Doppelversicherung - Aufhebung ein reinstes Drama
In diesem Jahr haben mein Mann und ich geheiratet. Direkt nach der Hochzeit haben mein Mann und ich unsere Versicherungen überprüft. Dabei fiel uns auf, das seine Haftpflichtversicherung schon seit 1989 besteht und die Versicherung meines Sohnes und mir erst seit 2012.
Ich habe daraufhin ein Schreiben an meine Versicherung geschickt, mit einer Kopie der Eheurkunde und der Aufhebung meiner Versicherung zum rückwirkenden Datum der Hochzeit. Da ich auf dieses Schreiben keine Antwort bekam, fuhr ich drei Wochen später in die Zweigstelle. Die Mitarbeiterin dort rief in der zuständigen Abteilung an, die mir übermitteln ließ, dass die Versicherung bei der meines Mannes per E-Mail angefragt hat zwecks Bestätigung der Versicherung und Beginn seit 1989. Ich hatte als Sicherheit noch eine Kopie des Versicherungsscheines meines Mannes dabei, aus der ersichtlich war, dass die Versicherung seit 1989 besteht. Diese wollte ich über die Zweigstelle an die zuständige Abteilung übermitteln lassen, jedoch lehnte man dies ab, da sie selbst bei der Versicherung angefragt hatten.
Da dieser Besuch nun auch wieder zwei Wochen her war, rief ich bei der zuständigen Abteilung an, die nun auf einmal den Versicherungsschein in Kopie haben möchten, denn bislang hätten sie keine Antwort der Versicherung meines Mannes erhalten. Ich wurde stink sauer, denn dies wollte ich vor zwei Wochen in der Zweigstelle schon weiterleiten lassen und man unterstellte mir nun am Telefon, dass ich dies doch hätte tun sollen. Nun habe ich heute direkt die Kopie des Versicherungsscheins mit einem Anschreiben an meine Versicherung geschickt mit der Hoffnung, das diesmal meine alte Haftpflichtversicherung aufgehoben wird.
Müssen die Versicherung bei einer Doppelversicherung die länger besteht ihre Versicherung aufheben oder ist dies nur eine Kulanzsache?
Das ist wohl ein bisschen ungünstig gelaufen. Ich denke aber, dass es eine Kulanzsache ist, ob du die Beiträge zurück bekommst. Ich würde auf jeden Fall deine Versicherung sicherheitshalber per Einschreiben kündigen. Die Unterlagen deines Mannes würde ich auf jeden Fall mitschicken, in der Hoffnung, dass du deine Beiträge zurückbekommst.
Steht denn in den Versicherungsbedingungen, aus welchen Gründen du fristlos kündigen kannst? Also alles - Heiratsurkunde, Geburtsurkunde deines Sohnes, Versicherungsbescheinigung deines Mannes - per Einschreiben schicken mit einem entsprechenden erbosten Brief (aber keine Beleidigungen) und warten.
In deinem Fall wird der finanzielle Verlust ja nicht so groß sein. Wenn es sich um die normale private Haftpflichtversicherung handelt, dann sind die Jahresbeiträge doch überschaubar.
Und warum hast du nicht einfach nur gekündigt? Das wäre doch der einfachste Weg gewesen, um deine Versicherung loszuwerden. Da muss man keinerlei Nachweise erbringen, sondern eben nur mitteilen zu wann man den Vertrag auflösen will. Wobei ich ehrlich gesagt auch überrascht bin, dass ihr erst durch die Heirat eure Verträge hergenommen habt.
Mein Mann und ich haben einen Vertrag schon vor der Hochzeit gehabt. Das war bei unserer Versicherung überhaupt kein Problem, dass ich und meine Töchter da gleich mit versichert sind. Nach der Hochzeit habe ich nur unseren Vertreter angerufen, damit er meinen Namen ändert.
Punktedieb hat geschrieben:Und warum hast du nicht einfach nur gekündigt? Das wäre doch der einfachste Weg gewesen, um deine Versicherung loszuwerden. Da muss man keinerlei Nachweise erbringen, sondern eben nur mitteilen zu wann man den Vertrag auflösen will. Wobei ich ehrlich gesagt auch überrascht bin, dass ihr erst durch die Heirat eure Verträge hergenommen habt.
Mein Mann hatte vor, meinen Sohn und mich schon in seine Versicherung zu integrieren, jedoch ist dies erst möglich, wenn man zusammen wohnt und nicht wenn man getrennte Wohnungen hat wie es bei uns der Fall war.
Ich hatte vor zuerst zu kündigen, jedoch wäre dies erst nach der Laufzeit für die ich unterschrieben habe möglich gewesen. Wenn man vor Ablauf der Laufzeit aus der Versicherung möchte, geht dies nur mit einer Aufhebung, die man jedoch nachweisen muss wie bei mir mit der Eheurkunde und der Vorversicherung meines Mannes. Da wir bei verschiedenen Versicherungen sind, ist dies das reinste Drama. Wenn wir bei ein- und demselben Versicherer wären, wäre dies sicherlich einfacher.
So einfach wie es bei Euch war, ist es leider nicht, wenn man vor der Hochzeit noch nicht zusammen gewohnt hat und das Kind auch nicht das Leibliche Kind ist.
Gut wir haben schon vor der Ehe zusammen gelebt. Aber die Kinder sind ja nicht von meinem Mann. Allerdings muss ich dann sagen, dass auch die Versicherung von deinem Mann recht unflexibel ist. Ich habe ja selbst eine Ausbildung im Versicherungsbereich mitmachen dürfen. Da wurde uns noch gelernt, dass man einfach einen Schadenfall inszeniert, wenn man jemanden aus einer Versicherung rausholen will. Denn dadurch hat man immer ein Sonderkündigungsrecht.
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