Keinen Kontakt zu Eltern dennoch Pflegekosten übernehmen?

vom 09.12.2013, 14:17 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Tochter A und Tochter B keinen Kontakt mehr zu den Eltern haben. Den Kontakt haben sie vor 20 Jahren bereits abgebrochen. Mittlerweile sind die Kinder über 40 Jahre alt und die Eltern sind in einem Alter, wo man auch schon an die Pflege der Eltern denken könnte. Die Kinder A und B haben nun ein wenig Angst, dass sie für die Pflege der Eltern irgendwann aufkommen müssen. Denn die Mutter hat nie gearbeitet und der Vater war auch lange arbeitslos. Viel Rente werden die beiden nicht bekommen um ein Pflegeheim bezahlen zu können.

A und B haben ein gutes Einkommen und befürchten nun, dass ein großer Teil des Einkommens für die Eltern drauf gehen könnte. Müssen auch Kinder, die nie oder seit Jahren keinen Kontakt mehr zu den Eltern haben für die Eltern aufkommen? Wie könnten A und B es schaffen nichts zu zahlen? Ich persönlich bin der Meinung, dass die Kinder zahlen müssen. Aber A und B wollen das nicht wahr haben und suchen nach einem Mittel, dass sie nicht zahlen müssen.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie es so gesehen rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber es gibt dort sicherlich Bestimmungen, die einen dazu verpflichten. Denn ich bin derselben Meinung, dass die Kinder in diesem Fall trotzdem zahlen müssen. Ich denke es ist aber auch eine moralische Sache, denn auch wenn man keinen Kontakt mehr hat, es sind immerhin die Eltern, und früher, als man Kind war, haben sie sich ja auch um einen gekümmert, und auch genügend Geld ausgegeben, da fühle ich mich verpflichtet, dies auch für meine Eltern aufzubringen, wenn sie einfach keine Möglichkeit dazu haben.

Ich habe mal geguckt, die Kinder wären hier schon verpflichtet zu zahlen, da spielt es gar keine Rolle, ob sie nun Kontakt zu den Eltern haben oder nicht. Dazu gibt es mehrere Bedingungen. Es müssen die leiblichen Kinder sein, sie müssen nur zahlen, wenn die Eltern selbst nicht genug Geld haben, und wie viel sie zahlen müssen, hängt von dem Vermögen der Kinder ab. Somit müssten die Kinder in diesem Fall wirklich zahlen, und da sie auch ein gutes Gehalt verdienen, kommt da auch einiges zusammen, da ist ihre Angst berechtigt, aber so viele Abgaben müssen sie nun auch wieder nicht leisten.

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Man ist tatsächlich verpflichtet, gemessen an seinen Möglichkeiten, etwas zur Pflege seiner Eltern beizusteuern. Ausnahmen sind nur gegeben, wenn z.B. ein Missbrauch der Kinder vorlag. Man ist dann nicht verpflichtet, sich finanziell um seine Peiniger zu kümmern. Eine weitere Ausnahme ist, wenn die Eltern sich getrennt haben und das zu einem Zeitpunkt, zu dem der Vater dann noch Alimente hätte zahlen müssen. Wenn er dies nicht getan hat, muss man ihm sozusagen auch nichts zurückzahlen, wenn er dann Unterstützung braucht.

Aber so, wie du es schilderst, lag kein so gravierender Grund wie Missbrauch vor, um den Kontakt abzubrechen. Einfach gar keinen Kontakt zu haben, ist einfach nicht tragisch genug, so dass die Übernahme einiger Kosten zumutbar ist. Es wäre ja nicht zumutbar, dies dem Steuerzahler aufzuerlegen, nur weil A und B ihre Eltern zu spießig finden oder aus einem anderen Grund halt nicht gut mit ihnen auskommen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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