Keine Mietminderung bei Schimmel in Kellern alter Häuser?

vom 18.12.2013, 14:40 Uhr

Ich wohne in einem sehr alten Haus und habe im Keller einen Bretterverschlag. Da es dort sehr muffig riecht und ich das auch vorher schon wusste, benutze ich den Keller nicht. Ich besitze auch nicht sehr viele Dinge, die ich dort lagern könnte. Sperrmüll stelle ich in die Garage, die ich eh nur als Fahrradabstellraum benutze.

Meine Nachbarin hat allerdings einige Dinge in ihrem Verschlag abgestellt, bei denen sie jetzt Feuchtigkeitsschäden festgestellt hat. Nachdem sie ihren Keller genauer unter die Lupe genommen hat, hat sie dort auch Schimmel festgestellt. Wir kamen dann auf das Thema Mietminderung, die man nach meinem Wissen auch bei Kellern anwenden kann, wenn der Schaden in einer gewissen Frist nicht behoben wird.

Meine Nachbarin meinte aber, dass so etwas nicht bei alten Häusern gelte. Bei Altbauten gebe es bezüglich des Kellers Sonderregelungen. Habt ihr schon einmal etwas davon gehört? Muss man in alten Häusern mit Schimmel im Keller rechnen, der nicht beseitigt werden kann?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt ein Berliner Urteil aus dem März diesen Jahres (Aktenzeichen 63 S 628/12) nach dem Keller auch in Altbauten dem allgemeinen Standard entsprechen müssen. Der Richter gab dem klagenden Mieter Recht dass auch Keller in Altbauten nutzbar sein müssen; der Vermieter hätte Sorge zu tragen dass die Kellerräume in einem entsprechendem Zustand sein und bei Bedarf saniert werden müssten so wie Dächer, Fenster oder Wasser- und Elektroleitungen auch. Die Höhe der Mietminderung wurde nicht bekanntgegeben, hier wäre ein Mieterverein oder ein versierter Anwalt sicher der richtige Ansprechpartner da die Höhe der Mietminderung von verschiedenen Faktoren abhängt..

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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