Anzeige beim Tierschutz und wie geht es weiter?
Familie A besitzt eine Katze und hatte auch mehrere Monate einen Hund. Diesen Hund hatten sie als Welpen bekommen und man sah die Familie nur selten mit dem Hund draußen. Dass das Tier seine Geschäfte in der Wohnung verrichtet, ist dann ja logisch, weil das Bedürfnis einfach vorhanden ist sich zu erleichtern.
Nun hatte gegen Ende des letzten Jahres jemand die Familie beim Tierschutz angezeigt und es war auch eine Kontrolle gemacht worden. Laut Aussage der Familie wäre wohl alles in bester Ordnung, aber es wurde angeraten einen Hundetrainer zu kontaktieren. Zwei Tage später war der Hund weg und angeblich verkauft. Die Aussage wird von einigen Nachbarn angezweifelt und man vermutet, dass man den Hund wegen falscher Haltung beschlagnahmt hat.
Doch wie geht es wirklich nach einer solchen Anzeige weiter? Wie läuft eine solche Kontrolle ab und ab wann darf ein Haustier dann auch beschlagnahmt werden? Wird es dann gleich mitgenommen oder müssen da auch noch bestimmte Regeln eingehalten werden?
Wenn diese Familie beim Tierschutz bereits gemeldet ist und diese eine Kontrolle durchgeführt haben, dann kannst Du davon ausgehen, dass es nicht bei der einen Kontrolle bleibt. Wir hatten das im Nachbarhaus bei einer Familie mit zwei Katzen, die nur auf dem Balkon waren und die ganze Gegend zusammen geschrien haben. Auch hier wurde der Zierschutz eingeschaltet. Es wurden Briefe geschrieben und Kontrollen durchgeführt. Dabei hat die Familie eine Auflage erhalten, an die sie sich leider nicht gehalten hat.
Nur wenige Wochen später wurden die Katzen aus der Wohnung entfernt und kamen ins Tierheim. Hier konnten sie weiter vermittelt werden. Eine Beschlagnahmung kann sofort passieren, wenn die Wohnung völlig heruntergekommen ist und die Tiere augenscheinlich leiden. Mit Auflagen ist es den Besitzern möglich, diesen Zustand zu ändern und die Tiere eventuell wieder zu bekommen. In den selten Fällen passiert dieses aber, denn oft schaffen sie sich andere Tiere an. So sollte so etwas immer im Auge behalten werden und notfalls wieder der Tierschutz eingeschaltet werden. Es drohen dann ganz empfindliche Geldstrafen.
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