Muss oder kann eine Mietkaution verzinst werden?

vom 21.12.2013, 22:30 Uhr

Ich lese immer, dass eine Mietkaution auch verzinst wird. Dabei ist mir nun die Frage aufgekommen ob eine Mietkaution auf jeden Fall verzinst angelegt werden muss oder ob es eine Kannentscheidung des Vermieters ist. Könnte er auch hingehen und das Geld im Tresor in einem Kuvert lagern oder muss er es verzinst anlegen und muss er dann auch die Kaution mit samt der Zinsen an den Mieter übergeben, wenn dieser auszieht? Wie erfolgt diese Abrechnung in der Regel?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eine Mietkaution muss vom Vermieter nicht angelegt werden. Er kann es theoretisch auch in den von Dir erwähnten Tresor legen.

Bei Rückzahlung der Kaution hat der Mieter allerdings ein Recht auf die Auszahlung der bezahlten Kautionssumme zuzüglich marktüblichen Zinsen. Marktübliche Zinsen bedeutet in dem Fall, Zinsen, wie man sie auf täglich verfügbare Anlageformen bekommt. In der Regel wird dazu der Zinssatz eines normalen Sparbuches zur Berechnung herangezogen.

Wie der Vermieter diese Zinsen erwirtschaftet, ist nun sein Problem. Kann und möchte er das aus eigener Tasche bezahlen, dann ist das sein gutes Recht. Auf der sicheren Seite ist er, wenn er das Geld auf einem extra Sparbuch oder eines von den Produkten extra für die Anlage von Mietkautionen anlegt. So muss er sich nicht um die aktuellen Zinssätze kümmern und bekommt eine Abrechnung vom Geldinstitut.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Vor 2001 musste der Vermieter in Deutschland die Mietkaution zwingend als Spareinlage mit niedrigen Zinsen und dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Heute kann er es beliebig anlegen oder auch nicht, wie Squeeky schon schrieb, er muss aber mindestens die Zinsen zahlen wie sie eine Spareinlage in der entsprechenden Zeit erbracht hätte und der Mieter muss dem zustimmen.

Die Summe muss aber vom restlichen Vermögen des Vermieters getrennt werden so dass sie im Falle einer Insolvenz des Vermieters oder einem Vermieterwechsel weiter für die Rückzahlung an den Mieter zur Verfügung steht. Auch der Mieter könnte selbst die Kaution mit Zustimmung des Vermieters mit hohen Zinsen anlegen und diese Anlage an den Vermieter verpfänden. Die erzielten Zinsen stehen in jedem Fall dem Mieter zu während von der Kautionssumme Abzüge getätigt werden können wenn Schäden an der Wohnung oder Zahlungsversäumnisse vorliegen.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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