Schon mal an Sicherheitstraining für Radfahrer teilgenommen?

vom 26.11.2013, 22:25 Uhr

Für Autofahrer gibt es ja ein gutes Angebot an Sicherheitstrainings, wie etwa vom ADAC. Ich bräuchte so etwas als Fahrradfahrer. Ich traue mich nämlich im Winter gar nicht zu fahren, weil ich bei glattem Untergrund nicht richtig reagieren könnte.

Aber auch für den Sommer wäre ein solches Training interessant. Dort könnte man lernen, wie man bei plötzlich auftretenden Hindernissen, wie etwa sich öffnenden Beifahrertüren, richtig reagiert. Mir würde da noch viele Dinge einfallen, die ich üben könnte. Wisst ihr, ob es solche Trainingsmaßnahmen gibt? Würdet ihr daran teilnehmen oder habt ihr schon einmal daran teilgenommen?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ob es solche Trainigsmaßnahmen gibt, weiß ich nicht sicher. In einigen Städten gibt es aber Fahrradfahrschulen. Bei denen könnte man mal nachfragen, ob man dort auch für Extremsituationen trainieren kann. Andererseits braucht man m.E. solche Übungen nicht wirklich, wenn man ein paar Sachen beachtet:

Wenn man im Winter mit dem Fahrrad fahren will, dann kann man sich Winterreifen kaufen. Diese gibt es nämlich auf für Fahrräder und haben idR Spikes. Damit ist die Fahrt bei Eis genauso ungefährlich wie jede sonstige Fahrt. Bei Schnee reicht gutes Profil aus. Bei Eisfahrten muß man dann nur noch beim anhalten und absteigen aufpassen.

Im Alltag sollte man sich an die StVO und div. Gerichtsurteile halten. Wenn man das macht, hat man kaum noch Probleme mit plötzlich aufgehenden Türen, torkeln durch Kanaldeckel oder dicht überholende Autos. Bei den Gerichtsurteilen beziehe ich mich auf ein Urteil des BGH und mehrere Urteile von unterschiedlichen OLG.

Der BGH hat für Fahrbahn benutzende Radfahrer nämlich festgelegt, daß man zum neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75cm bis 80cm einhalten soll. Die OLG-Urteile empfehlen u.a. 1,0m bis 1,5m Abstand zu geparkten Autos, um eben nicht im Gefahrbereich der sich öffnenden Türen zu fahren.

Da die meisten Gefahren auf Radwegen lauern, bietet sich ebenfalls ein Blick in die StVO an, aber auch die VwV StVO und die ERA2010 sollte man sich durchlesen. Dann sieht man als erstes, daß nur die wenigsten Radwege benutzt werden müssen. Im Normalfall muß man als Radfahrer nach §2 Abs. 1 StVO nämlich die Fahrbahn benutzen, darf aber auf freiwilliger Basis auf nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen ausweichen. Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde 1998 aufgehoben. Als zweites sieht man dann, daß von den Radwegen mit Benutzungspflicht nur wenige tatsächlich befahren werden müssen. Die Stichworte hierfür sind Benutzbarkeit und Zumutbarkeit. Die meisten Benutzungspflichten sind nämlich ganz klar illegal. Und in all diesen Fällen sollte man auf der sicheren Fahrbahn fahren.

Ich fahre seit ungefähr zwei Jahren nach genau diesen Verhaltensweisen und fahre seitdem auch viel mehr. Die Gefahrsituationen haben deutlich nachgelassen.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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