Aktionen im Vorfeld, bevor der Gerichtsvollzieher kommt

vom 08.12.2013, 09:12 Uhr

Manche Menschen wissen schon relativ lange vorher, dass eine Pfändung und das Einschreiten des Gerichtsvollziehers nicht mehr zu verhindern sind. Ich frage mich nun, was man im Vorfeld tun kann, um die akuten Folgen abzumildern.

Es ist zum Beispiel sinnvoll, ein vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, falls man ein solches noch nicht hat, um wenigstens die laufenden Verpflichtungen wie Miete und Strom weiter zahlen zu können. Wahrscheinlich ist es auch sinnvoll, seine Münzsammlung einem Verwandten zu "schenken", ebenso wie andere Wertgegenstände. Was würdet ihr im Vorfeld tun, um eine Pfändung abzumildern?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde es gar nicht soweit kommen lassen und bei Schulden mit dem Gläubiger verhandeln, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das habe ich auch schon gemacht, da damals durch meinem Umzug eben manche Post über einen Nachsendeauftrag nicht umgeleitet werden konnte. Mein Ex-Mann hatte es aber nicht für nötig gehalten die Briefe zeitnah mir zukommen zu lassen.

Am Ende war mir in der Umzugszeit eben eine Zahlung durch die Lappen gegangen und als ich das nächste Mal bei dem Versandhaus bestellen wollte, erfuhr ich dann das Problem. Da habe ich ganz schnell eine Ratenzahlung vereinbart, um einem gerichtlichen Mahnverfahren aus dem Weg zu gehen.

Irgendwelche Besitztümer dann zu verschenken wird auch in den wenigsten Fällen wirklich klappen. Weil es mit recht wenig Aufwand nachweisbar wäre, dass man es vorher noch selbst besessen hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Falls man mit einem Partner zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist, und einige wertvolle Gegenstände dem Partner gehören, sollte man die Rechnungen dafür heraussuchen, da der Gerichtsvollzieher nichts mitnehmen darf, was nachweisbar nicht dem Schuldner gehört. Außer, es ist eben der Ehegatte. Ein P-Konto ist natürlich auch sinnvoll. Gegenstände vorsorglich wegzuschaffen, ist natürlich nicht erlaubt, aber sicherlich machen es viele. Man muss dann eben aufpassen, dass es hinterher nicht rauskommt.

Benutzeravatar

» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^