Erhöhung der Gebäudeversicherung und Nebenkosten steigen

vom 08.04.2013, 11:44 Uhr

A wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus ist alt und durch 4 Rohrbrüche im letzten Jahr musste die Gebäudeversicherung des Vermieters einspringen und hat wegen diesen Schäden, die sie gezahlt hat nun die Beiträge erhöht. Muss der Mieter diese Erhöhung hinnehmen, obwohl der Mieter ja nichts für diese Rohrbrüche konnte? Kann der Mieter sich weigern die Erhöhung der Gebäudeversicherung mit zu tragen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Vermieter konnte aber auch nichts für die Rohrbrüche. Wenn im Mietvertrag die Versicherungsprämien in den Nebenkosten eingeschlossen sind, dann kann der Vermieter auch die Erhöhung umlegen. Wahrscheinlich wird demnächst sogar eine Renovierung fällig, die dann unter Umständen eine Erhöhung der Grundmiete nach sich ziehen könnte.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Nein, der Vermieter kann die Erhöhung der Beiträge durch einen Schadenfall nicht auf den Mieter umlegen. So steht es jedenfalls in der aktuellen Zeitschrift vom Mieterschutzbund, wo ein Leser das gleiche Problem hatte. Der Vermieter muss das Schreiben mit der Erhöhung der Beiträge dem Mieter zur Einsicht vorlegen. Steht dort, dass wegen dem Schadenfall die Kosten erhöht werden, muss der Vermieter diese Kosten alleine tragen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn es dieselbe Versicherung ist, die es auch schon vorher gab und die im Mietvertrag vereinbart wurde, dann ist diese Erhöhung voll umlagefähig. Die Mieter haben dann diese Erhöhung zu zahlen. Etwas anderes gilt, wenn es eine neue Versicherung ist und diese nicht im Mietvertrag vereinbart wurde. Man kann es sich aber auch recht einfach selbst herleiten, dass es umlagefähig ist: Im Mietvertrag ist schließlich nur von der Gebäudeversicherung an sich die Rede, nicht aber auch von einem bestimmten Betrag. Deshalb sind die tatsächlichen Kosten der Versicherung umlagefähig.

Wenn sich der Betrag erhöht hat, kann der Mieter sich aber die Abrechnungsunterlagen vorlegen und erläutern lassen. Und es ist auch nicht jede Erhöhung umlagefähig. Die Grenze ist erreicht, wenn der höhere Betrag nicht mehr wirtschaftlich ist. Wenn bei einem anderen Versicherungsunternehmen also ein sehr viel niedrigerer Betrag gezahlt werden müsste, dann können die Mieter die Zahlung dieses höheren Betrages mit der Begründung verweigern, dass der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht beachtet hat.

Der von Diamante geschilderte Fall dürfte ein Sonderfall sein. Ich kenne ihn selbst nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es dort darum ging, dass der Vermieter seinen Instandhaltungsarbeiten nicht nachgekommen ist und die Erhöhung letzten Endes damit zu tun hatte, sodass diese Kosten dann ausnahmsweise auch dem Vermieter auferlegt worden sind. Dieses ist dann aber wirklich ein Ausnahmefall und wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es ist leider schon etwas her, aber wäre es möglich eine Quelle anzugeben für das Magazin vom Mieterbund (in welchen Magazin und evtl. sogar welcher Ausgabe du von diesem Fall gelesen hast)?

» MIchab » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,06 »


MIchab hat geschrieben:Es ist leider schon etwas her, aber wäre es möglich eine Quelle anzugeben für das Magazin vom Mieterbund (in welchen Magazin und evtl. sogar welcher Ausgabe du von diesem Fall gelesen hast)?

Ausgabe April 2013 war das. Das kannst du aber auch online hier nachlesen. Da haben Leser gefragt und Experten geantwortet. klick

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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