Direktzahlung Schaden - Bestechung, Nötigung oder?

vom 03.12.2013, 10:03 Uhr

Herr B. fügt Herrn N. einen Schaden zu, wie etwa eine Beule im Auto oder einen Kaffeefleck auf Herrn N.s teurem Kaschmirmantel. Herr N. sagt, dass er gegen 200 Euro die Sache vergisst. Herr B. ist einverstanden, weil er seine Haftpflichtversicherung fürs Auto schonen möchte beziehungsweise keine allgemeine Haftpflichtversicherung besitzt. Begeht Herr N. damit eine Nötigung? Denn er nutzt ja die Lage des unversicherten Herrn B. aus. Begeht Herr B. eine Bestechung? Oder ist es einfach eine legitime Win-Win-Einigung?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 03.12.2013, 10:31, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Grundsätzlich hat N doch den Schaden verursacht und muss dafür auch gerade stehen. Das halte ich für unstrittig. Ob er auf Bs Vorschlag eingeht, ist ja dann seine Sache. Bei dem Mantel könnte man dagegen auf Vorlage der Rechnung der Reinigung bestehen, was ein Versicherer mit Sicherheit auch so handhaben würde. Auch die Schadenabwicklung am Auto halte ich für legitim. N könnte natürlich seinen Autohaftpflicht trotzdem ins Boot holen, wenn er Unterstützung braucht und dann mit dieser klären, wie man den Schadensfreiheitsrabatt erhalten kann.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Sobald er die Zahlung annimmt hat sich die Sache damit erledigt. Durch den verursachten Schaden entsteht eine Schuld und wie diese Schuld wieder gut gemacht wird, liegt ja bei den einzelnen Personen. Wenn für die geschädigte Person jedeglich eine Entschuldigung reicht und keine Wiedergutmachung fordert, hat sich das erledigt. Worüber man im Nachhinein nur streiten könnte wäre die Höhe der Wiedergutmachung, dann muss man sich an eine außenstehende Instanz wenden. Aber es ist keine Bestechung, oder sonstiges.

» TobHa » Beiträge: 29 » Talkpoints: 0,00 »



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