Mieter muss alle Anschaffungen selber bezahlen - korrekt?

vom 06.01.2014, 11:01 Uhr

Faru X, die zur Miete in einer kleinen Erdgeschosswohnung wohnt, hat gelegentlich Probleme mit ihrem Vermieter. Der ist Besitzer und zugleich Vermieter ihrer Wohnung und wohnt genau neben ihr in der Nachbarwohnung.

Nun ist es so, dass die Wohnungen neu gebaut worden sind und zu Anfang viele Mängel aufgetreten sind, weil bestimmte Dinge einfach nicht mit enthalten waren, wie zum Beispiel eine Duschkabine. Damit aber Frau X duschen kann und nicht die komplette Wohnung unter Wasser setzt, kam sie um eine Duschkabine nicht umhin. Sie sagte das dem Vermieter, der zwar eine einbauen hat lassen, Frau X aber diese in Rechnung gestellt hat.

Ebenso war es, als Frau X in der Küche etwas Neues anschaffen musste, weil es nicht von Anfang an in der Wohnung vorhanden war. Auch dort stellte es der Vermieter in Rechnung, nachdem er für den Einbau gesorgt hatte.

Ein anderes Mal bemängelte der Vermieter, dass der Rasen im zehn Quadratmeter großen Garten nicht gemäht ist. Es sähe nicht schön aus und das sollte es laut Aussage des Vermieters, da es ja schließlich seine Wohnung sei. Auf die Aussage hin, dass Frau X keinen Rasenmäher besitzt, bot der Vermieter ihr seinen an. Als er dann aber selber seinen Rasen mähte, fragte er, ob er den Rasen seiner Mieterin Frau X gleich mitmähen sollte, was sie natürlich gerne zuließ und der Rasen dann fünf Minuten später wieder kurz war. Umso überraschter war Frau X dann, als sie die nächste Abrechnung des Vermieters in den Händen hielt, denn dieser hatte ihr das Rasen mähen mit 30 Euro in Rechnung gestellt, ohne dass er zuvor etwas darüber erwähnt hätte.

Es gäbe jetzt noch weitere solche Situationen, die man hier aufführen könnte, aber das würde hier wohl den Platz sprengen. Sicher ist, dass der Vermieter versucht, Frau X wo es nur geht zur Kasse zu bitten. Ich denke, dass das nicht immer gerechtfertigt ist und habe daher einige dieser Beispiele gewählt, wo ich denke, dass der Vermieter Frau X ganz schön übers Ohr haut.

Was meint ihr? Darf der Vermieter Änderungen an seiner eigenen Wohnung dem Mieter, also Frau X in Rechnung stellen oder wäre das eigentlich seine Sache? Was darf er ihr in Rechnung stellen und inwieweit darf er in das Ganze eingreifen? Darf ein Vermieter dem Mieter vorschreiben, wie kurz dieser seinen Rasen zu halten hat oder welche Pflanzen er in den Garten stellen darf? Was haltet ihr von der ganzen Sache und wie würdet ihr euch verhalten bzw. was würdet ihr unternehmen an der Stelle von Frau X?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Naja, ich kenne kaum eine Wohnung, wo die Duschkabine schon drin ist. Es bleibt ja jedem selbst überlassen, ob er einen Duschvorhang oder die Kabine nimmt und wenn er eine Duschkabine will, dann ist es eben teurer und er kann diese aber beim Auszug auch abbauen. Wenn der Vermieter sie aber eingebaut hat, würde ich mich nicht auf die Zahlung der Duschkabine einlassen.

Was die Küche betrifft ist es auch kaum so, dass eben die Küche mit in der Miete drin ist. Ich hatte noch nie eine Wohnung, wo ich nicht meine eigene Küche haben musste. Herr X sollte einfach mal in den Mietvertrag schauen und lesen, was er unterschrieben hat. Hat er die Gartenpflege, die er übernehmen soll mit unterschrieben, dann muss er das auch machen und wenn ein anderer das macht, dann muss er es bezahlen. Es hilft oft, wenn man einfach mal den Mietvertrag liest.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Da müsste Frau X zuerst einmal in ihren Mietvertrag gucken, was darin steht. Ansonsten kommt es weiter darauf an, was sie vor Mietbeginn mit dem Vermieter etwa wegen der Dusche vereinbart hatte oder wegen der Sache in der Küche. Genauer gesagt: Es kommt darauf an, wie der vereinbarte Zustand der Wohnung ist. Wenn er ihr gesagt hat, da kommt noch eine Dusche rein, dann ist es Sache des Vermieters. Ansonsten hätte man sich darüber mal unterhalten und einigen müssen. Wenn er das als Modernisierungsmaßnahme macht, müsste er selbst zahlen. Auch ansonsten kann er nicht alles umlegen, weil dies ja auch den Wert der Wohnung erhöht.

Die Sache mit dem Rasenmähen kann er ihr nur in Rechnung stellen, wenn das vorher vereinbart war. Ansonsten wäre es eine kostenlose Gefälligkeit. Muss Frau X denn laut Mietvertrag mähen etc.? Wenn sie das wusste, wie wollte sie das denn machen, wenn sie nichts hat zum Mähen? Auch in diesem Fall wäre eine Einigung wohl sinnvoll. Oder vielleicht sucht sich Frau X jemand anderes, der ihr den Rasen mäht. Da dürfte sie viele Möglichkeiten haben - und alle unter 30 Euro pro Mähvorgang.

Da der Vermieter so ein Menschenfreund ist, sollte sich Frau X wohl langfristig nach einer anderen Wohnung umsehen. Das hört sich an, als ob es noch viele Schwierigkeiten geben wird. Ein Vermieter im gleichen Haus gibt immer Probleme!

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke auch, dass Frau X erstmal in den Mietvertrag schauen und dann vielleicht gegenangehen sollte. In Bezug auf die Duschkabine kann man geteilter Meinung sein. Zum einen ist es richtig, dass der Vermieter ja nicht weiß, ob der Mieter ggf. lieber einen Duschvorhang benutzt oder eine richtige Kabine. Als ich in meine Wohnung gezogen bin, gab es auch nur eine kleine Duschniesche und ich musste mir im Prinzip auch selber eine Duschkabine einbauen.

Aber ich weiß, dass es gesetzlich nicht festgelegt ist, was alles zu einer Grundausstattung einer Wohnung gehört. Auch eine Küche ist kein Muss für eine neue Wohnung. Ich bin der Meinung, der Vermieter muss heutzutage noch nicht mal mehr einen Herd stellen. Klar kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass der Mieter gleich eine neue Küche einbaut, aber wenn ich in der Situation wäre, würde ich mir über eine neue Küche auch Gedanken machen und wenn ich diese eingebaut habe, und mal ausziehen sollte, dann kann ich die Küche immer noch als Abstand weiterverkaufen, so dass der Nachmieter diese dann übernimmt.

Zum Thema Rasenmähen würde ich nochmal mit dem Vermieter sprechen, dass er zumindest Frau X über etwaige Kosten hätte informieren können. Vielleicht könnte man da eine Einigung finden.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge



In der Regel ist es schon so, dass der Mieter für eine Duschkabine bzw Duschvorhang selbst zu sorgen hat. Was allerdings das in Rechnung stellen des Mähens angeht, ist die Sache wohl nicht ganz klar. Natürlich kann und darf ein Vermieter seinen Mieter dazu anhalten den Rasen zu mähen. Es ist ja auch Aufgabe des Mieters die Treppe zu wischen (falls keine Putzfrau beauftragt wurde) oder den Gehweg vorm Haus im Winter zu räumen und zu streuen.

Wenn der Vermieter und Nachbar allerdings anbietet den Rasen zu mähen und nicht von Anfang an klar, dass er dieses auch in Rechnung stellt, darf er bestimmt kein Geld dafür verlangen. Wenn Frau X sich nicht im Klaren darüber ist, was Sie als Mieterin selbst zu leisten hat und was nicht, sollte sie vielleicht zu einem Mieterverein gehen. Die gibt es in jeder Stadt und dort bekommt man kompetente und meist günstige Beratung.

» Morla » Beiträge: 45 » Talkpoints: 3,74 »


Oje, da hat die gute Frau aber einen netten Vermieter - einen ähnlichen, der auch aus uns heraus holen wollte was nur ging hatten wir auch einmal und ich bin heilfroh, nun seit 20 Jahren im eigenen Haus zu wohnen.

Wenn nur eine Duschwanne vorhanden war, kann man auch mit Duschvorhang nicht duschen: wo sollte man diesen auch anbringen und bei einer offenen Duschwanne hält auch ein Duschvorhang das Wasser nicht aus dem gesamten Bad fern. In diesem Fall ist es Sache des Vermieters, eine passende Duschkabine einbauen zu lassen und zwar auf seine Kosten. Bei der Küche kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht: ist darin eine komplette und funktionstüchtige Küchen enthalten, muss diese auch auf Kosten des Vermieters vorhanden sein. Extrawünsche, die über ein normales Maß hinausgehen, kann ein Mieter aber natürlich auf eigene Kosten einbringen und nach einem Auszug auch wieder mitnehmen.

Die Geschichte mit dem Rasenmähen ist eine Unverschämtheit sondersgleichen. Wenn der Herr schon Geld dafür nimmt, hätte er das vorher mitteilen müssen. Im Übrigen sind 30 Euro für 5 Minuten Arbeit der reinste Wucher. Ich würde das einmal bezahlen und dann das Angebot nie wieder annehmen. Einen gemieteten Garten kann man nutzen, wie man möchte. Man ist nicht gezwungen, den Rasen in vorgegebenen Abständen zu mähen. Allerdings kann es sein, dass man Probleme bekommt, wenn dadurch Unkraut vom eigenen Rasen in das Rasenstück des Nachbarn wandert. Einen Rasenmäher sollte sich Frau S. auf alle Fälle anschaffen und wenn es nur ein günstiger und kleiner Handrasenmäher ist.

Recht haben und Recht bekommen ist leider zweierlei und bei diesem Vermieter wird es sicher nie einfach werden, wenn man nicht klagen will, nicht ständig im Ärger leben möchte. Denn wie heißt es so schön: es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn (in dem Fall dem Vermieter) nicht gefällt.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich denke auch, dass Frau X mal in dem Mietvertrag nachsehen sollte, zumindest, was das Rasenmähen betrifft. Das finde ich auf jeden Fall auch unfair vom Vermieter, dass er ihr das einfach in Rechnung gestellt hat, wenn er bei seinem Angebot nicht dazu gesagt hat, dass sie es bezahlen muss, wenn er ihr Stück Rasen auch mit mäht. So geht es eigentlich nicht und dagegen würde ich mich als Mieterin auch wehren. Aber allgemein kann es schon sein, dass es im Mietvertrag steht, dass sie ihr Stück Rasen mähen muss und dann sollte sie schon eine Lösung dafür finden.

Bei den Anschaffungen in der Küche und der Duschkabine sehe ich es eigentlich schon so, dass der Vermieter das Recht hat, diese der Mieterin in Rechnung zu stellen. Natürlich kommt es aber darauf an, was für eine Anschaffung in der Küche getätigt wurde. Aber die Duschkabine ist ja nicht zwingend erforderlich und nicht jeder Mieter möchte zwingend eine haben.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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