Müssen Ämter eine Konteneinsicht vorher ankündigen?
Soweit ich weiß, sind verschiedene Ämter in begründeten Verdachtsfällen, beispielsweise bei Sozialbetrug oder Steuerdelikten, die zumindest bekannten Konten der „Verdächtigen“ einzusehen. Was mich hierbei mal interessieren würde ist, ob die Ämter solch einen Vorgang vorher dem Betroffenen mitteilen und somit ankündigen müssen? Habt ihr schon mal von einem derartigen Vorgang etwas mitbekommen?
Sie müssen es wenn absolut überhaupt kein Verdacht besteht, dass eine gewisse Sache über ein Amt nicht regulär läuft. Gibt es ausreichend Verdachtsmomente können sie sofort handeln. Allerdings müssen diese Verdachtsmomente einen so genannten juristischen Bestand haben. Der Gesetzgeber hat hierbei die Hürden stark gesenkt. Ohne konkrete Details bleibt es für Ämter und Behörden noch relativ schwer.
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