternpaare. Zu beiden bestehen rechtliche Pflichten und Rechte. So müsste man für seine leiblichen Eltern auch weiterhin Unterhalt zahlen oder z.B. das Altersheim bezahlen, auch wenn man von anderen Leuten adoptiert wurde.

Außerdem muss man ein Eltern-Kind-Verhältnis nachweisen und vom Alter her muss es auch so passen, dass man das leibliche Kind sein könnte. Also man kann sich nicht einfach von seinem Kumpel adoptieren lassen. Es ist also nicht ganz so einfach wie gedacht. Und der Zahlungspflicht gegenüber den eigenen Eltern kann man so auch nicht entgehen.

Ein weiterer Unterschied ist, dass man durch eine solche Adoption wirklich nur eine Verbindung zu den adoptierenden Eltern eingeht und nicht etwa zu deren leiblichen Kindern, die dann die Geschwister wären. Zu diesen ist man nicht erbberechtigt.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn ich das richtig verstehe, muss das Kind, das seit dem frühesten Kindesalter in einer anderen Familie lebt, aber nicht adoptiert werden konnte, weil ein Elternteil nicht wollte, für diese Eltern später zahlen? Stimmt das wirklich? Denn die Eltern haben sich doch gar nicht um das Kind gekümmert. Das wäre ja mehr als ungerecht! Und somit hat der mittlerweile Erwachsene keine Chance, sich adoptieren zu lassen, um dieser eventuellen Zahlung an seine Erzeuger zu entgehen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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