Auf was schwören Angehörige eines Naturglaubens und Islams?
Wenn ihr bei Gericht einen Eid schwören müsst, aber einen Schwur auf die Bibel ablehnt, weil ihr nicht gläubig seid, worauf schwört ihr dann?
Was machen die Menschen, die einen anderen Glauben haben, als den christlichen? Wird ein zum Islam gehörender Gläubiger auf den Koran schwören? Was macht ein Buddhist oder jemand, der dem Shintoismus angehört und keinen "Gott" anerkennt, nur die Natur? Wird ein Shintoist auf die Natur als Schöpferin allen Lebens schwören? Ich finde, es ist gar nicht so einfach, hier auf die verschiedenen Religionen einzugehen. Wird man deshalb, gerade weil es so verwirrend sein kann, grundsätzlich hier in Deutschland auf nichts schwören lassen? Oder richtet man sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Nationalität und deren Anschauungen bezüglich der Religion?
Man muss ja nicht auf irgendwas schwören, sondern man hebt dann nur die rechts Hand und sagt "ich schwöre". Dass man bei Gott schwört ist ja freiwillig und wenn eben anders Gläubige Menschen vor Gericht schwören, dann müssen sie ja auf nichts schwören. Es reicht ja, wenn sie den Eid ablegen, dass sie die Wahrheit sagen. Wenn sie die Unwahrheit sagen ist es genauso schlimm und wird bestraft, wenn sie bei Gott schwören, als wenn sie es eben ohne den christlichen Eid machen.
Der Richter sagt ja den Text vor. Er sagt: "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben." Und der Zeuge antwortet dann: "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe." So steht es im Paragrafen 64 der Strafprozessordnung. Wenn man vor der Zeugenaussage vereidigt wird, wird der Text natürlich angepasst: "sagen und nichts verschweigen werden."
Glaubt man nicht an Gott, kann der unterstrichene Teil weggelassen werden. Sowohl in der Vorgabe vom Richter als auch in der Antwort des Zeugen. Glaubt man an Allah oder an irgendetwas anderes, kann man das an seine Antwort anhängen. Dann sagt der Richter zwar auch einfach den Text für Atheisten, aber der Zeuge antwortet: "Ich schwöre es, so wahr mir Allah helfe."
Aber das ist alles freiwillig. Man wird sich nachher nie rausreden können, dass man auf Gott geschworen hat, aber gar nicht an Gott glaubt. Meineid ist Meineid. Man hebt bei der Eidesleistung die rechte Hand und der Richter spricht davon, dass man die Wahrheit sagen muss und klärt einen darüber auf, was ein Meineid ist. Ab diesem Zeitpunkt muss man die Wahrheit sagen oder kann dafür strafrechtlich belangt werden.
Bienenkönigin hat geschrieben:Glaubt man nicht an Gott, kann der unterstrichene Teil weggelassen werden. Sowohl in der Vorgabe vom Richter als auch in der Antwort des Zeugen. Glaubt man an Allah oder an irgendetwas anderes, kann man das an seine Antwort anhängen.
Ernsthaft? Man darf anhängen, was man möchte? Es gibt, abgesehen davon, dass der Inhalt nicht anstößig oder beleidigend sein darf, keinerlei Vorgaben? Das würde mich sehr wundern. Aber vielleicht hat auch noch keiner sich getraut, von Gericht beispielsweise auszusagen: "Ich schwöre es, so wahr mir das fliegende Spaghettimonster, seine Apostel, die sieben Flamingos, und die achtzehn heiligen Karpfen helfen." Ich glaube, wenn man das sagen würde, würde es schon Schwierigkeiten geben. Also ganz anhängen, was man möchte, kann man sicher wohl doch eher nicht, denke ich mal. Oder liege ich falsch?
Ich stelle mir das jedenfalls schwierig vor, wenn man wirklich anhängen könnte, was man möchte. Selbst, wenn jemand keinen Blödsinn dranhängen würde, sondern bloß auf die genau 6650 laut Martyrologium Romanum offiziell anerkannten katholischen Heiligen schwören würde, würde das doch sehr viel Zeit kosten. Gut, in der Praxis kann man sich alle 6650 wohl kaum merken. Aber vielleicht kann man ja in seinen Akten nachlesen. Und um die fünfzig auswendig lernen könnte man sicherlich auch.
Aber um mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Ich selber bin kein Christ. Ich war noch nicht vor Gericht, aber wenn ich schwören müsste, würde ich wohl einfach den religiösen Teil auslassen und ohne diesen schwören. Ich würde den Teil auch nicht meinem Glauben gemäß ersetzen. Das wäre meiner Meinung nach ein wenig zu kompliziert. Durch meine Mutter bin ich sowohl durch den Buddhismus als auch durch südasiatische animistische Glaubensweisen geprägt, außerdem vertrete ich einige philosophische Aspekte des Shintoismus. Dazu kommt eine nicht in Kategorien einsortierbare Art von Naturreligiösität. Im Grunde wüsste ich gar nicht, worauf ich vor Gericht also genau schwören sollte.
Auf die Natur würde ich beispielsweise nicht schwören, egal, wie wichtig ich sie finde. Irgendwie käme der Gedanke, ich könne theoretisch die Natur zur "Geisel" für meinen Schwur nehmen, ziemlich anmaßend vor. Ich habe einen geringen Einfluss auf die Natur als Gesamtes. Die Natur könnte, wäre sie eine Person, mich als "Pfand" vor Gericht einsetzen, nicht umgekehrt.
Wawa666 hat geschrieben:Ernsthaft? Man darf anhängen, was man möchte? Es gibt, abgesehen davon, dass der Inhalt nicht anstößig oder beleidigend sein darf, keinerlei Vorgaben?
Laut dem dritten Absatz des 64. Paragrafen der Strafprozessordnung ist die Antwort wohl "Ja, aber".
(3) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
Ich denke mal, damit ist eine anerkannte Religions- oder Bekenntnisgemeinde gemeint. Die Religion des Spaghettimonsters ist noch nicht ganz anerkannt. Und auf über 6000 Heilige zu schwören fällt wahrscheinlich nicht unter den Begriff "Beteuerungsformel". Legt also ein Zeuge mit so einer Litanei los, kann er durchaus gestoppt werden. Man ist dazu verpflichtet, auszusagen und man kann auch dazu verpflichtet werden, einen Eid zu schwören. Wenn er sich über die Art und Weise des Eides und seiner Beschränkungen beschweren will, kann er das ja danach tun. Aber es ist kein Weg, um die Aussage herumzukommen.
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