Strafen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

vom 04.01.2014, 17:36 Uhr

Immer wieder hört und liest man ja davon wie leicht es mitunter ist, das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen und das wird ja wohl auch gnadenlos ausgenutzt. Aber auch die Strafandrohungen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, scheinen niemanden so wirklich abzuschrecken. Wo ist denn überhaupt das Strafmaß in Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz geregelt und welche Strafen wären denn hierbei überhaupt denkbar?

» Barabas » Beiträge: 191 » Talkpoints: 7,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Frage ist wohl viel zu allgemein gehalten, um darauf eine genaue Antwort geben zu können. Natürlich ist es wohl generell ein sehr großer Unterschied, ob jemand bei dem Konsum von Drogen erwischt wird, oder ob er beim Dealen oder dem Transport von illegalen Substanzen erwischt wird.

Wenn jemand dabei erwischt wird, wie er einen Joint raucht, ist es vielleicht gar nicht so unwahrscheinlich, dass die Polizei auch schon mal ein Auge zudrückt. Der Aufwand ein solch kleines Vergehen festzuhalten würde wohl nicht lohnen. Zumal es hierfür auch noch gar keine Strafe gibt.

Wird jemand hingegen dabei erwischt, wie er womöglich ein ganzes Kilo Heroin verkaufen will, sieht die Sache schon ganz anders aus. In dem Fall hätte derjenige wohl mit einigen Jahren Gefängnisstrafe zu rechnen. Entscheidend wird sicher sein, wie groß der Schaden ist bzw. wäre, der bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz entsteht.

» Morla » Beiträge: 45 » Talkpoints: 3,74 »


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