Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft bei Unfällen?

vom 30.12.2013, 22:09 Uhr

Ich habe eben im Fernsehen gehört, dass bei dem Unfall von Michael Schumacher, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich habe mich dann gefragt, wann wohl die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn es doch ein Unfall war. Es wurde ja schon von Zeugen gesagt, wie der Unfallhergang war und warum muss dann noch die Staatsanwaltschaft ermitteln?

Kennt ihr Beispiele, warum die Staatsanwaltschaft ermittelt und wann sie ermittelt, wenn es sich um einen Unfall handelt? Was denkt ihr, warum wohl die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn es doch eigentlich klar ist, dass es ein Unfall war?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Selbst bei einem Autounfall, wo es nur Blechschaden gab, geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, wenn die Polizei vor Ort war. Es ist also eine automatische Sache, die man erst mal nicht verhindern kann. Aus eigener Erfahrung kann ich auch sagen, dass bei einem einfachen Autounfall von der Staatsanwaltschaft nichts gemacht wird, wenn keiner der Beteiligten noch eine Anzeige macht. Dann kommt irgendwann ein Brief, dass die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Im Fall von Schumi muss eben nun geprüft werden ob die Strecke irgendwie besonders gekennzeichnet war. Oder ob vielleicht doch eine andere Person eine Schuld dabei hat. Unfall bedeutet ja nicht immer, dass es niemand anderes verschuldet hat. Wirfst du einen Ball auf die Straße, ein Autofahrer macht deswegen eine Vollbremsung und richtet dadurch Schäden an, dann ist das zwar auch erst mal ein Unfall, aber du hast ihn mit deinem Ballwurf eben verursacht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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