Gilt für Behindertenwerkstätten auch Bewerbungsverfahren?

vom 29.11.2013, 14:13 Uhr

Bei uns im Ort wird bald eine Behindertenwerkstatt aufgemacht. Der Sohn einer Bekannten meiner Eltern hat das Down Syndrom. Er ist etwas langsamer als ein gesunder Mensch und er kann auch nicht so leicht kombinieren, was man von ihm will. Ansonsten ist es ein sehr aufgeschlossener Mensch. Er würde gerne in dieser Behindertenwerkstatt arbeiten. An wen muss sich der junge Mann wenden und muss er dort eine richtige Bewerbung abgeben, die ihm die Eltern vielleicht schreiben? Die Eltern haben ja die Betreuung für den jungen Mann.

Gilt bei Behindertenwerkstätten so ein Bewerbungsverfahren oder wer bestimmt, wer in dieser Werkstatt arbeiten darf? Hat man da überhaupt eine große Chance, wenn man die Leute nicht kennt?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kenne mich in dieser Systematik leider nicht besonders gut aus, meine aber, dass es sinnvoll wäre, sich nicht mit der Werkstätte direkt, sondern eher mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Soweit ich weiß, handelt es sich bei diesen Werkstätten um speziell geförderte Arbeitsplätze und um dort arbeiten zu können, braucht man nicht nur eine Bescheinigung über die Behinderung, sondern auch ein Gutachten, das bestätigt, dass man für den ersten Arbeitsmarkt in der aktuellen Situation ungeeignet ist oder zumindest kaum Chancen hat.

Dieses Gutachten erhält man meiner Meinung nach ausschließlich von der Agentur für Arbeit, die die Betroffenen auch sofort an passende Werkstätten vermitteln kann. Natürlich wird dann auch in der Behindertenwerkstatt noch einmal ein Gespräch mit dem Bewerber geführt, in dem vor allem seine Motivation ergründet wird, aber ein klassisches Bewerbungsverfahren gibt es dort wohl eher nicht.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Agentur für Arbeit bringt da nichts, die sind auf solche "Fälle" nicht geschult. Das fällt in andere Bereiche. Soweit ich weiß, muss dafür keine Bewerbung im eigentlichen Sinne geschrieben werden. Aber ihr könnt euch bei dem Träger dieser Werkstatt sicherlich genauer informieren.

» SnowWhite » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,10 »



Die Agentur für Arbeit ist schon einmal total falsch, denn diese ist nur für den ersten Arbeitsmarkt zuständig. Eine Behindertenwerkstatt wird zu keinen Arbeitsmarkt gezählt, weil sie keinen Arbeitsmarkt direkt bedienen kann. Man kann in einer solchen Werkstatt nur arbeiten wenn man beispielsweise von 3 Fakten ein Passus auch erfüllt.

Der Bewerber muss eine Behindertenschule besucht haben und für den ersten Arbeitsmarkt überhaupt nicht vermittelbar sein. Oder er muss ein Erwerbsunfähigkeitsrentner sind und eine sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben haben wollen. Dann handelt es sich um eine Reha Maßnahme. Wenn beispielsweise jemand einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B hat kann er auch in der Behindertenwerkstatt arbeiten, weil er als hilflos nach dem Schwerbehindertengesetz gilt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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