Von wann bis wann ist die gesetzliche Nachtruhe

vom 18.12.2013, 18:32 Uhr

Kann mir jemand sagen, wie ich mich in folgender Angelegenheit verhalten soll? Ich wohne in einer Mietwohnung im ersten Stock. Meine Nachbarin, eine Frau mittleren Alters, die ein Stockwerk über mir wohnt bekommt täglich Tabletten von einem ambulanten Pflegedienst gebracht. Um es genauer zu sagen, sie erhält an sieben Tagen in der Woche 3 Mal täglich ihre Lieferung an Tabletten. Die Lieferung zur Mittagszeit bekomme ich gar nicht mit, da ich mich da immer bei der Arbeit befinde, genauso die Lieferung die am Abend erfolgt. Alles nicht so wild.

Mein Problem sind die Lieferungen, die am frühen Morgen gegen 6 Uhr morgens erfolgen. Weil meine Nachbarin sich selber noch im Tiefschlaf zu befinden scheint muss der Pflegedienst die Frau regelrecht aus dem Bett klingeln. Teilweise wird morgens 6 bis 10 Mal richtig intensiv und ausgiebig geklingelt bis die gute Frau endlich davon wach wird. Leider ist das Klingeln so nervig und laut, dass ich davon immer aufwache. Anschließend habe ich Mühe selber nochmal einzuschlafen. Um sieben klingelt dann auch mein Wecker und ich bin dann meist total durch den Wind. ich fühle mich gerädert und unentspannt.

Ich habe vor kurzem zum 3ten Mal versucht mit meiner Nachbarin zu reden. Sie meinte, sie kommt morgens immer so schwer aus dem Bett weil sie Schlaftabletten bekommt. Dadurch höre sie die Klingel nicht. Ich habe ihr jedes Mal diverse Lösungsvorschläge angeboten wie das morgendliche Klingeln umgangen werden kann. Der Pflegedienst könnte auf dem Handy oder dem Festnetztelefon anrufen. Man könnte doch einen Wecker stellen, zumal die Lieferung immer zu der gleichen Zeit einzutreffen scheint. Oder man gibt dem Pflegedienst einen Schlüssel wodurch sich dieser Zutritt zur Wohnung verschaffen kann.

Das ständige schellen an der Tür ist echt nervig. Allerdings scheine ich bei der Nachbarin mehr oder weniger auf taube Ohren zu stoßen. Jeden Tag auch am Wochenende klingelt man die Frau aus dem Bett und bringt ihr Tabletten und das nur, weil sie laut ihrer eigenen Aussage nicht in der Lage ist diese in regelmäßigen Abständen einzunehmen. Ich überlege schon dem Vermieter zu schreiben. Welche anderen Möglichkeiten habe ich, gegen dieses nervige klingeln vorzugehen. Wäre das Recht überhaupt auf meiner Seite oder bin ich einfach nur überempfindlich?

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr gilt die Nachtruhe, die auch gesetzlich festgelegt ist. Wenn also um 6 Uhr jemand klingelt, wird es nichts mit Ruhestörung zu tun haben. Denn die Gerichte werden nicht für ein paar Minuten einen Wirbel machen, wenn um 5 vor 6 geklingelt wird.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wahrscheinlich wird dir nur bleiben aus der Not eine Tugend zu machen und deinen Tagesablauf so zu gestalten dass du abends so schlafen gehst dass du morgens um 6 Uhr aufbleiben kannst. Sicher wäre es schön wenn die Nachbarin eine Lösung finden würde aber das hat sie scheinbar nicht vor also bleibt nur dir eine andere Lösung für dich zu finden. Ähnliche Probleme haben ja auch viele Menschen die in Nachtschicht arbeiten und tagsüber mit den verschiedensten Geräuschen ihrer Nachbarn konfrontiert werden. Vielleicht kannst du ja eine Tätigkeit für diese Stunde finden, Lesen, Musik hören, in Ruhe frühstücken, spazieren gehen, um die Situation für dich doch noch zu einem Gewinn zu machen.

Benutzeravatar

» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich stehe um 5 Uhr 15 auf und hätte gerne Dein Problem. Diesen Pflegedienst hätte ich gerne und Du kannst meine Nachbarn von oben haben, die 24 Stunden am Tag mit Stiefeln durch die Wohnung trampeln, Hunde laufen lassen und Kinder haben, die nachts auch mit denen spielen. Die Nachtruhe wurde ihnen auch schon nahegelegt, aber sie meinten, das wären alles "normale Geräusche"

Du könntest der Nachbarin nahe legen, sich eine eigene Glocke im Schlafzimmer machen zu lassen oder sie soll sich vom Pflegedienst anrufen lassen und das Handy bei sich tragen und auf starkes Vibrieren stellen. Am Wochenende fände ich es auch nicht lustig, um 6 Uhr von wildem Läuten geweckt zu werden. Wie Du aber wegen einer Stunde zwischen 6 und 7 gerädert sein kannst, kann ich nicht nachvollziehen. :(

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr abends bis um 6 Uhr morgens. Während dieser Zeit darf keine Lärmbelästigung stattfinden. An deiner Stelle würde ich erst den Vermieter anschreiben. Wenn der nicht reagiert, würde ich mich direkt an die Stadt wenden oder im Zweifelsfall an einen Anwalt. Man kann sich immer von einem Anwalt erst einmal beraten lassen. Hast du die Möglichkeit auszuziehen? Denn wenn alle Stricke reißen, gibt es nur die Möglichkeit auszuziehen oder den Lärm weiter zu ertragen.

» IamPirat » Beiträge: 431 » Talkpoints: 24,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


IamPirat hat geschrieben:Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr abends bis um 6 Uhr morgens. Während dieser Zeit darf keine Lärmbelästigung stattfinden. An deiner Stelle würde ich erst den Vermieter anschreiben. Wenn der nicht reagiert, würde ich mich direkt an die Stadt wenden oder im Zweifelsfall an einen Anwalt. Man kann sich immer von einem Anwalt erst einmal beraten lassen. Hast du die Möglichkeit auszuziehen? Denn wenn alle Stricke reißen, gibt es nur die Möglichkeit auszuziehen oder den Lärm weiter zu ertragen.

So ich habe mich nun mal bei meine Vermieter erkundigt. Es ist korrekt, dass die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens andauert. Aber laut Hausordnung ist die Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr festgesetzt. Laut Anwalt gilt außerdem ein aggressives Klingeln egal zu welcher Uhrzeit als Ruhestörung, teilweise fällt es sogar schon unter Körperverletzung.

Hierzu ein kurzes Beispiel. Klingelt es normal an der Tür, so kann man hier erst mal nichts unternehmen, egal welche Uhrzeit wir gerade habe. Wird aus dem normalen Klingeln allerdings ein aggressives klingeln, ein sogenanntes Sturmklingeln, so ist dieses wenn überhaupt nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten erlaubt.. Komplett zu unterlassen ist allerdings ein bewusstes also absichtliches Sturmklingeln. Erst recht wie in meinem Fall, wenn dies täglich auftritt auch an den Wochenenden. Das kann soweit gehen, dass tägliches, permanentes Sturmklingeln sogar als Körperverletzung eingestuft werden kann. Das passiert, sobald man wegen des Störgeräusches nicht schlafen kann, was eine Gesundheitsgefährdung des Körpers darstellt und somit strafbar ist.

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^