Steuerregelung für Tierschützer mit vielen Hunden

vom 14.12.2013, 19:56 Uhr

Ich habe heute "Hund Katze Maus" gesehen und da war eine Frau, die bestimmt 10 Hunde hatte und auch noch einen Hund aufgenommen hat zur Dauerpflege. Diese Hunde werden, wenn ich das richtig verstanden habe nicht vermittelt, sondern bleiben bei ihr. Wie sieht das eigentlich mit der Steuerregelung aus? Muss man, wenn man als Tierschützer tätig ist für jeden einzelnen Hund auch Steuern zahlen? Das ist ja ein Vermögen. Denn in vielen Gemeinden kosten ja die Zweithunde schon viel mehr als die Ersthunde.

Oder sind Tierschützer von dieser Regelung ausgeschlossen und brauchen keine Steuern zahlen? Kann sich dann nicht jeder einem Verein anschließen und als Tierschützer tätig werden? Wie sieht es aus, wenn man keine Dauerpflegestelle ist, sondern ständig wechselnde Hunde hat? Wie zahlt man dann Steuern?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Hundesteuer ist extrem verschieden von Bundesland zu Bundesland und sogar in noch kleineren Einheiten. Manche Gemeinden erheben für jeden Hund den gleichen Steuersatz, andere werden immer teurer für jeden weiteren Hund, andere werden günstiger oder erheben sogar ab dem zweiten oder dritten Hund gar keine Steuer mehr. Dann noch die Unterschiede, ob nach Rasse und Größe berechnet wird, ganz besonders die Listenhunde.

Es kommt also sehr darauf an, wo die Dame mit den 10 Hunden lebt. Es kann sein, dass sie 10 Euro für den ersten Hund und gar nichts für alle weiteren zahlt. Oder sie zahlt knapp 800 Euro für den ersten und über 200 Euro für jeden weiteren Hund. Hier ist mal eine Liste. Die Unterschiede sind echt krass.

Um als Tierschützer eine Vergünstigung zu bekommen, muss man sich wahrscheinlich als Tierheim eintragen lassen. Eben begrenzt auf Hunde und auf eine gewisse Anzahlt. Also einfach so geht das nicht. Und auch die Mitgliedschaft in irgendeinem Verein dürfte nicht ausreichen. Dann könnte das ja wirklich jeder behaupten. Nein, ich denke, damit würden auch andere Verpflichtungen einhergehen. Wie das Aufnehmen von verletzten Tieren, die die Polizei findet oder ähnliches.

Wegen der Anzahl der Hunde muss man halt genau angeben, wann sich etwas geändert hat. Das ist etwas aufwändig. Für welchen Hund man allerdings genau Steuer zahlt, ist eigentlich egal. Wenn man einen abgibt und sofort einen neuen aufnimmt, interessiert das die Steuer nicht. Zumindest wenn es sich nicht um einen Hund handelt, der gesondert behandelt werden müsste, wie z.B. einen Listenhund.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das kommt immer auf die jeweilige Gemeinde an und wie die Hundehaltung eingeschätzt wird. In unserer Gemeinde wird man ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit wenn man einen Hund von einem Tierheim aufnimmt, danach bezahlt man normale Hundesteuer. Nimmt man hier als Pflegestelle für einen Verein Hunde auf ist für diese normal Steuer zu bezahlen. In manchen Gemeinden gibt es eine "Zwingersteuer" für Züchter und Mehrhundehalter, dann zahlt man eine Pauschalsumme gleich wie viele Hunde man hält, das gibt es aber eher in ländlichen Gebieten.

Generell bleibt Hundehaltung ein Hobby für das man Geld haben sollte. Es ist ein Privatvergnügen wenn man Hunde aufnimmt und behält, niemand wird gezwungen. Die Gemeinden erheben Hundesteuer um die Zahl der Hunde einzudämmen; mit einer Befreiung von Hobbytierschützern würde es aber bald Unmengen an Nothunden aus aller Herren Länder geben, noch mehr als jetzt schon. Anders ist es bei städtischen Tierheimen. Diese bekommen, weil sie der Stadt die Fundtiere abnehmen und diese verwahren, noch Geld von der Stadt und die Städte unterstützen oft die neuen Halter von Tierheimhunden mit Steuervergünstigungen weil mit jedem vermittelten Hund die Zahlungsverpflichtung der Stadt für diesen entfällt, die meist wesentlich höher liegt als die Steuereinnahmen.

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» Karteileiche » Beiträge: 259 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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